Er gehörte zu den ersten Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt, die über einen eigenen Computer mit Internet-Verbindung verfügten. Den bekam Peter Vogt vor knapp neun Jahren. Seitdem ist aus dem Oberstaatsanwalt ein gefragter Fachmann für Kinderpornographie im Netz geworden. Er hat Pornoringe gesprengt und mehr als 1200 Polizisten geschult. Aber wer ihn sprechen will, muss in diesen Tagen besondere Überzeugungsarbeit leisten. Herr Vogt müsse sich jetzt auf seine Akten konzentrieren, sagt der Behördenleiter. Und muss es denn immer Vogt sein? Es gebe doch so viele andere Fachleute.
Vogt hatte seinen Posten zum Jahreswechsel abgegeben – aus Frust darüber, dass in Sachsen-Anhalt Hunderte Ermittlungsverfahren zu scheitern drohen, weil die Behörden mit der Auswertung beschlagnahmter Beweisstücke nicht hinterherkommen. Es heißt, dass noch Daten von 48 Terabyte beim Landeskriminalamt auf eine Auswertung warten. Das wären etwa 364 Millionen Bilder. Darüber soll Vogt aber nicht sprechen. Auch „politische“ Fragen möge man bitte gar nicht erst stellen, bittet sein Chef. Und so darf Vogt auch nicht seine Meinung über die Internetsperren kundtun, die die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz erschweren sollten und nun zunächst doch nicht eingeführt werden.
Vogt sitzt in Zimmer 503, einem kaum über zehn Quadratmeter großen Raum im fünften Stock des Justizzentrums Halle, und erzählt von seinem größten Erfolg. Im Mai 2002 wird der Betreiber eines Internetforums angezeigt. Ermittlungen führen zu Marcel K. aus Magdeburg. Nach einer Hausdurchsuchung legt K., nach eigenen Angaben pädophil, ein umfangreiches Geständnis ab. Auf seinem Computer liegen dreitausend E-Mails, deren Absender Kinderpornographie anbieten, um in die Gruppe aufgenommen zu werden. Spuren führen auch in die Vereinigten Staaten, denn K. trieb sich regelmäßig in amerikanischen Foren herum. Vogt erwirkt einen richterlichen Beschluss gegen Microsoft im Bundesstaat Washington. „Der Richter sagte damals: ‚Ich gegen Bill Gates? So hoch ist meine Haftpflicht gar nicht‘“, erinnert er sich. Aber Vogt hatte längst Kontakt aufgenommen; Microsoft schickt 22 CDs mit Daten seiner Server. „Die Tabellen waren so groß, dass unsere Rechner sie nicht öffnen konnten“, sagt Vogt.
„Das kleine Handwerkszeug konnten sie“
Was zunächst wie ein Routinefall ausgesehen hatte, wird zur Operation „Marcy“. 14 Ermittler verfolgen digitale Spuren in die reale Welt. Es werden 26.000 Beschuldigte in 166 Staaten ausgemacht. Im September 2003 werden etwa sechshundert Wohnungen durchsucht. Ausländische Verfahren gibt man über Interpol ab. „Es war das erste Massenverfahren dieser Art, das von Deutschland ausging“, sagt Vogt. „Die wichtigsten Daten hatte der kleine Trockenbauer K. alle auf seinem Rechner.“ Es war viel Arbeit für einen kleinen Erfolg im Kampf gegen die Kinderpornographie. Neunzig Staaten haben in der Operation „Marcy“ Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen; in Deutschland wurden 745 Rechner und mehr als 35.000 CDs und DVDs beschlagnahmt. Marcel K. wird im Oktober 2005 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich noch während des Strafverfahrens einen neuen Computer gekauft und wieder Kinderpornographie beschafft. Auch hatte er einen Jungen berührt. Daher ordnet das Gericht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Geschlossene Foren wie jenes von Marcel K. könnten mit den diskutierten Internetsperren wohl nicht bekämpft werden, denn dafür sind die Sperren nicht hinreichend zielgenau. Und doch liefert der Fall Erkenntnisse, die für die Debatte von Bedeutung sind. Kritiker sagen, die Sperren seien technisch leicht zu umgehen und daher unwirksam. Manche hinterfragen, ob es überhaupt einen Zusammenhang gibt zwischen dem virtuellen Bildertausch und realem Missbrauch. Die Täter, mit denen Peter Vogt zu tun bekam, waren technisch weitgehend unbeschlagen. „Das kleine Handwerkszeug konnten sie“, sagt er. „Aber in elf Jahren haben es nur drei Täter geschafft, ihre Festplatten zu verschlüsseln.“ Oft zahlen sie sogar mit Kreditkarten. Zudem zeigt auch die Operation „Marcy“, dass die Konsumenten der Bilder teilweise selbst Kinder missbraucht haben. 14 Kinder konnten aus sexuellem Missbrauch befreit werden, 12 Personen kamen sofort in Untersuchungshaft. Noch während der Ermittlungen springt ein Lehrer an einem Internat in Baden-Württemberg von einer Brücke in den Tod.
