26.06.2007 · Ausgerechnet die Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt bis heute frühere Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Behördenchefin Marianne Birthler im Interview über Vertrauen, sensible Akten, operative Vorgänge - und darüber, wie der Bundestag hinters Licht geführt wurde.
Ausgerechnet die Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt bis heute frühere Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Behördenchefin Marianne Birthler im Interview über Vertrauen, sensible Akten, operative Vorgänge - und darüber, wie der Bundestag hinters Licht geführt wurde.
Frau Birthler, in der Stasi-Unterlagen-Behörde arbeiten 56 frühere Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Wie kann sie da vertrauenswürdig sein?
Hunderttausende haben in den vergangenen fünfzehn Jahren ihre Akten gelesen oder auf andere Weise die Dienste der Behörde in Anspruch genommen - ein Zeichen dafür, dass unsere Behörde viel Vertrauen genießt. Dass ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit bei uns arbeiten, ist eine Hypothek aus der Anfangsphase der Behörde. Ich wünschte, damals wäre eine andere Entscheidung getroffen worden. Arbeitsrechtlich sind diese Beschäftigungsverhältnisse heute nicht mehr anfechtbar. Es gibt aber auch keine Anhaltspunkte, dass die betreffenden Mitarbeiter Pflichten verletzt hätten.
Es arbeiten noch 34 ehemalige Personenschützer der Stasi als Wachleute in Ihrer Behörde. In Anfragen des Bundestags wurde die Beschäftigung dieser Mitarbeiter verschwiegen. Ein Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, wirft der Behörde vor, Parlament und Öffentlichkeit irregeführt zu haben.
Da ich erst seit dem Jahre 2000 Bundesbeauftragte bin, kenne ich diese Sachverhalte nur aus Berichten. Der Bundestag wurde in den Jahren 1993 und 1997 durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) unterrichtet, das die Personalhoheit über die Behörde besaß. Natürlich stützte man sich auf die Zahlen, die aus unserer Behörde kamen. Das BMI kannte die Gesamtzahl der ehemaligen Stasi-Leute natürlich genau. Nach Auskunft des damals zuständigen Direktors der Behörde sprach sich das Bundesinnenministerium in einem Telefonat dagegen aus, die Wachleute für die Unterrichtung des Bundestages mitzuzählen.
War Ihnen, als Sie im Oktober 2000 die Leitung übernahmen, bekannt, dass diese ehemaligen Personenschützer dort arbeiteten?
Ich habe mich Mitte der neunziger Jahre herzhaft mit Joachim Gauck darüber gestritten, ob es richtig ist, ehemalige Stasi-Leute in der Behörde zu beschäftigen. Ich war dagegen. Ich wusste, dass es frühere Stasi-Mitarbeiter in der Behörde gab. Aber ich wusste bis vor kurzem nicht, dass der Bundestag falsch unterrichtet wurde.
Bis zu 18 ehemalige Stasi-Leute arbeiteten im Archiv, heute sind es 14. Wie wichtig war deren Fachwissen für die Behörde?
Von den 54 ehemaligen MfS-Mitarbeitern haben heute noch acht direkt mit Akten zu tun - fünf davon im Archiv. Die Einstellung eines Teils der MfS-Mitarbeiter wurde von der früheren Behördenleitung damit begründet, dass man sie brauche, um sich im Archiv zurechtzufinden. Nach meiner Meinung hätte die Anstellung zumindest nicht in unbefristete Verträge münden dürfen.
Ein ehemaliger Stasi-Mann soll Materialien über den PDS-Politiker Gregor Gysi an dessen Partei gegeben haben. Er wurde nicht angezeigt und nicht entlassen, sondern nur versetzt. Warum?
Es gab - so wurde mir bei meinem Amtsantritt berichtet - einen starken Verdacht, aber keine Beweise. Da hätte man bei einer Entlassung vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten gehabt; deshalb hat man sich für die Versetzung entschieden. Die Gefahr des Missbrauchs besteht im Übrigen nicht nur bei ehemaligen Stasi-Mitarbeitern. Im Archiv gilt das Vier-Augen-Prinzip. Es bedeutet, dass niemand allein im Archiv arbeitet.
Wenn zwei ehemalige MfS-Mitarbeiter an Akten arbeiten, dann ist das Vier-Augen-Prinzip nicht hilfreich.
Da die erwähnten Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen arbeiten, ist das unwahrscheinlich. Allerdings gab es einen - mittlerweile verstorbenen - MfS-Mitarbeiter, der das volle Vertrauen der früheren Behördenleitung hatte und auch allein recherchierte. Ich habe, als ich im Amt war, ein Gespräch mit ihm geführt. Mein persönlicher Eindruck war, dass er kein doppeltes Spiel spielte.
Die Kaderakten der ehemaligen Stasi-Leute seien verschwunden, heißt es im Gutachten. Warum haben Sie keine eigene Überprüfung dieser Mitarbeiter veranlasst?
Die Stasi-Unterlagen-Behörde hat die Wachleute nicht eingestellt. Sie waren zuvor Mitarbeiter des Bundesministeriums des Inneren und bewachten die Liegenschaften, in denen sich die Stasi-Unterlagen befanden. Zu einem Stichtag wurden sie Mitarbeiter unserer Behörde. Wir haben jetzt noch einmal die Fälle angeschaut. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese ehemaligen Personenschützer operativ tätig waren, dass sie etwa an Übergriffen gegen Demonstranten beteiligt waren.
Das Gutachten spricht von mindestens 400 systemnahen Mitarbeitern in der Behörde, die früher bei der Volkspolizei, der Nationalen Volksarmee, dem DDR-Innenministerium und anderen Institutionen des DDR-Staates tätig waren.
Wenn man alle diese Mitarbeiter zusammenzählt, kommt man auf rund 400 von insgesamt fast 2000 Mitarbeitern. Da wären dann allerdings auch Schreibkräfte, Handwerker oder Kraftfahrer dabei. Deshalb halte ich die Zahl für absolut ungeeignet, um über die Systemnähe von Leuten zu DDR-Zeiten zu befinden. Die Bundesregierung und auch die ostdeutschen Bundesländer haben in den frühen neunziger Jahren eine Art „Integrationspolitik“ betrieben und bewusst Leute aus dem DDR-Staatsdienst übernommen. Das hatte Folgen - auch beim Aufbau unserer Behörde unter Federführung des Bundesinnenministeriums. Ich habe das immer kritisch gesehen, weil viele Leute, die in der DDR nie eine Chance hatten auf so einen Posten, nun wieder außen vor waren. Den Beamten aus dem BMI waren beim Aufbau der Behörde Leute mit Verwaltungserfahrung aus der DDR lieber als unerfahrene aus anderen Berufen oder gar rebellische Bürgerrechtler.
Wie wollen Sie mit den ehemaligen MfS-Mitarbeitern nun umgehen? Sollen die versetzt werden in der Bundesverwaltung?
Behördenintern kann ich nur dafür sorgen, dass diese Mitarbeiter nicht mit besonders sensiblen Aufgaben wie der Akteneinsicht Betroffener oder im Personalbereich eingesetzt werden. Über den Vorschlag, die Mitarbeiter in der Bundesverwaltung anderweitig einzusetzen, muss die Bundesregierung entscheiden. Die Frage steht im Raum, sie wird auch von Abgeordneten im Bundestag gestellt.