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Karlsruher Urteil Die Weh-Besoldung

14.02.2012 ·  Das Karlsruher Urteil zum Gehalt junger Professoren in Hessen wird auch für andere Bundesländer Folgen haben - und auch andere Staatsdiener beflügeln, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Der Beamtenbund jubelt bereits.

Von Rainer Blasius
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Das Karlsruher Urteil lässt Beamtenherzen höher schlagen. Nun steht wenigstens für das Gehalt junger Professoren in Hessen fest, dass es zu niedrig und die Wissenschaftler-Besoldung zu reformieren sei. Das wird Folgen für andere Länder haben - und andere Staatsdiener beflügeln, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Denn es geht um „amtsangemessene Alimentation“, um „hergebrachte Grundsätze“ des Berufsbeamtentums: rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit, amtsangemessener Lebenskomfort. Hier gibt es manche, die sich benachteiligt fühlen oder es auch sind.

Zusätzlicher Leistungsbezug

Die W-Besoldung sieht flexible Leistungselemente vor - statt der Dienstaltersstufen, die früher die C-Besoldung der Professoren, aber auch die A- und B-Besoldung vorsah. Die Neuregelung kann zu einem zusätzlichen „Leistungsbezug“ von mehreren tausend Euro führen oder zu den schlappen 23,72 Euro, die der Kläger monatlich zum Grundgehalt erhielt.

Das W-2-Gehalt des Marburger Chemieprofessors entspreche Besoldungsgruppe A13 (Studienrat), müsse jedoch wohl eher auf A 15-Niveau (Studiendirektor) liegen - wegen der vergleichbaren Verantwortung der Hochschullehrer und des Ansehens des Professorenamtes.

Der Darauf läuft das Urteil des Zweiten Senats, mehrheitlich mit C 4-Professoren besetzt, hinaus. Der „zahnlose Tiger“ des Alimentationsprinzips (so Präsident Voßkuhle) erhält Beiß-Kraft.

Jubel beim Beamtenbund

Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Heesen, jubelt und fordert eine Anhebung der Professoren-Grundbesoldung „zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform 2005“. Außerdem beklagt er, dass die Bezahl-Strukturen als Folge der Föderalismusreform (Zuständigkeit der Länder statt des Bundes) erheblich gelitten hätten und Inhaber öffentlicher Ämter „nach Verantwortung und Leistung zu bezahlen“ seien. Alles richtig, alles wichtig. Jedoch könnte eine kurzfristige Folge des Urteils sein, dass hier und da weniger Professoren eingestellt werden, um diese amtsangemessen besolden zu können.

Möglich ist mittelfristig auch, dass sich in Deutschland jene wachsende Strömung durchsetzt, die den Beamtenstatus ohnehin stark begrenzen will. Für öffentlich Angestellte, die netto weniger verdienen als vergleichbare Beamte und im Ruhestand schlechter gestellt sind, gibt es keine „hergebrachten Grundsätze“. So wäre das Karlsruher Urteil dann der Anfang einer Ach-und-Weh-Besoldung, an deren Ende ein weitestgehender Verzicht auf Beamte bei Neueinstellungen stünde.

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Jahrgang 1952, Redakteur in der Politik, zuständig für „Politische Bücher“.

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