Mit den Netzsperren wollte das Bundeskriminalamt vielmehr gegen Websites vorgehen, die Kinderpornographie zeigen und zum Teil weitere, kostenpflichtige Angebote bewerben. Beim Versuch, sie aufzurufen, sollte ein Stoppschild erscheinen. Die Internetgemeinde sah darin Zensur, ihre Kampagne war erfolgreich: Die FDP setzte nach dem Regierungswechsel durch, dass die Sperren ausgesetzt werden. Das BKA soll wie bislang versuchen, die Seiten löschen zu lassen, auch wenn sie im Ausland bereitgestellt werden. Den Zugang zu ihnen sperren darf es nicht.
Manche Modelle tragen Zahnspangen
Ein paar Mausklicks und Suchbegriffe genügen, um in die Online-Welt der Kinderschänder einzutreten. Unzählige Seiten zeigen Hunderte Bilder von Teenagern in aufreizenden Posen, bei sexuellen Handlungen untereinander oder mit Erwachsenen. Ein Klick auf ein beliebiges Bild führt zu weiteren Seiten mit weiteren Bildern. Motive wiederholen sich, doch das Angebot scheint unendlich. Manche Bilder sind mit Computerprogrammen erstellt oder verfremdet worden. Immer wieder tauchen Zeichnungen auf, die Sex mit Kindern zeigen. Schon am nächsten Tag können neue Bilder hinzugefügt oder alte entfernt sein. Manche Seiten halten sich Wochen, andere Jahre, ohne dass ihre Betreiber behelligt würden. Während all diese Seiten gratis anzusurfen sind, werden auch kostenpflichtige Angebote beworben, meist Video- und Fotodatenbanken. Eine Seite bietet potentiellen Kunden „einige der besten Szenen als Vorspeise“, bevor sie sich für den Zugang zu angeblich exklusivem Material entscheiden. Dafür werden bis zu hundert Dollar im Monat verlangt.
So leicht es ist, solche Bilder zu finden, so schwer ist es, ihre Strafbarkeit zu beurteilen. Nacktbilder von Kindern sind in Deutschland nicht per se verboten. Mehr oder weniger klare Kriterien entscheiden, ob ein Bild verbreitet werden darf oder ob sogar der Besitz schon strafbar ist. Steht die Sexualität „anreißerisch“ im Bildmittelpunkt? Darüber lässt sich oft streiten. Geschickt bewegen sich die Betreiber der Angebote am Rand der Legalität. Sie schneiden Fotos so an, dass das wahre Alter der Person zu erahnen, aber nicht sicher zu bestimmen ist. Bilder werden eingestreut, die für sich genommen nicht justitiabel sind. Sie zeigen Kinder mit Teddys oder vor einer Blümchentapete. Manche Modelle tragen Zahnspangen. „Sinn und Zweck solcher Bilder sind ganz klar“, sagt Oberstaatsanwalt Vogt. „Da werden bewusst sexuelle Bedürfnisse bedient. Nichts bleibt dem Zufall überlassen.“
In Deutschland kann die Polizei gegen Verbreiter von Kinderpornographie effektiv vorgehen. Erbittert streiten Befürworter und Gegner der Internetsperren aber über die Frage, wie das im Ausland geschehen kann. Man muss dafür nicht nach Indien oder Afrika blicken. Die meisten dieser Websites sind in Amerika beheimatet. Das zeigt eine Untersuchung des 31 Jahre alte IT-Beraters Florian Walther aus Berlin. Er analysierte Sperrlisten aus europäischen Staaten, die im Internet auftauchten. Walther schrieb ein Programm, das die Standorte der Seiten aus einer Geodatenbank ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass von 1413 Domains, die in Europa blockiert wurden, allein 1038 in den Vereinigten Staaten waren. In Australien fanden sich 138, in Kanada 85 Server. „Die meisten Websites werden also in Ländern bereitgestellt, in denen man durchaus gegen die Anbieter vorgehen könnte“, bilanziert Walther. Damit war der Vorwurf formuliert, die Behörden unternähmen nicht genug, um die Inhalte zu löschen.
