15.10.2007 · Auch wenn die Familienministerin zunächst das Vorhaben zurückstellt, mit Hilfe jugendlicher Testkäufer Händler zu überführen, die Alkohol, Zigaretten, Gewaltfilme oder Killerspiele an Minderjährige abgeben, hält die Regierung an dem Plan fest.
Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem Vorhaben fest, eine gesetzliche Grundlage für „Testkäufe“ von Schnaps und Gewaltvideos durch Jugendliche zu schaffen. Doch wolle man vorher noch einmal „offene Fragen politisch-moralischer Art“ beantworten, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steg am Montag in Berlin. „Wir halten an dem Vorschlag fest, aber wollen ihn nicht durchpeitschen.“
Auch eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums sagte, dass man Testkäufe weiterhin für eine „effektive Möglichkeit hält, zielgerichteten Hinweisen nachzugehen“. Der Vorschlag, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundeskabinetts am Mittwoch abzusetzen und zunächst einen „runden Tisch“ einzuberufen, auf dem diese Frage noch einmal erörtert werden soll, kam nach diesen Angaben von Bundesfamilienministerin von der Leyen in einem Telefonat am Sonntag mit Bundeskanzlerin Merkel.
Roth: „Kinderpolizisten“ unzulässig
Ungeachtet dessen wurde die Debatte über Testkäufe am Montag in teils zunehmender Schärfe fortgesetzt. Der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz sprach von einer „Verirrung“ und der „Instrumentalisierung“ junger Menschen. SPD-Generalsekretär Heil sagte: „Frau von der Leyen hat nicht sauber gearbeitet, deshalb wurde das zu Recht gestoppt.“
Die FDP-Jugendpolitikerin Gruss sprach von „blindem Aktionismus“, die Fachsprecherin der Linksfraktion, Golze, forderte „mehr Mittel für die Jugendarbeit“ anstelle jugendlicher „Testspitzel“. Die Grünen-Vorsitzende Roth sprach von einer „Überwachungsmaschinerie“, die Frau von der Leyen im Gefolge Innenminister Schäubles (wegen der Online-Durchsuchungen) errichten wolle. Frau Roth berief sich gar auf die UN-Kinderrechtskonvention, die den Einsatz von Kindersoldaten verbiete; folglich seien auch „Kinderpolizisten“ unzulässig.
Der nordrhein-westfälische Familienminister Laschet (CDU) bezeichnete den Vorschlag, an dessen Ausarbeitung er beteiligt war, hingegen als richtig, der Hannoveraner Kriminologe Pfeiffer lobte ihn als „effektiven Kinderschutz“. Laschet sagte, die Ausweiskontrolle durch Händler lasse sich möglicherweise verbessern, „wenn man potentiell die Angst haben muss, hier ist jemand, der etwas kauft, der eigentlich nicht 18 Jahre alt ist“.
Kritik auch wegen des „Aktionismus“
Der nun vorerst zurückgezogene Gesetzentwurf sollte Ausfluss eines „Sofortprogramms“ sein, das in erster Linie auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen zielt. Es war von Frau von der Leyen und Laschet im Februar dieses Jahres als Konsequenz auf den Amoklauf eines Achtzehnjährigen in seiner ehemaligen Schule in Emsdetten im November 2006 verkündet worden.
Der Entwurf enthält vier Maßnahmen: Der Katalog der indizierten schwer jugendgefährdenden Trägermedien soll im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert werden; die entsprechenden Indizierungskriterien sollen erweitert und präzisiert werden; die Alterskennzeichen der freiwilligen Selbstkontrolle sollen eine gesetzlich festgeschriebene Mindestgröße und Sichtbarkeit erhalten; und die Testkäufe sollen eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Innerhalb der zuständigen Facharbeitsgruppe der Unionsfraktion hatte es schon während der Entstehungszeit des Gesetzentwurfs Kritik gegeben - aber nicht wegen der Testkäufe, sondern wegen des Aktionismus. Eine Novelle des Jugendschutzgesetzes steht nächstes Jahr ohnehin an, innerhalb derer die notwendigen Regeln auch hätten getroffen werden können, so hieß es. So wird es nun voraussichtlich auch kommen.
Testkäufe erleichtern die Arbeit
Die nun kritisierte Testkauf-Regelung besteht im Wesentlichen in einem Satz, der an das Verbot, Minderjährige zum Kauf von Spirituosen, Tabakwaren oder indizierten Medien zu animieren, angeschlossen werden soll: „Dies gilt nicht für Amtsträger der zuständigen Behörde, soweit sie ihre Befugnisse ausüben.“ Im Begründungstext heißt es: „Die zuständigen Kontrollbehörden kontrollieren häufig vor Ort die Einhaltung der Verbote des Jugendschutzgesetzes nur unzureichend. Denn für belastbare Ermittlungsergebnisse muss über einen längeren Zeitraum unter anderem das Verkaufsverhalten betreffend alkoholischer Getränke, Tabakwaren und Bildträgern mit Filmen oder Spielen beobachtet werden.
Testkäufe von Jugendlichen erleichtern die Arbeit der Kontrollbehörden. Bislang fehlt es hierfür an einer expliziten gesetzlichen Grundlage. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Amtsträger der zuständigen Behörde geeignete Jugendliche auswählt, die Zustimmung der Personensorgeberechtigten einholt und eine angemessene pädagogische Begleitung dieser Jugendlichen erfolgt.“
Das Familienministerium wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf mit den übrigen Ressorts wie mit den Ländern auf allen Ebenen abgestimmt worden sei. Auch habe die Mehrzahl der einschlägigen Verbände zustimmend auf ein Schreiben des Ministeriums reagiert; der Kinderschutzbund aber, der am Wochenende mit besonders scharfer öffentlicher Kritik hervorgetreten ist, habe auf das Schreiben nicht reagiert.
Eine Sprecherin des Justizministeriums wies darauf hin, dass das vorgesehene Gesetz keine neue „Befugnisnorm“ darstelle, sondern eine bestehende „Generalklausel“ für die Landesbehörden, die für die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes zuständig sind, durch eine festere rechtliche Grundlage ersetzen sollte.
(Siehe auch: )
So, so
Heiner Müller (rene_ger)
- 15.10.2007, 17:11 Uhr
Stasi 2.0
Emre Akyol (lordemre)
- 15.10.2007, 17:46 Uhr
Wieso verbieten wir nicht gleich alles für alle?
A. Malliki (a.malliki)
- 15.10.2007, 21:01 Uhr