05.05.2006 · Die Innenminister der Länder haben sich auf eine gemeinsame Linie bei Einbürgerungen verständigt: In allen Ländern soll staatsbürgerliches Grundwissen in Kursen mit einheitlichem Konzept vermittelt werden. Die Länder entscheiden, wie sie das Konzept verwirklichen und das Wissen testen.
Die Innenminister der Länder haben sich am Freitag in Garmisch-Partenkirchen auf eine gemeinsame Linie bei Einbürgerungen verständigt. In allen Ländern sollen künftig Einbürgerungskurse angeboten werden, in denen staatsbürgerliches Grundwissen vermittelt wird. Für die Kurse wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein einheitliches Konzept erarbeiten; es bleibt den Ländern überlassen, in welcher Weise und mit welchen Trägern, etwa den Volkshochschulen, sie das Konzept verwirklichen.
Auch die Art der Überprüfung, ob ein Teilnehmer ausreichende Kenntnisse erworben hat, bleibt den Ländern vorbehalten. Flankiert werden die Einbürgerungskurse durch einen schriftlichen und mündlichen Sprachtest sowie eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.
Vorgegebene Themenkreise
Um die Ausgestaltung der Einbürgerungskurse war auf der Frühjahrskonferenz der Innenminister bis zum Freitag gerungen worden. Auf Seiten der SPD-geführten Ländern bestanden Bedenken gegen umfangreiche Wissens- und Wertetests nach hessischem und baden-württembergischen Vorbild; die CDU/CSU-regierten Länder bestanden darauf, daß ein bloße Teilnahme an einem Einbürgerungskurs nicht ausreichen dürfe für den Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Die in Garmisch-Partenkirchen erzielte Einigung gibt für das Konzept, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den nächsten Monaten erarbeitet werden soll, eng gefaßte Themenkreise vor wie „Demokratie“, „Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft“, „Rechtsstaat“, „Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl“, „Gleichberechtigung von Frau und Mann“, „Grundrechte“ und „Staatssymbole“ vor.
Tests nicht zwingend
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Innenminister Beckstein (CSU), sagte, am Ende eines Einbürgerungskurses müsse nicht zwingend ein Test stehen; denkbar sei auch eine Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse eines Bewerbers in anderen Formen, etwa einem Rollenspiel.
In dem Beschluß der Innenminister heißt es, die Kenntnisse seien in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungswillige eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs vorlege, der den Kriterien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entspreche. Eine Kursteilnahme soll aber nicht zwingend sein, etwa wenn ein Bewerber ein deutsches Abitur abgelegt hat oder sich in Eigeninitiative sich die notwendigen Kenntnisse aneignet; dazu soll das Konzept des Bundesamt in Form einer Einbürgerungsfibel veröffentlicht werden.
Körting: Integration die entscheidende Frage
Der hessische Innenminister Bouffier (CDU) äußerte sich für die Unions-regierten Länder zufrieden über die Verständigung. Ein Teil der in Hessen erarbeiteten Testfragen werde sich in dem Konzept des Bundesamts wiederfinden. Die in den vergangenen Monaten geführte Debatte sei nicht vergebens gewesen. Bouffier wies zugleich darauf hin, daß es für Deutschland wichtig sei, daß möglichst viele hier lebende Ausländer, welche die Voraussetzungen erfüllten, sich einbürgern ließen; an die Staatsbürgerschaft seien zahlreiche Rechtsfolgen geknüpft, etwa im Familienrecht.
Berlins Innensenator Körting (SPD) sagte für die SPD-regierten Länder, jenseits der rechtlichen Fragen der Einbürgerung bleibe die entscheidende Frage die Integration. Die Innenminister verabredeten, daß Einbürgerungen künftig in einer feierlichen Weise vollzogen werden sollen; allerdings bleibt es den Ländern überlassen, ob sie einen Eid auf das Grundgesetz oder nur ein sogenanntes staatsbürgerliches Bekenntnis einführen wollen. Einheitlich werden erhöhte Anforderungen an die Rechtstreue von Bewerbern gestellt. Wer zu eine Geldstrafe von neunzig oder mehr Tagessätzen verurteilt worden ist, soll keinen Anspruch auf Einbürgerung haben; bislang galt eine Grenze von 180 Tagessätzen. Kleinere Strafen werden kumuliert; wer also zu zwei Geldstrafen mit je fünfzig Tagessätzen verurteilt worden ist, wird nicht eingebürgert. Bislang gibt es zu der Frage der Kumulation von Strafen eine Rechtsunsicherheit; so wurden Bewerber eingebürgert, die zu zehn Geldstrafen mit je 150 Tagessätzen verurteilt worden waren.
In Ausnahmen verkürzte Regelfrist
Die Innenminister sprachen sich dafür aus, daß die Regelfrist von acht Jahren, die ein Bewerber hier verbracht haben soll, bevor er eingebürgert werden kann, in Ausnahmefällen auf sechs Jahre verkürzt werden kann. Wer sich in besonderer Weise um seine Integration in die deutsche Gesellschaft bemüht, etwa durch Dienste bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Wohlfahrtsverbänden, soll die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren erhalten können. In dem Beschluß der Innenminister wird die Einbürgerung als Schlußstein einer gelungenen Integration bezeichnet. Grundlage der staatlichen Angebote müsse der Grundsatz des Forderns und Fördern sei. Die Integrationskurse - die den Einbürgerungskursen vorangehen sollen - seien ein Startangebot an Ausländer, die dauerhaft nach Deutschland kämen; wer dieses Angebot ausschlage, müsse mit Kürzungen bei staatlichen Leistungen rechnen.
Bundesinnenminister Schäuble (CDU), der ebenfalls an dem Treffen teilgenommen hatte, bezeichnete die einheitlichen Einbürgerungsstandards als richtige Lösung für eine stabile Gesellschaftsordnung. Bei den Themen Integration und Einbürgerung gebe es nunmehr eine breite Übereinstimmung. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Böhmer (CDU) sagte, es gehe in der Vereinbarung nicht darum, neue Hürden zu errichten, sondern den Einbürgerungsprozeß angemessen zu gestalten.Die Grünen warfen den Innenministern dagegen politisches Versagen vor. Es müsse darum gehen, mehr Menschen dazu zu bringen, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Künast.Stattdessen bauten die Innenminister durch verpflichtende Prüfungen zum Abschluß von Einbürgerungstests neue Hürden auf.
Sie haben vollkommen Recht
Peter Luther (nesraeb)
- 05.05.2006, 15:46 Uhr
Keine Kompromisse bei der Einbürgerung
Katja Fiebig (Katja.F)
- 05.05.2006, 16:26 Uhr
Einbürgerungstest
jp l (krajula)
- 05.05.2006, 16:37 Uhr
Kompromiß beim Einbürgerungstest
Bevan Engelbrecht (bevan)
- 05.05.2006, 19:40 Uhr
Interesse hinterfragen
Klemen Jerin (kj1)
- 05.05.2006, 21:42 Uhr