17.02.2010 · Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornographie im World Wide Web ausgefertigt. Es bestünden „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, teilte das Bundespräsidialamt mit.
Bundespräsident Horst Köhler hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornographie im Internet unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Das Gesetz war noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung in Berlin auf den Weg gebracht worden. Es sieht vor, Internet-Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren.
Die schwarz-gelbe Regierung war auf Druck der FDP von ihrem schon vereinbarten Gesetz wieder abgerückt und vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, dass sie ein Löschen der Seiten bevorzugten. Wie sie mit dem nun unterschriebenen Gesetz umgeht, war zunächst unklar.
Das Bundespräsidialamt teilte mit, es hätten „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden“, die den Bundespräsidenten daran gehindert hätten, das Gesetz auszufertigen. Köhler hatte die Bundesregierung zuvor um ergänzende Informationen gebeten. Diese habe er am 4. Februar erhalten.