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Kabinett billigt BKA-Gesetz „Keine Entscheidung mit leichtem Herzen“

04.06.2008 ·  Sollte das heute vom Kabinett verabschiedete Gesetz auch den Bundestag passieren, wäre die Online-Durchsuchung von Computern künftig rechtlich möglich. Das Gesetz regelt außerdem die Videoüberwachung von Privatwohnungen. Aus der SPD-Fraktion werden aber weiterhin Bedenken geäußert.

Von Peter Carstens
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes zugestimmt. Nun beginnt die parlamentarische Beratung. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) verteidigte das neue BKA-Gesetz als notwendiges Instrument in der Terrorabwehr, zeigte sich aber auch offen für weitere Änderungen, obschon er bereits etwa zwei Jahre lang mit Justizministerin Zypries (SPD) über die neuen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt verhandelt hatte.

Die Opposition kritisierte den Entwurf. Auch aus der SPD wurden abermals Bedenken laut. Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sprach von einer „verhängnisvollen Tendenz“ und „rabiatem Abbau von Bürgerrechten“, der Linkspartei-Politiker Neskovic nannte den Entwurf einen „Tabubruch“. Indem das BKA künftig sowohl über Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei verfügen solle, werde „eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen“, sagte Neskovic. Der Grünen-Politiker Beck sprach von einem „schwarzen Tag für die Bürgerrechte“.

Vorbeugende Ermittlung

Das BKA-Gesetz setzt eine Vorgabe der Föderalismusreform von Bund und Ländern um, die Union und SPD beschlossen hatten. Beschränkt auf die Abwehr internationalen Terrors sollen dem BKA weitreichende Ermittlungs- und Fahndungsbefugnisse übertragen werden: Anders als in anderen Kriminalfällen soll das Amt beim internationalen Terrorismus auch zur Gefahrenabwehr tätig werden, also vorbeugend ermitteln dürfen. Das Gesetz regelt allerdings die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Ländern und ermächtigt das Bundeskriminalamt nur in Fällen von länderübergreifender Bedeutung.

Gegenstand der Kritik sind neben grundsätzlichen Erwägungen einzelne Ermächtigungen, beispielsweise zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern (§20k des Gesetzentwurfs). Die Beamten des BKA dürfen künftig unter anderem Verdächtige beobachten, befragen und in Gewahrsam nehmen. Sie dürfen Wohnungen belauschen und durchsuchen, Telefonate abhören oder Personen zur Fahndung ausschreiben. Alle im Gesetz vorgesehenen Ermächtigungen sind in Polizeigesetzen der Bundesländer ebenfalls vorgesehen. Die Befugnisse der Länder bleiben zudem vom BKA-Gesetz unberührt.

„Harmonische Ergänzung“ der Gefahrenabwehr

Schäuble sagte nach der Kabinettssitzung: „Das ist ja keine Entscheidung, die der Gesetzgeber leichten Herzens getroffen hat. Eigentlich ist das Ländersache. Trotzdem brauchen wir dieses Gesetz.“ Im jüngsten Verfassungsschutzbericht war die Bedrohung durch islamistischen Terror als größte Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik beschrieben worden. Dieser Bedrohung will das Gesetz Rechung tragen.

Nachdem insbesondere über die Online-Durchsuchung lange zwischen Union und SPD gestritten worden war, einigten sich Justizministerin Zypries und Schäuble schließlich. Aus der SPD-Fraktion werden aber weiterhin Bedenken geäußert. Der SPD-Innenpolitiker Edathy schlug eine Befristung des Gesetzes vor. Das nannte Schäuble „albern“. Der Gesetzentwurf sei ein guter, so der Innenminister, „und ich habe bisher keine besseren Vorschläge gehört, aber ich bin offen“. Es sei eine „harmonische Ergänzung des föderal geprägten Gefahrenabwehrrechts gelungen“. Kritikern, die mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht für den Fall drohten, dass die große Koalition das BKA-Gesetz im Herbst beschließe, entgegneter Schäuble: „Der Entwurf hält sich selbstverständlich an das Grundgesetz und stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein.“

„Wettlauf gegen Zeit und Technik“

Schäuble kritisierte die Dauer des Abstimmungsverfahrens für das Gesetz, sagte aber auch: „Das sind Debatten von gestern.“ Von Änderungen, die in „letzter Minute“ auf Wunsch des Justizministeriums eingefügt worden seien, wisse er nichts. „Es scheint offenbar eine Falschmeldung zu sein. Es hat keine gegeben.“

Der Bundestag wird nun über das Gesetz beraten, auch eine Expertenanhörung soll es dazu geben. Im Herbst wird dann im Bundestag über das BKA-Gesetz entschieden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte Anwendungshemmnisse in den neuen Befugnissen. Der Kampf gegen den Terrorismus sei auch ein „Wettlauf gegen Zeit und Technik“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Freiberg. „Verliert die Polizei diesen Wettlauf, bezahlen die Bürger mit Gesundheit und Leben.“

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