29.05.2009 · Nun verlangt die SPD-Fraktion offiziell Änderungen am Gesetz gegen Kinderpornographie im Netz: Löschen vor Sperren, keine Strafverfolgung, Benachrichtigungen und Kontrolle. Umstritten ist, ob der Bund für das Vorhaben überhaupt zuständig ist.
Nun fordert die SPD-Bundestagsfraktion auch offiziell mehrere Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Das teilte ihr stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher, Martin Dörmann, am Donnerstagabend mit. In den Tagen zuvor waren immer wieder einzelne Abgeordnete mit Bedenken und Kritik an die Öffentlichkeit getreten. (Siehe auch: Bei Internetsperren zeichnen sich Änderungen ab)
Laut dem Beschluss der Fraktion soll das Bundeskriminalamt (BKA) verpflichtet werden, bei Hinweisen auf kinderpornographische Inhalte zunächst den Betreiber des Servers zu kontaktieren und um Löschung der Inhalte nachzusuchen. Erst wenn das erfolglos bleibe, soll die Seite auf die Sperrliste gelangen dürfen. Sofern ein Anbieter von Internetseiten gegen die Maßnahme Widerspruch einlegt, soll das BKA entscheiden, ob es die Sperre aufrechterhalten will. Dann müsste aber ein Richter diese Maßnahme genehmigen. Die SPD will mit dem mehrstufigen Verfahren eine Überlastung der Justiz vermeiden, die entstehen könnte, wenn ein Richtervorbehalt für alle Sperren gälte.
Prävention statt Strafverfolgung
Schließlich soll festgeschrieben werden, dass Daten über die Internetnutzer, die durch den Betrieb der geplanten Stoppseiten anfallen, nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. „Wir würden sonst provozieren, dass die Internet-Community Spam-Mails verschickt, um Internetnutzer auf die Stoppseiten zu leiten“, sagte Dörmann der F.A.Z. Damit könnten die Stopp-Server zum Kollabieren gebracht und unbedarfte Nutzer auf die Stoppseite geleitet werden. „Die Folge wäre, dass alle Nutzer ihren Browser umstellen, um die Stoppseiten zu umgehen.“ Der Verzicht auf die Strafverfolgung fördere damit die präventive Wirkung des Gesetzes, sagte Dörmann.
Auch die Union sieht eine mögliche Strafverfolgung kritisch. Die Abgeordneten Martina Krogmann und Michaela Noll (beide CDU) plädierten nach der Bundestagsanhörung am Mittwoch „für die komplette Streichung dieses Absatzes“. Die SPD fordert zusätzlich, ein eigenes Gesetz für die Internetsperren zu schaffen, statt nur das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz zu ändern.
Die SPD reagiert mit ihren Änderungsforderungen auf massive Bedenken der Internet-Community. Mehrere SPD-Abgeordnete trafen in den vergangenen Tagen Vertreter des Chaos Computer Clubs und die Berlinerin Franziska Heine. Sie hatte auf den Seiten des Bundestags eine Online-Petition gegen die geplanten Internetsperren eröffnet, die rasend schnell an Zuspruch gewann. Am Donnerstag wurde die Zahl von 100.000 Petenten erreicht. Sie fordern, dass kinderpornographische Inhalte von den Servern gelöscht werden statt nur den Zugang zu ihnen durch Sperren zu erschweren.
Gutachter: Gesetz „vollständig verfassungswidrig“
Nicht anschließen wollte sich die SPD den Zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. In der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am Mittwoch hatte der Gutachter Matthias Bäcker (Universität Mannheim) vorgetragen, das Gesetz wäre schon wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes „vollständig verfassungswidrig“. Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und der Schutz missbrauchter Kinder gegen die Weiterverbreitung erstellter Aufnahmen von ihnen sei eine klassische Aufgabe der Gefahrenabwehr und habe auch „keinen wirtschaftsregulierenden Gehalt“, schreibt Bäcker in seiner Stellungnahme. Für die Gefahrenabwehr seien die Bundesländer zuständig. Gleiches gelte, wenn die geplanten Regelungen als Medienrecht eingestuft würden. Die Strafverfolgung, für die der Bund zuständig wäre, könne allenfalls als Nebeneffekt des Gesetzes betrachtet werden.
Dem widersprach das federführende Bundeswirtschaftsministerium. Ein Sprecher sagte, der Schwerpunkt des Gesetzes liege im Wirtschaftsrecht, da es die Tätigkeit der Internetprovider regele. In dieser Frage sei man sich mit dem Bundesjustizministerium einig. Dazu sagte Bäcker der F.A.Z., das Wirtschaftsrecht würde mit dieser Auffassung „deutlich überdehnt“. Das hätte über den Fall hinaus zur Folge, dass „weite Teile des Rechts einfach über eine angebliche Wirtschaftskompetenz geregelt werden könnten“. Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes hatten auch die FDP und die Grünen geäußert.
Merkt den das niemand?
fred meier (Sikasuu)
- 29.05.2009, 19:24 Uhr
Kennen Sie Almar Freude?
Torsten Klier (TorstenKlier)
- 29.05.2009, 21:43 Uhr
Kompetenz Fehlanzeige
Horst Trummler (Vandale6906)
- 29.05.2009, 22:16 Uhr
Schlau gedacht, schlecht gemacht ...
bernd ullrich (demokrat2)
- 30.05.2009, 13:59 Uhr
So dumm kann man nicht sein
Klaus Henzler (thinkbest)
- 30.05.2009, 16:15 Uhr