Ein Urteil mit Konsequenzen
Tatsächlich sind die Straftatbestände nicht überall identisch. So kommt es bei der Verbreitung von Kinderpornographie in Deutschland nicht darauf an, ob ein Bild ein tatsächliches oder nur ein wirklichkeitsnahes Geschehen zeigt. Einen Comic zu verbreiten, in dem ein Vater sein Kind missbraucht, wäre hier strafbar, in Amerika nicht. Zwar stellte der 1996 beschlossene Child Protection Pornography Act auch Produktion, Besitz und Verbreitung von Bildern unter Strafe, die am Computer oder am Zeichenbrett entstehen. Mehrere Pornographieproduzenten schlossen sich aber zu einer „Free-Speech-Koalition“ zusammen und klagten. 2002 entschied der Supreme Court, dass solche Bilder vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, da bei ihrer Produktion kein Kind missbraucht würde.
Das Urteil habe weitreichende Konsequenzen, sagt Ernie Allen, Präsident des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in Alexandria, Virginia. Immer wieder behaupteten Angeklagte seitdem, die bei ihnen gefundenen Bilder seien am Rechner erstellt worden. Skandinavische Staaten gelten hingegen als besonders restriktiv. Deshalb sollen auf der dänischen Sperrliste auch deutsche Internetseiten stehen, gegen die hier nicht vorgegangen werden kann. Eine deutsche Besonderheit ist es wiederum, zwischen Kinder- und Jugendpornographie zu unterscheiden – die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich volljährige Personen auf den Bildern nur so aussehen, als seien sie minderjährig. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung ein „objektiver Betrachter“. Das wirft neue Definitionsprobleme auf, die zur Entwicklung ganzer Kriterienkataloge geführt haben, an denen sich das scheinbare Alter der Modelle festmachen lässt.
Valerio Papajorgji, bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag zuständig für den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, wünscht sich für seine Arbeit nichts mehr als eine einheitliche, international gültige Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung bei Kinderpornographie. In der Operation „Koala“ hatten die Beamten von Europol mit Kriminellen aus 28 Staaten zu tun. Das meiste Material produzierte ein Italiener in der Ukraine; die Kunden saßen überall in der Welt. „Wenn Sie die Anklagen in jedem Land nach national unterschiedlichem Recht vorbereiten müssen, ist das unvorstellbar aufwendig“, sagt Papajorgji.
„Effektiv und transparent“?
Auch damit haben die Schwierigkeiten zu tun, Inhalte aus dem Netz zu löschen und die Täter zu verfolgen. Ob das funktioniert, soll ein Selbstversuch zeigen. Eine Eingabe bei der „Onlinewache“ der hessischen Polizei mit der Bitte um Löschung von vier verdächtigen Websites bleibt ohne Antwort. Auch auf eine Nachfrage beim Landeskriminalamt Wochen später kommt keine Reaktion. Die Pressestelle teilt auf Anfrage mit, die Eingabe sei an das Bundeskriminalamt weitergeleitet worden. „Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens liegen uns nicht vor.“ Das BKA teilt mit, die Links seien via Interpol an die betroffenen Staaten – Amerika und Großbritannien – weitergegeben worden. Eine Domain sei inzwischen gelöscht; über die anderen Seiten würden die Staaten „ein zweites Mal unterrichtet“. Mittlerweile sind mehr als fünf Monate vergangen. Einzelne Bilder sind verschwunden, neue aufgetaucht. Alle vier Angebote sind weiterhin oder wieder zugänglich.
Vielleicht können die Internet-Provider schneller helfen. Schließlich beteuern sie immer wieder, es gebe ja schon eine effektive Selbstkontrolle im Netz mit international vernetzten Beschwerdestellen. Sie könnten binnen weniger Stunden aktiv werden. Ausdrücklich verweist der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag auf das Providernetz „Inhope“. Es wurde 1999 gegründet, umfasst mittlerweile 35 Meldestellen in 30 Staaten und lobt sich als „sehr erfolgreiche, respektierte und gut bekannte weltweite Organisation“. In einem Jahresbericht heißt es: „Der professionelle Ansatz und die enge Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks überwinden Staatengrenzen und stellen sicher, dass kriminelle Aktivitäten im Internet erfolgreich bekämpft werden können.“ Die nationalen Hotlines arbeiteten „effektiv und transparent“.
