06.07.2010 · Ein weiteres Konfliktfeld ist eröffnet: Trotz eines Kabinettsbeschlusses gibt es in der Koalition weiter Streit über die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Die CDU will daran festhalten. Das FDP geführte Justizministerium reagiert auf diese Forderung mit Unverständnis.
Von Peter Carstens, BerlinUnion und FDP haben mit der Innen- und Rechtspolitik ein neues Konfliktfeld eröffnet. Nachdem es dort in den ersten Regierungsmonaten vergleichsweise kooperativ zugegangen war, verschlechterte sich die Stimmung insbesondere zwischen den verantwortlichen Politikern der Regierungsfraktionen zuletzt drastisch - als vorläufigen Höhepunkt lehnten Unionspolitiker am Dienstag die Reformpläne von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sicherungsverwahrung ab.
Bereits vergangene Woche hatten sich die Innenpolitiker von FDP, CDU und CSU nicht über die Einführung einer Visa-Warndatei einigen können. Dies war ein Streitthema schon zwischen Union und SPD gewesen, bis die damalige Justizministerin Zypries (SPD) mitgeteilt hatte, mit ihr werde es eine „Vieleinlader-Datei“ nicht geben, in der Personen aufgenommen werden sollten, die auffällig häufig ausländische und visapflichtige Besucher nach Deutschland einladen.
Einigungsmöglichkeiten bestanden hier auch mit der FDP nicht. Lediglich zu einer Datei der Personen, die wegen des Missbrauchs von Reisevisa aufgefallen sind, war die FDP laut Koalitionsvertrag bereit. Innenpolitiker der Union wissen um die Skepsis in ihrem eigenen gesellschaftlichen Umfeld gegen eine Vieleinlader-Datei. Sie hätten deshalb versucht, sie ohne großes Aufsehen zu beschließen und seien damit gescheitert, hieß es.
CDU: Es hat bei dem Thema nie eine abschließende Einigung gegeben
Am Dienstag kündigte die Union die bereits im Grundsatz vereinbarten Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung auf. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Krings (CDU) teilte mit: „Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung sind für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen.“ Der CSU-Innenpolitiker Uhl sagte, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sei mit ihren Vorschlägen „vorgeprescht“. Ein Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion sagte nach Agenturangaben, es habe bei dem Thema nie eine abschließende Einigung gegeben.
Im Justizministerium und bei der FDP hingegen wird das anders dargestellt. In der FDP-Bundestagfraktion wurde mit Verwunderung reagiert, dass entgegen politischer Gepflogenheiten Dinge wieder aufgerollt werden, die im Kabinett besprochen wurden.
Das Justizministerium weist auf zahlreiche Gespräche hin, die mit den Innen- und Rechtspolitikern der Union geführt wurden. Die hätten, so der Sprecher, erstens, zu einem Kabinettbeschluss auf der Grundlage der Eckpunkte von Frau Leutheusser-Schnarrenberger geführt und, zweitens, bei einer Konferenz der Justizminister der Länder Zustimmung gefunden - nur Bayern habe sich enthalten.
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf noch im Juli vorgelegt werden
In der FDP-Bundestagfraktion hieß es, es gelte doch der Grundsatz, dass nur auf den Kabinettstisch komme, worüber man sich geeinigt habe. Klar sei, dass ein Gesetzentwurf in den Ausschüssen diskutiert und gegebenenfalls auch modifiziert werde. Auf die Frage, warum die Union das diesmal anders mache, wurde geantwortet: „Fragen Sie doch mal Herrn Pofalla.“ Der Kanzleramtsminister ist für Vorbereitung und Ressortabstimmung der Kabinettsvorlagen mitverantwortlich.
Nach den Plänen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll die Sicherungsverwahrung nur noch bei wenigen, besonders schweren Straftaten verhängt werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll es nicht mehr geben, was auch eine Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wäre. Der hatte das deutsche System des Freiheitsentzuges nach Verbüßen einer Haftstrafe insgesamt als menschenrechtlich zweifelhaft bewertet. Im Gegenzug für ein Entgegenkommen der Union hatte die FDP der Einführung elektronischer Überwachungsmaßnahmen für bestimmte Strafentlassene zugestimmt.
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf noch im Juli vorgelegt werden. Ob es dazu kommen kann, müssen unter anderem Gespräche zwischen Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister de Maizière (CDU) ergeben. Allerdings wird in der FDP die Befürchtung geäußert, de Maizière habe nicht die volle Unterstützung der Innenpolitiker seiner Fraktion und könne deshalb keine verlässlichen Zusagen machen.
Sicherheitsverwahrung nach Lebenslänglich???
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 06.07.2010, 14:35 Uhr
Sicherheitsverwahrung und Lebenslänglich
Assoc Anon (ParisExpat)
- 06.07.2010, 16:23 Uhr
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 06.07.2010, 18:00 Uhr
Am Rechtsstaatsgedanken festhalten
Alexander Fürstenberg (Alexander3000)
- 06.07.2010, 20:41 Uhr