04.01.2006 · Trotz Forderungen aus der Union nach einer Neubewertung der Kernenergie will die Bundesregierung den Atomausstieg nicht antasten. „Der Koalitionsvertrag läßt an dieser Stelle nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig“, sagt ein Sprecher.
Ungeachtet der Forderungen aus der Union nach einer Neubewertung der Kernenergieversorgung in Deutschland hält die Bundesregierung am Atomausstieg fest. „Der Koalitionsvertrag läßt an dieser Stelle nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig“, sagte Regierungssprecher Steg am Mittwoch in Berlin. „Deshalb kann die Regelung zum Atomausstieg nicht geändert werden.“
Union und SPD seien in den Koalitionsverhandlungen wegen unterschiedlicher Auffassungen übereingekommen, daß an den unter Rot-Grün vereinbarten Regelungen zum Atomausstieg nichts verändert werde. „An dieser Feststellung hat sich nichts geändert“, sagte Steg. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in ihrer Regierungserklärung deutlich gemacht, daß der Koalitionsvertrag die Grundlage der Regierungsarbeit sei.
„Kein großes Thema“
In den Koalitionsverhandlungen hatte die Union eine Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke verlangt, war aber an der Ablehnung der SPD gescheitert war. Auf der Kabinettsklausur Anfang kommender Woche in Genshagen bei Berlin wird das Thema nach Einschätzung Stegs keinen größeren Raum einnehmen.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte gefordert, nach dem Gasstreit zwischen Rußland und der Ukraine den Atomausstieg mit Blick auf die Versorgungssicherheit neu zu bewerten und dies auf der Kabinettsklausur zum Thema zu machen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) bekräftigte am Mittwoch in Wildbad Kreuth seinen Wunsch, daß die Zukunft der Atomkraftwerke auf der Kabinettsklausur diskutiert und ein Zeitplan für die weitere Debatte aufgestellt werde. Anlaß für eine solche Diskussion gebe der Streit zwischen Rußland und der Ukraine über den Preis der Gasversorgung. (Siehe auch: EU und Deutschland befürworten Gas-Kompromiß)
Die Kernenergie im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 findet sich in Kapitel I.5.1. unter der Überschrift „Energiepreisanstieg begrenzen, Wettbewerb entfachen“ die entscheidende Passage zur Kernenergie:
„Zwischen CDU, CSU und SPD bestehen hinsichtlich der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung unterschiedliche Auffassungen. Deshalb kann die am 14. Juni 2000 zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen geschlossene Vereinbarung und können die darin enthaltenen Verfahren sowie für die dazu in der Novelle des Atomgesetzes getroffene Regelung nicht geändert werden. Der sichere Betrieb der Kernkraftwerke hat für CDU, CSU und SPD höchste Priorität. In diesem Zusammenhang werden wir die Forschung zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken fortsetzen und ausbauen.“