Die deutsche Hotline des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Berlin reagiert nach 24 Stunden. Auf den Websites habe man nach einer Prüfung „keine kinderpornographischen Inhalte, sondern lediglich Jugendpornographie“ gefunden, mailt die Bearbeiterin. Das soll heißen: Die abgebildeten Modelle scheinen minderjährig, aber nicht jünger als 14 Jahre zu sein. Ferner liege die Website „auf einem Server in den USA“, deshalb „können wir gegen den ausländischen Anbieter des von Ihnen beanstandeten Angebots leider nicht weiter vorgehen“. Schließlich enthält die Mail noch die Empfehlung, doch einfach eine Schutzsoftware zu installieren, die solche Seiten ausblende: „Gerade beim Internet hat sich herausgestellt, wie wichtig der verantwortliche Umgang mit dem Medium auf Nutzerseite ist.“
„Es fehlt dramatisch an Personal“
Erst auf Nachfrage versichert die Bearbeiterin zwei Tage später, dass man die Beschwerde „selbstverständlich“ auch den Inhope-Partnern weiterleite. In einem Fall habe man doch Kinderpornographie entdeckt und das BKA eingeschaltet. „Leider erhalten wir über den Ausgang des dortigen Verfahrens keine Informationen, so dass wir Ihnen kein Ergebnis mitteilen können.“ Von sieben gemeldeten Websites sind ein paar Bilder entfernt worden, zwei Seiten sind offline, die übrigen noch immer oder schon wieder zugänglich. Ob die Veränderungen überhaupt auf die Tätigkeit von Inhope zurückgehen, lässt sich nicht klären.
Ein Mitarbeiter der FSM sagt, es sei in der Tat schwierig, im Ausland beherbergte Internetseiten zu löschen. Stoße die Kontrollstelle auf Kinderpornographie, kontaktiere sie die Anbieter nicht direkt, sondern leite die Adressen an das BKA und an „Inhope“ weiter. „An dieser Stelle endet unsere Tätigkeit“, sagt der Mitarbeiter. „Wir prüfen dann auch nicht weiter nach, was geschieht.“ Die Zusammenarbeit mit ausländischen Providern beschreibt der FSM-Mitarbeiter als „manchmal unbefriedigend“. Rückmeldungen gäbe es aus den Niederlanden oft, aus Amerika selten. „Rückmeldungen waren auch nie sonderlich interessant für uns.“
Der amerikanische „Inhope“-Partner ist das NCMEC in Alexandria, Virginia. „Wir können gar nicht alle Täter verhaften und verurteilen“, sagt dessen Präsident Allen. „Die Kinderpornographie hat epidemische Dimensionen angenommen.“ Unicef schätzt die Zahl kinderpornographischer Internetseiten auf vier Millionen. Alle Hinweise würden gesichtet, versichert Allen, aber wegen der schieren Masse konzentriere man sich auf die schlimmsten Fälle, den offensichtlichen Missbrauch an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. „Wie überall auf der Welt fehlt es den Strafverfolgungsbehörden dramatisch an Personal“, sagt Allen. Damit es zu einem Prozess komme, müssten die auf den Bildern gezeigten Kinder identifiziert werden – ein enorm aufwendiges Unterfangen. Von 35 Analysten der Cyber Tipline arbeiten 13 an der Identifizierung von Opfern. Allein im Jahr 2008 haben sie 8,6 Millionen Bilder gesichtet. NCMEC-Direktor Allen ist überzeugt, dass die Strafverfolgung allein nicht hilft, um mit der Kinderpornographie im Netz fertigzuwerden. Es müssten auch die Finanzströme unterbrochen und die Nachfrage bekämpft werden. Allen wünscht sich Internetsperren auch für Amerika.
