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Innenministerkonferenz Höhere Strafen für Gewalt gegen Polizisten

28.05.2010 ·  Gewalttaten gegen Polizisten sollen künftig mit bis zu drei anstatt wie bisher nur zwei Jahren Haft bestraft werden können. Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung.

Von Majid Sattar, Berlin
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Die Innenminister von Bund und Ländern haben im Streit über eine Verschärfung des Strafrechts für Gewalttaten gegen Polizisten eine Teileinigung mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erzielt. Angriffe auf Polizeibeamte sollen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Ahlhaus (CDU), am Freitag nach der Frühjahrstagung der Innenminister. Frau Leutheusser-Schnarrenberger war der Union zuvor in dieser Frage entgegengekommen. Sie habe sich bereit erklärt, die Höchststrafe für einfachen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von bisher zwei auf drei Jahre Haft anzuheben, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Darüber hinausgehende Strafverschärfungen lehne sie aber ab.

Bundesinnenminister de Maizière (CDU) sagte, die Anhebung von zwei auf drei Jahre sei „in Ordnung“. Eine Erhöhung auf vier oder fünf Jahre, wie sie in den Reihen der Union verlangt wurde, sei nicht erforderlich. Ihm gehe der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums aber nicht weit genug. Erfasst werden müssten nicht nur Vollstreckungshandlungen, sondern alle Diensthandlungen. Das Gesetz gilt bisher nur für Fälle, in denen sich etwa ein Demonstrant gegen eine Festnahme wehrt. Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) hatte in Hamburg Zwischenergebnisse einer von zehn Ländern in Auftrag gegebenen Erhebung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Gewalt gegen Polizisten in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zugenommen habe, insbesondere aber unvermittelte Attacken gegen Streifenpolizisten.

De Maizière sagte zudem, die Innenminister seien sich einig, „dass Feuerwehrleute und Rettungskräfte in den gleichen Schutz einbezogen werden sollen“, den auch Polizisten erhielten. Die Bundesjustizministerin lehnt aber eine Ausweitung auf andere Personengruppen ab.

Die Innenminister einigten sich darauf, kriminelle Rockerbanden wie die „Hells Angels“ stärker zu beobachten. Es werde ein Lagebild über deren Aktivitäten erstellt, sagte der Sprecher der SPD-geführten Länderministerien, Berlins Innensenator Körting. Es gebe in der Rockerszene ein hohes Maß an Kriminalität, sagte Körting. Von dem Waffenstillstand, den die „Hells Angels“ und „Bandidos“ nach jahrelangen Auseinandersetzungen zuletzt verkündet hatten, zeigten sich die Minister unbeeindruckt. Ahlhaus sprach von einer „medialen Inszenierung“.

In der Diskussion über die Reform der Sicherungsverwahrung sagte der hessische Innenminister Bouffier (CDU), nach zehn Jahren Erfahrung mit elektronischen Fußfesseln in seinem Land könne man „interessante Erkenntnisse ableiten“. Auch Körting sagte, man müsse den Begriff der Sicherungsverwahrung überprüfen und ebenfalls prüfen, „dass dazu auch elektronische Maßnahmen gehören können“. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte Mitte Mai die in Deutschland geltende Sicherungsverwahrung in einigen Punkten beanstandet.

Der bayerische Innenminister Herrmann (CSU) nannte das Urteil „völlig inakzeptabel“. Er forderte eine schnelle gesetzliche Regelung. Das Urteil behandele „nur die Menschenrechte der Täter, nicht die der Opfer“. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung in Deutschland auf zehn Jahre begrenzt. Danach konnte sie jedoch rückwirkend auch für Altfälle verlängert werden. Das Bundesverfassungsgericht billigte vor Jahren diese rückwirkende Verlängerung, da es sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Strafe, sondern um eine vorbeugende Maßnahme zur Besserung handele. Die Straßburger Richter urteilten indes, die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Mehrere Landesminister lehnten das Vorhaben de Maizières ab, Häftlinge aus dem Gefangenenlager Guantánamo aufzunehmen. Bei den Unionsländern gebe es die Haltung, dass Sicherheit vor Diplomatie gehen müsse, sagte Schünemann.

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Jahrgang 1970, politischer Korrespondent in Berlin.

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