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Kampf gegen Kinderpornographie Bei Internetsperren zeichnen sich Änderungen ab

27.05.2009 ·  In der Bundestagsanhörung zu den geplanten Internetsperren hat ein BKA-Vertreter das Vorhaben gegen Kritik verteidigt. Vor allem die Strafverfolgung sorgt für Missmut. Unterdessen gestand Familienministerin von der Leyen „Nachbesserungsbedarf“ ein.

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Beim Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zeichnen sich Änderungen ab. Familienministerin von der Leyen sprach in einem Interview von „Nachbesserungsbedarf“. In einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie wurde vor allem Kritik an der vorgesehenen Strafverfolgung geäußert.

Dem Internetdienst „Spiegel Online“ sagte Frau von der Leyen, sie nehme die Online-Petition auf den Seiten des Bundestages, die sich gegen Internetsperren wendet und schon von fast hunderttausend Zeichnern unterstützt wird, sehr ernst. Dem Vorwurf, die vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrlisten würden nicht kontrolliert, wolle man durch mehr Transparenz begegnen. Die Ministerin sagte, sie könne sich vorstellen, dass „ein Gremium mit unabhängigen Experten vor Ort beim BKA Einsicht in die Listen nimmt, ob ausschließlich Kinderpornographie nach Paragraph 184b StGB geblockt wird. Das wäre eine vertrauensbildende Instanz.“

Von der Leyen sieht „Nachbesserungsbedarf“

„Nachbesserungsbedarf“ sieht Frau von der Leyen auch darin, dass der Gesetzentwurf bislang vorsehe, die Sperrlisten nur werktäglich zu aktualisieren. Sie zog in Betracht, die Listen auch am Wochenende pflegen zu lassen. Von ihrem Ziel, mit Internetsperren gegen die Verbreitung von Kinderpornographie vorzugehen, werde sie aber „keinen Millimeter“ abweichen.

In der Bundestagsanhörung nannte der Mannheimer Verfassungsrechtler Matthias Bäcker Vorabkontrollen der BKA-Liste sinnvoll, da die Beurteilung, ob Kinderpornographie vorliege, oft in Grenzbereiche vorstoße. Bundesrichter Peter-Jürgen Graf vom Bundesgerichtshof sagte hingegen, eine richterliche Nachprüfung im Einzelfall sei angesichts des hohen Sachverstands der Behörde ausreichend. Anderenfalls müsste man einen Richter nur dafür abstellen. „Das wäre sicherlich eine tagesfüllende Tätigkeit.“

Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und der Kölner Medienrechtler Dieter Frey warnten abermals vor einem „Overblocking“, bei dem auch legale Inhalte gesperrt würden, weil das aufgrund des favorisierten technischen Verfahrens unvermeidlich sei. Sogenannte DNS-Sperren, die die Auflösung eines Webseitennamens in die zugeordnete IP-Adresse verhindern (siehe auch: Internetsperren: Von China lernen), seien für die Zugangsprovider zwar leicht umzusetzen und daher das mildeste Mittel, führt Frey in einem Gutachten aus. Für die von Sperren mitbetroffenen Internetnutzer gelte das jedoch nicht. Denn die ungenaue Sperrung führe zu „ganz erheblichen Kollateralschäden“.

Dem hielt BKA-Direktor Jürgen Maurer entgegen, dass in Staaten, in denen Zugangsblockaden schon Praxis seien, noch keine Gerichtsverfahren wegen unbeabsichtigter Sperren anhängig seien. Deshalb sei das BKA sicher, „dass es kaum Beschwerden geben wird“. Nur deshalb sei das BKA auch dazu bereit, für solche Fälle die Haftung zu übernehmen.

Strafverfolgung wird „sehr kritisch gesehen“

Viel Raum widmete der Ausschuss der Frage nach einer Strafverfolgung von Internetnutzern, die durch die Sperren auf den sogenannten Stoppserver umgeleitet werden und das Stoppschild zu sehen bekommen. Die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann sagte, die Strafverfolgung sei auf Begehren von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in den Gesetzentwurf aufgenommen worden und werde von der Unionsfraktion „sehr kritisch gesehen“. Denn die anfallenden Daten begründeten nur einen abstrakten Verdacht, aber keinen konkreten Anlass zu Ermittlungen. Auch der Sachverständige Sieber bezeichnete den „Verdachtsgrad“ bei den anfallenden Daten als „nicht sehr hoch“. Allerdings ergebe sich durch die Datenerhebung ein verfassungsrechtlich problematischer „Einschüchterungseffekt“.

Ohne Details zu nennen, sagte der BKA-Vertreter Maurer, die am Stoppserver anfallenden Daten ermöglichten „denkbare weitere Analyseschritte“. In den Daten befänden sich „Hinweise“ darauf, ob der Nutzer versuche, die Sperre zu umgehen. Worin diese Hinweise bestehen sollen, ließ Maurer offen.

Strafverfolger hatten darauf hingewiesen, dass sie den anfallenden Daten praktisch nicht entnehmen könnten, wer die Seiten mit Vorsatz aufrufen wollte und wer versehentlich auf den Stoppserver gelangte. Bei hunderttausenden Seitenabrufen am Tag, mit denen das Familienministerium rechnet, seien die Daten für die Strafverfolgung praktisch wertlos. (Siehe auch: Strafverfolgung im Netz: Wer das Stoppschild sieht, ist verdächtig) Maurer sagte aber auch, das BKA hätte „keine Bedenken“, wenn der Gesetzgeber festlegen würde, dass die Internetprovider bei der Umsetzung der Sperren keine Daten speichern dürften.

BKA: Im Inland keine Probleme

Die Datenspeicherung und -übermittlung zu Strafverfolgern hatte selbst in der SPD-Fraktion Widerstand hervorgerufen. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hatte am Montag in einem Internetforum mitgeteilt, er befürworte die Einführung einer Stopp-Seite lediglich als „Stopp- und Warnfunktion“. An dieser Seite sollten „keine Daten zum Zweck der Strafverfolgung gespeichert werden“.

Der BKA-Vertreter Maurer bestätigte im Laufe der Anhörung auch, dass es im Inland keinerlei Probleme bereite, bei Host-Providern die Löschung kinderpornographischer Inhalte durchzusetzen. Solche Schwierigkeiten ergäben sich vor allem bei außereuropäischen Staaten wie etwa Russland oder den Karibikrepubliken. Eine Begrenzung der Internetsperren auf ausländische Webangebote, die in den Eckpunkten der Bundesregierung vom März noch vorgesehen war, ist in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Auch das hatte bei Gegnern der Internetsperren Kritik hervorgerufen.

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