„Ich empfinde da nichts mehr“
Deren Gegner halten dennoch daran fest, dass es ein Leichtes sei, Kinderpornographie aus dem Netz zu löschen. Man müsse nur den Provider anmailen, auf dessen Server die Daten liegen. Das tat Alvar Freude vom „Arbeitskreis Zensur“. Der 37 Jahre Kommunikationsdesigner aus Stuttgart schrieb ein Programm, das die Adressen der Sperrlisten aus europäischen Staaten prüft. Es beschafft sich den Quelltext dieser Seiten, aber keine Bilder, denn schon das Speichern der Fotos könnte strafbar sein. Freudes Auswertung ergab, dass die Mehrzahl der Seiten leer oder „geparkt“ war. Allerdings waren die Listen da schon bis zu mehreren Monaten alt. Freudes Programm konnte mehr: Es besorgte die Kontakte der übrigen Seitenanbieter aus Datenbanken und schickte ihnen eine E-Mail mit Hinweis auf mögliche illegale Inhalte auf ihren Servern. Von 348 angeschriebenen Providern in 46 Staaten antworteten 250 binnen 12 Stunden. Zehn Provider wollen insgesamt 61 illegale Inhalte entfernt haben. Freude formulierte: „Löschen statt verstecken – es funktioniert!“ Ob und wann die übrigen 98 Provider reagierten, dokumentiert er nicht. Zudem fand eine inhaltliche Vorab-Prüfung der Seiten nicht statt.
Ein zweiter Selbstversuch soll Klarheit schaffen: Es werden sechs Internetadressen ausfindig gemacht, die nach fachkundiger juristischer Einschätzung in Deutschland eindeutig strafbare Inhalte haben. Drei Bilder zeigen Kinderpornographie, drei Jugendpornographie. Die Host-Provider werden angemailt und bekommen die vollständige Internetadresse, die sogenannte URL. Vier Anbieter sitzen in den Vereinigten Staaten, zwei in Kanada. Die erste Reaktion lässt nur acht Stunden auf sich warten. Der Anbieter einer kanadischen Plattform „für Erwachsenen-Inhalte“ hat das beanstandete Bild gelöscht und dazu die ganze Seite mit weiteren Bildern desselben Nutzers. Der sei „auf die Sperrliste gesetzt“ worden, schreibt der Administrator. Nach drei Tagen hat ein weiterer Provider das beanstandete Bild gelöscht, die Seite bleibt aber im Netz, und eine Antwort bleibt aus. Ohne Rückmeldung wird tags darauf auch die Firma „The Planet“ aus Dallas, Texas, ein Bild löschen, das übrige Angebot des Kunden aber weiter betreiben. Über eine Woche dauert es, bis das vierte Bild aus dem Netz genommen ist.
Die Bilanz des Experiments: Nach einem Monat sind noch zwei der sechs illegalen Bilder online. Sofort und umfassend gehandelt hat nur der Anbieter des kostenlosen Webportals. Aber auch dort kann sich der Verbreiter des Bildes unter anderem Namen wieder anmelden und neue Fotos einstellen. Dass einer der sechs Verbreiter für sein Verbrechen haften muss, ist nicht zu erwarten. Deshalb lehnt es das BKA bisher ab, sich bei seinen Löschversuchen direkt an ausländische Provider zu wenden und so die Strafverfolger in dem jeweiligen Staat zu umgehen. Man wisse schließlich nicht, welche Ermittlungsmaßnahmen die ausländischen Kollegen gerade betrieben, heißt es in Wiesbaden. Das BKA „unterrichtet ausnahmslos die zuständigen Stellen“, teilt das Bundesinnenministerium mit. Der offizielle Dienstweg führt meist über Interpol – und gilt als langsam. „Es folgt im Regelfall keine Rückmeldung der unterrichteten Stelle über die weiteren eingeleiteten Maßnahmen.“ Im BKA werden Netzsperren deshalb als Instrument gesehen, das man selbst kontrollieren und kurzfristig einsetzen kann.
Peter Vogt hat mittlerweile seine neue Aufgabe übernommen. Er leitet die Abteilung Allgemeine Kriminalität. Elf Jahre Kampf gegen Kinderpornographie haben Spuren hinterlassen. „Ich empfinde da nichts mehr“, sagt Vogt. Bloß „Videos anzusehen, das tut weh“. In den elf Jahren musste er manchen Rückschlag erleben. Ein Kollege und Staatsanwalt wurde selbst wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt. Vogt musste auch mitansehen, wie Pädophile immer neue Foren gründeten, sobald die alten aufgeflogen und abgeschaltet waren. Teilweise wählten sie nur leicht geänderte Namen. „Bis vor etwa fünf Jahren habe ich noch gedacht, wir bekommen das Internet in den Griff. Wir müssen nur einen großen Verfolgungsdruck aufbauen, und dann sind wir raus. Aber heute weiß ich, das werden wir nicht hinbekommen. Den Kampf haben wir schon verloren.“
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