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Kinderpornographie Anklage gegen Tauss erhoben

09.09.2009 ·  Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss Anklage erhoben. Sie wirft ihm den Besitz von Kinderpornografie in 102 Fällen vor. Tauss argumentierte abermals, „außer Ungeschick“ habe er sich „nichts vorzuwerfen“.

Von Rüdiger Soldt, Stuttgart
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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen den früheren baden-württembergischen SPD-Politiker Jörg Tauss Anklage wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft Tauss vor, in 102 Fällen kinder- und jugendpornographisches Material besessen zu haben, insgesamt habe er sich 228 derartige Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Fünf Bild- und eine Videodatei habe Tauss sogar per Handy verschickt. Außerdem seien bei den Hausdurchsuchungen drei DVDs mit zehn Videodateien gefunden worden.

„Wir sind der Auffassung, dass sich Herr Tauss dieses Material als Privatperson beschafft hat“, sagte ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Aussage des Angeklagten, er habe sich das Material für dienstliche Zwecke, also für die politische sowie gesetzgeberische Arbeit, beschafft, habe im Rahmen der Ermittlungen widerlegt werden können. „Man würde auch erwarten, dass jemand, der in dieser Weise recherchiert, eine Erklärung hinterlegt oder sich irgendwie absichert. Dafür haben wir aber keine Hinweise gefunden“, sagte der Sprecher. „Die Erklärung von Herrn Tauss, er habe das Material für seine Abgeordnetentätigkeit gebraucht, ist nicht glaubwürdig.“

Der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften wird nach den Paragraphen 184b und 184c des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Strafbar ist schon der Besitz eines einzigen Bildes oder einer Datei. Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Anklage erhoben.

Tauss: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“

Tauss widersprach der Darstellung der Staatsanwaltschaft abermals: „Der dienstliche Besitz ist nicht strafbar, außer Ungeschick habe ich mir nichts vorzuwerfen“, sagte Tauss der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Gericht müsse nun entscheiden, ob der Besitz des Materials für seine politische Arbeit zulässig gewesen sei. Er habe „szene-untypisch“ wenig Material besessen, die Bilddateien auf seinem Handy seien nur 35 Kilobyte groß und somit „reine Tauschware“ gewesen. Tauss fühlt sich vorverurteilt und behauptet, dass in „FDP-Kreisen“ über die Hausdurchsuchungen im März schon gesprochen worden sei, bevor diese in Berlin, Karlsruhe und seinem badischen Wohnort Gochsheim überhaupt stattgefunden hätten.

Sein Anwalt wirft der Karlsruher Staatsanwaltschaft vor, durch öffentliche Kommentierungen die „Vorverurteilung“ befördert zu haben. Tauss war seit 1994 Bundestagsabgeordneter und von 2005 bis 2009 Generalsekretär der baden-württembergischen SPD. Nachdem der SPD-Landesverband ihn im März zur Aufgabe einer abermaligen Kandidatur gedrängt hatte, war Tauss kurze Zeit darauf aus der SPD ausgetreten und Mitglied der „Piratenpartei“ geworden. Als fraktionsloser Abgeordneter gehört er dem Bundestag bis zur konstituierenden Sitzung des am 27. September neu gewählten Parlaments an. Tauss Ehefrau hatte in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ über die Recherchen ihres Mannes kürzlich gesagt: „Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein, zu glauben, er könne einen Kinderpornoring ausheben. Das ist völlig irre.“

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Jahrgang 1966, politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

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