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Sonntag, 12. Februar 2012
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Innenpolitik Union: Mit Maut-Daten Verbrechen bekämpfen

04.08.2006 ·  Die Große Koalition will schon nach der Sommerpause über eine Nutzung von Daten aus dem Lkw-Mautsystem zur Aufklärung schwerer Verbrechen entscheiden. Innenminister Schäuble (CDU) und weitere Unionspolitiker sprechen sich dafür aus.

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Das Bundesinnenministerium will möglichst bald mittels einer Gesetzesänderung erreichen, daß die Daten, die von automatischen Verkehrsüberwachungskameras an den Autobahnen zur Kontrolle der Lkw-Maut erhoben werden, auch bei der Verbrechensbekämpfung genutzt werden können.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Altmaier, sagte am Freitag, im Ministerium werde ein entsprechender Entwurf erarbeitet, mit dem das Gesetz über die Lkw-Maut geändert werden könne. Dieses Gesetz schließt eine andere Nutzung der Daten, die Kennzeichen, Ort und Zeit von Lastkraftwagen umfassen, bislang aus. Es hieß im Innenministerium, die entsprechenden Änderungsvorschläge befänden sich bereits in der Abstimmung mit anderen beteiligten Ministerien.

Nach der Sommerpause im Bundestag

Altmaier sagte, die Gesetzesänderung solle dann nach der Sommerpause zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt und rasch in den Bundestag eingebracht werden. Es gehe darum, die Maut-Daten nicht generell für Polizeizwecke freizugeben, sondern sie bei der Prävention und der Aufklärung von Kapitalverbrechen oder von terroristischen Aktivitäten zu nutzen.

Nach Umfragen befürworte dies die Mehrheit der Bevölkerung. Es hieß aus dem Innenministerium weiter, Bundesinnenminister Schäuble habe schon vor mehr als einem halben Jahr, zu Beginn seiner Amtszeit, diese Gesetzesänderung angeregt. Er habe sich schon damals auf einen Mordfall auf einem Autobahnrastplatz bezogen, bei dessen Aufklärung die Daten aus der Mautüberwachung entscheidende Hilfe hätten leisten können.

Richterliche Erlaubnis nötig?

Die Gesetzesänderung zu den Mautdaten wird sich voraussichtlich an den gesetzlichen Regelungen orientieren, die schon vor einiger Zeit in ähnlichen Fällen geschaffen worden sind. Beispielsweise wurde im Zuge der Gesetzesverschärfungen nach den Terroranschlägen des 11. September eine Möglichkeit geschaffen, die Daten von Mobilfunkbetreibern bei der Verfolgung von terroristischen Aktivitäten zu nutzen oder sogenannte „Imsi-Catcher“ einzusetzen, mittels deren es möglich ist, den geographischen Standort einzelner Mobiltelefone zu ermitteln.

Weitere Anhaltspunkte liefert die inzwischen geltende EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Denkbar wäre demnach, daß die Nutzung der Mautdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung einer richterlichen Erlaubnis bedürfte.

Die polizeiliche Praxis habe gezeigt, daß die Verwendung von Mautdaten zur Aufklärung von Verbrechen sinnvoll sei, „deshalb sollte das Mautgesetz korrigiert werden“, sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach der „Passauer Neue Presse“.

Dazu liefen bereits Abstimmungen zwischen den Innen-, dem Justiz- und dem Verkehrsministerium. Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) sagte im ZDF: „Ich meine, zur Aufklärung schwerster Verbrechen muß es möglich sein, auch die Mautdaten festzustellen“

Ministerium: „Sind nicht die Verhinderer“

Die „Financial Times Deutschland“ zitierte dazu eine Sprecherin des Verkehrsministeriums mit den Worten: „Wir sind nicht die Verhinderer einer Änderung der Zweckbindung“. Bosbach äußerte sich zuversichtlich, daß die angedachte Gesetzesänderung die mehrheitliche Zustimmung in der Großen Koalition finden werde.

Die Daten sollen nach den Worten Bosbachs und Becksteins aber zur Aufklärung von Schwerverbrechen genutzt werden. „Es geht hier nicht um die Ergreifung von Hühnerdieben, sondern um die Aufklärung schwerer Verbrechen“, sagte Bosbach. Beckstein nannte als Beispiele die Aufklärung von Morden oder von Sexualstraftaten. Der CSU-Politiker trat der Kritik von Datenschützern an einer solchen Gesetzesänderung entgegen.“ Man muß halt fragen: ist der Datenschutz hier wichtiger, als einen Schwerverbrecher zu fangen“.

In der „Financial Times Deutschland“ hieß es unter Berufung auf das Innenministerium, derzeit werde nur noch darüber verhandelt, bei welchen Straftaten Fahnder auf die Archive des Mautbetreibers Toll Collect zurückgreifen können.

Schaar: Nutzung von Mautdaten denkbar

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Schaar, hat die Nutzung der Lkw-Mautdaten durch die Polizei unter bestimmten Umständen als „denkbar“ bezeichnet. Mehrere unionsregierte Länder verlangen, das bestehende Verbot zur Nutzung der Daten für die Aufklärung von Verbrechen zu lockern.

Anlaß ist unter anderem der vermutlich von einem Lkw-Fahrer begangene Mord an einer Schülerin aus Kassel. In eng definierten Einzelfällen, sagte Schaar nun der Zeitung „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“, würde er sich einer Novellierung des Autobahnmautgesetzes nicht widersetzen. Es müsse aber gewährleistet bleiben, daß „nicht sämtliche Mautdaten für alle möglichen Straftaten genutzt werden dürfen“. Eine „Rasterfahndung“ zur Verdachtsgewinnung und ohne konkrete Anhaltspunkte lehne er ab. (Siehe auch: „Toll Collect“ darf auch bei schweren Verbrechen keine Daten herausgeben)

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