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Kinderpornografie Urteil gegen Tauss rechtskräftig

31.08.2010 ·  Eine Revision sei unbegründet: Die Bewährungsstrafe gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.

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Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit. Tauss, der auch Generalsekretär der Südwest-SPD war, war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern in 95 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.

Tauss' Einlassung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und deshalb per Mobiltelefon Kontakt aufgenommen, folgte das Landgericht nicht. Das Landgericht war hingegen davon ausgegangen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe. Unter anderem hatte er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderporno-Szene, mit denen er über sein Mobiltelefon kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder austauschte.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ.

Mit dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ist das juristische Verfahren beendet.

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