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Jugendschutz Kinder auf Kontrollgang

15.10.2007 ·  Mancherorts hat es schon Testkäufe von Nikotin und Alkohol durch Kinder oder Jugendliche gegeben, obwohl die Rechtmäßigkeit anscheinend nicht feststeht. Im Odenwaldkreis hat man damit angeblich gute Erfahrungen gemacht.

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Mancherorts hat es schon Testkäufe von Nikotin und Alkohol durch Minderjährige gegeben, so zum Beispiel durch Jugendliche in Nordrhein-Westfalen. „Es lag jeweils das Einverständnis der Eltern vor“, sagte eine Sprecherin des Landesjustizministeriums am Montag. Die Testkäufe seien von den Kommunen veranlasst worden.

Im südhessischen Odenwaldkreis gehen Kinder oder Jugendliche schon seit 2004 auf Testkauf. Damals hatten in der Diskussion über Alkopops der Landkreis und die Kommunen sich darauf verständigt, bei allen Festen, bei denen sie selbst eingebunden sind, wie Kirchweih oder anderen Volksfesten, den Verkauf von Alkopops zu untersagen. Das stieß vielfach auf Zustimmung, doch es gab auch Veranstalter, darunter auch Vereine, die nicht damit einverstanden waren, dass ihnen Erlöse entgingen. Doch schließlich ließ sich die Idee aus dem Landratsamt flächendeckend durchsetzen.

Verstöße in Tankstellen und kleinen Läden

Damals pochte die „Fachstelle Suchtprävention des Kreises“ zusätzlich auf weitere Schritte, um Jugendliche vom Alkohol abzuhalten und Verkaufsstellen zu zwingen, sich an die Vorgaben des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes zu halten. Die vom Deutschen Roten Kreuz getragene Fachstelle überzeugte einzelne Kommunen, selbst mit Hilfe von Jugendlichen zu überprüfen, ob die Getränkeverkäufer sich an die Gesetze hielten. Horst Weigel, der die Fachstelle als Ein-Mann-Betrieb führt, sagte am Montag, nicht alle Städte und Gemeinden hätten Testkäufe unternommen, da deren Zulässigkeit juristisch nicht eindeutig feststehe.

Die größte Stadt im Kreis, Michelstadt, habe 13 Jahre alte Mädchen auf Einkaufstour geschickt, die eben nicht wie 16 Jahre alte Jugendliche ausgesehen hätten. In Brensbach habe die Kommune die Testkäufe sogar vorher in ihrem Gemeindeblatt angekündigt. Zu den Ergebnissen im Landkreis sagte Weigel, große Getränkemärkte hätten sich meist an die Vorgaben gehalten, auch die großen Einzelhandelsketten hätten ihr Personal darauf hin geschult, an Kinder nichts Hochprozentiges zu verkaufen. Verstöße habe man allerdings häufig in Tankstellen oder anderen kleinen Geschäften feststellen müssen.

Bußgelder wurden in keinem Fall im Odenwaldkreis verhängt, auch sprachen die Behörden kein Konzessionsverbot aus. Doch man habe erreicht, sagte Weigel, dass die Gesetze ernstgenommen würden.

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