17.06.2005 · Die Einigung zwischen Koalition und Union zur akustischen Wohnraumüberwachung hat auch den Bundesrat passiert. Jetzt können die Fahnder in Deutschland künftig in größerem Umfang Privatwohnungen abhören als bislang.
Wie erwartet, billigte auch der Bundesrat an diesem Freitag die Neuregelung des großen Lauschangriffs. Tags zuvor hatte der Bundestag dem Kompromißvorschlag der Vermittler für die akustische Wohnraumüberwachung zugestimmt. Damit werden dem so genannten großen Lauschangriff enge Grenzen gesetzt, der Katalog der Ablässe für Abhöraktionen aber erweitert.
Die akustische Wohnraumüberwachung wird damit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts angepaßt. Darauf hatten sich die Parlamentarier von CDU/CSU und Grünen geeinigt. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition zu Paragraph 100c der Strafprozeßordnung kann nunmehr in veränderter Form auch den Bundesrat passieren. Damit entgehen Regierung und Union gemeinsam der Gefahr, daß die bisherige Regelung zum Ende des Monats ersatzlos ungültig wird. Die FDP fordert weiter die Abschaffung dieses technischen Einsatzmittels.
Karlsruhe: „Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung“
Möglich wurde die Einigung nach Auskunft des Rechtspolitikers der Grünen Ströbele, weil die Union auf einen Teil ihrer Änderungswünsche verzichtete, SPD und insbesondere die Grünen im Gegenzug einem anderen Teil der Unionswünsche nachkamen. So wird die akustische Wohnraumüberwachung (“großer Lauschangriff“) zusätzlich zu den bisher in Paragraph 100c genannten Straftaten auch bei schweren Sexualstraftaten erlaubt, sofern sie von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wurden. Zulässig wird der Lauschangriff auch in Fällen von bandenmäßiger Kreditkartenfälschung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März vergangenen Jahres die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung für weitgehend grundgesetzwidrig erklärt, weil die Menschenwürde, hier die Privat- und Intimsphäre, nicht ausreichend geschützt sei. Nach Ansicht des Gerichts steht jedem Mensch ein „Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung“ zu. Gespräche mit Familienangehörigen und engen Vertrauten seien daher grundsätzlich vor dem Abhören geschützt. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, daß über Straftaten gesprochen werde, dürfe abgehört werden.
Akustische Überwachung organisierter Kriminalität
Allerdings verletze nicht jede akustische Überwachung einer Wohnung die Menschenwürde. Zur Erteilung einer Abhörerlaubnis müsse ein schwerwiegender Verdacht vorliegen, daß eine besonders schwere Straftat begangen worden oder geplant sei.
Justizministerin Zypries (SPD) hatte daraufhin eine Gesetzänderung vorgelegt, die dem Karlsruher Richterspruch Rechnung trug. Allerdings sah ihr Entwurf zunächst eine Ausdehnung der Abhörbefugnis auf bis dahin geschützte Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte vor. Dagegen wandten sich Rechtspolitiker aller Fraktionen, und die Ministerin lenkte ein.
Nach der Einigung zwischen CDU/CSU und Grünen können die Ermittlungsbehörden in Deutschland zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin mit Abhörwanzen oder Richtmikrofonen akustisch überwachen.