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Innere Sicherheit Schäuble: Online-Durchsuchung „schnellstmöglich“ einführen

13.10.2007 ·  Innenminister Schäuble (CDU) fordert trotz der Zweifel des Verfassungsgerichts abermals eine rasche Einführung von Online-Durchsuchungen. Bei der Terrorbekämpfung spiele auch der Faktor Zeit eine Rolle. „Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell“, sagte er.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine rasche Einführung von Online-Durchsuchungen noch während einer laufenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gefordert. „Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen“, schrieb Schäuble in einem Gastbeitrag für „Bild am Sonntag“.

Bei der Terrorbekämpfung spielten „nicht nur die Fähigkeiten unserer Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit. Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell.“ Den Bedenken der Karlsruher Richter, die seit Mittwoch über ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz zu Online-Durchsuchungen verhandeln, hielt Schäuble entgegen: „Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze. Und der erste Verhandlungstag zeigt: Es gibt kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen. Also muss die Politik jetzt handeln; die Bevölkerungsmehrheit sieht das längst so.“

„Eine erschreckende Missachtung unserer Verfassung“

Die SPD will den Urteilsspruch aus Karlruhe im kommenden Jahr abwarten. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte die Äußerungen als „respektlose und unangemessene Bemerkungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Damit beweist Wolfgang Schäuble erneut eine erschreckende Missachtung unserer Verfassung und der Verfassungsorgane.“

Auf einer Tagung forderten die innenpolitischen Sprecher der CDU- und CSU-Fraktionen aus Bund und Ländern Online-Durchsuchungen. Außerdem müsse das Bundeskriminalamt die Erlaubnis zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung erhalten. „Bei der Kommunikation über Computer und Internet darf es keine geschützten Räume für Straftäter und politische Extremisten geben“, heißt es in einer „Cuxhavener Erklärung“.

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