22.06.2006 · Rasterfahndung, Lauschangriff und Kronzeugenregel seien nötig für die Terrorbekämpfung: Der Präsident des Bundeskriminalamts, Ziercke, kritisierte die jüngeren Entscheidungen der Karlsruher Richter.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Ziercke, hat Kritik an jüngeren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bekämpfung des Terrorismus geäußert. Zugleich beklagte er abermals den „Kompetenzwirrwarr“ zwischen Bund und Ländern in diesem Punkt.
Auf einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz im Verfassungsgericht am Mittwoch abend hob Ziercke die Bedeutung der Rasterfahndung hervor, welche die Karlsruher Richter kürzlich nur in Grenzen für zulässig erklärt hatten.
Ziercke hält die Rasterfahndung für erfolgreich
Der kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vorgenommene Datenabgleich war für grundgesetzwidrig erklärt worden. Ziercke sagte dazu, die Polizei habe überhaupt keine andere Chance gehabt als die Rasterfahndung, weil man von weiteren Terrorzellen in Deutschland habe ausgehen müssen. Zum Karlsruher Erfordernis der „konkreten Gefahr“ sagt der BKA-Präsident, die Anschläge von London und Madrid hätten gezeigt, daß auf den ersten Anschlag regelmäßig ein zweiter folgt. Diese Erkenntnis müsse für eine Rasterfahndung ausreichen.
Vehement widersprach Ziercke der auch in der Karlsruher Entscheidung durchscheinenden Ansicht, die Rasterfahndung sei nicht erfolgreich gewesen. Man habe wichtige Erkenntnisse über die hiesigen Strukturen des Terrorismus erhalten; es sei zudem erwiesen, daß einige Verdächtige wegen der Rasterfahndung Deutschland verlassen hätten. Das sei für ihn ein Erfolg.
Auch die Telefon- und die Wohnraumüberwachung seien zur Bekämpfung des Terrorismus erforderlich. Es sei eine Mär, daß in Deutschland zu viel abgehört werde. Ziercke wies auf die erhebliche Zunahme der Mobiltelefone hin. Mancher professionelle Kriminelle würde bis zu 70 Sim-Karten benutzen. Um die Daten aufzuklären, brauche man 70 richterliche Anordnungen. Ziercke kritisierte, daß von der Wohnraumüberwachung nach Karlsruher Rechtsprechung der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgenommen sei. Nach diesen Vorgaben sei diese Maßnahme, die ohnehin nur ein letztes Mittel sei, kaum noch möglich: „Das Instrument ist praktisch unbrauchbar.“
„Ich will kein deutsches FBI“
Eine Kronzeugenregelung hält Ziercke zur Bekämpfung des Terrorismus für unbedingt erforderlich. Das Düsseldorfer Urteil gegen die Terrorgruppe Al Tawhid wäre ohne die Kronzeugenregelung nicht zustande gekommen. Ziercke begrüßte die geplante gesetzliche Neuregelung, sagte aber auch, er wünsche sich, daß der Staat kooperationswilligen Tätern schon im Ermittlungsverfahren Zusagen machen könne. Zur Gefahr durch den islamistischen Terrorismus im allgemeinen sagte er, mit einer Reduzierung der Bedrohung sei „in absehbarer Zeit nicht zu rechnen“.
Kritik übte Ziercke auch am Karlsruher Urteil zum Europäischen Haftbefehl: Daß das gesamte Gesetz für nichtig erklärt worden sei, habe den gesamten Auslieferungsverkehr kurzzeitig zum Erliegen gebracht. Der BKA-Präsident hob die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit auch mit „Problemstaaten“ hervor, die nicht für ihre rechtsstaatlichen Methoden bekannt sind. Das Folterverbot gelte absolut, aber das BKA müsse zur Gefahrenabwehr jedem Hinweis nachgehen - zumal man den Informationen ohnehin nicht ansehe, wie sie gewonnen worden seien.
Der BKA-Präsident hofft zudem auf eine Ausweitung der BKA-Kompetenzen bei der Gefahrenabwehr, die nun mit der Föderalismusreform Gestalt annehmen soll. „Bei hoch sensiblen Hinweisen leisten wir uns ein strukturelles Defizit und einen großen Kreis von Mitwissern.“ Bedenken aus den Ländern, eine Ausweitung der BKA-Kompetenzen könnte zu ihren Lasten gehen, hält Ziercke für unberechtigt. An der föderalen Struktur werde nicht gerüttelt: „Ich will kein deutsches FBI“, sagte er im Verfassungsgericht in Anwesenheit von Generalbundesanwältin Harms und ihrem Vorgänger Nehm. Bundesverfassungsrichter waren nicht erschienen.
Längst überfällige Kritik!
Wilhelm Friedrich (WillyF)
- 22.06.2006, 20:16 Uhr