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Kampf gegen Steuerhinterziehung Glos durchkreuzt die Pläne Steinbrücks

24.01.2009 ·  Steinbrücks Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung hält Bundeswirtschaftsminister Michael Glos für gefährlich. Er befürchtet, dass Deutschland als Standort „erheblichen Schaden“ erleiden und sich isolieren würde.

Von Jürgen Dunsch, Zürich
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Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU) lehnt Pläne von Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) ab, härter gegen Staaten vorzugehen, die sich in Steuerfragen aus deutscher Sicht unkooperativ verhalten. Steinbrücks Entwurf für ein „Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz“ war in der Schweiz kritisiert worden. Das Wirtschaftsministerium in Berlin bemängelt in einer Stellungnahme, die dieser Zeitung vorliegt, ein solches Gesetz berge „die Gefahr, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland erheblichen Schaden erleidet und Deutschland sich isoliert“.

Die von Steinbrück vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten gegen natürliche Personen und Unternehmen in Deutschland, die mit solchen Ländern Geschäftsbeziehungen pflegen, werden als „unrechtmäßig und unverhältnismäßig“ bezeichnet. Nach dem Gesetzentwurf könnte es deutschen Unternehmen etwa versagt werden, Betriebsausgaben geltend zu machen, die in Geschäften mit der Schweiz entstehen.

Glos stößt sich insbesondere daran, dass Druck auf alle Staaten ausgeübt werden soll, die in den Steuerbeziehungen und im Informationsaustausch nicht dem Standard der OECD aus dem Jahr 2005 entsprechen. Das betrifft keineswegs nur die Schweiz.

Vielmehr habe Deutschland in seinen Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten noch Auskunftsklauseln, die nicht dem OECD-Standard entsprechen, heißt es in der Stellungnahme. Daher müssten nach Steinbrücks Entwurf sehr viele Länder zum Kreis der Staaten mit „schädlichen Steuerpraktiken“ gezählt werden. Das aber führe „zu einer großen Verunsicherung der Steuerpflichtigen und wird sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken“.

Die geplanten Verordnungsermächtigungen seien zu weitreichend und unbestimmt. Das könne im Ausland die Befürchtung hervorrufen, dass Deutschland sich nur noch nach Gutdünken an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden fühle.

Zumal innerhalb der EU hält Glos’ Ministerium Steinbrücks Pläne zur Aufdeckung von Steuervergehen für zu weitgehend. So verweise der Europäische Gerichtshof als vorrangige Maßnahmen auf grenzüberschreitende Amtshilfe und die Möglichkeit, Informationen bei den Steuerpflichtigen selbst einzuholen.

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