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Informationsfreiheit Tauss gegen Tiefensee

06.08.2007 ·  Die Behörden hadern mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Oft muss der Zugang zu Daten mühsam erstritten werden. Nun zieht der SPD-Abgeordnete Tauss vor Gericht, weil Verkehrsminister Tiefensee den Toll-Collect-Vertrag partout nicht herausrücken will.

Von Stefan Tomik
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Die Beharrungskräfte der Bürokratie sind beachtlich. Und so müssen Sozialdemokraten und Grüne derzeit mit ansehen, wie eines ihrer letzten Projekte aus Regierungszeiten in den Mühlen der Verwaltung zerrieben wird. Die Bundesbehörden legen das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis teilweise so restriktiv aus, dass Bürgern der Zugang zu Dokumenten trotz prinzipiellen Rechtsanspruchs verwehrt bleibt.

So weigert sich etwa das Verkehrsministerium beharrlich, den Toll-Collect-Vertrag über die Erhebung der Lkw-Maut auch nur teilweise zu veröffentlichen, obwohl es nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar dazu verpflichtet ist. Deshalb hat nun der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss das ausgerechnet von Parteifreund Wolfgang Tiefensee geführte Haus verklagt. Außerdem zieht der SPD-Politiker Johannes Jung gegen das Innenministerium vor Gericht, weil es von ihm angeforderte Informationen über die Bundesdruckerei nicht herausgibt.

„Grundsätzlich keine Geschäftsgeheimnisse“

In beiden Fällen wurde die Verweigerung mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen begründet. Zwar sieht das Gesetz dafür grundsätzlich Ausnahmen von der Offenlegung vor. In der Praxis zögen sich die Behörden aber zu schnell und ohne fundierte Begründung auf diese Klausel zurück, bemängelt der Datenschutzbeauftragte. So auch im Fall Toll Collect: Im Kernvertrag „konnte ich grundsätzlich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen“, schrieb Schaar in einer Stellungnahme im April.

Heute sind nach Schaars erster Jahresbilanz zwar einige „Anlaufschwierigkeiten“ aus jenen Zeiten behoben, als manche Behörden für die Auskunft noch Vorkasse verlangten oder vorgaben, das Informationsfreiheitsgesetz sei auf sie nicht anwendbar. Und knapp mehr als der Hälfte aller Anfragen wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums im gewünschten Umfang stattgegeben. Doch in vielen Fällen muss der Zugang zu Informationen mühsam erstritten werden - in Widerspruchsverfahren oder vor Gericht.

So klagte der Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles erfolgreich gegen die Bundesagentur für Arbeit, weil sie die Herausgabe interner Dienstanweisungen über Monate verzögerte. Der mit öffentlichen Mitteln unterstützte Verein wollte lediglich wissen, wie die Behörde die Hartz-IV-Bestimmungen im Detail auslegt. Vor Gericht zog auch ein Bündnis aus dreißig Organisationen, das wissen wollte, wer in welchem Umfang in den Genuss von Agrarsubventionen der EU kommt. In anderen europäischen Staaten sind solche Daten längst öffentlich - und dort zeigte sich, dass statt der Kleinbetriebe vor allem wenige Großunternehmen von den Zahlungen profitieren.

107,20 Euro für vier Fotokopien

Wenn deutsche Behörden doch einmal von sich aus die Akten öffnen, kann es für den Antragsteller teuer werden. Für eine Fotokopie eines vierseitigen Erlasses zur Praxis der Visumvergabe stellte das Auswärtige Amt einmal stolze 107,20 Euro in Rechnung. Erst nach einem Widerspruch senkte das Amt den Betrag - auf immerhin noch 15,40 Euro. Umstritten bleibt die Verordnung des Innenministeriums, die für den Aktenzugang Gebühren von bis zu 500 Euro vorsieht.

Nur mit Hilfe der FDP konnte das Informationsfreiheitsgesetz kurz vor Schröders Vertrauensfrage im Juli 2005 noch den Bundesrat passieren: Die von der FDP mitregierten Länder verweigerten sich dem Ansinnen der Union, das Gesetz per Einspruch in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Wäre es dazu gekommen, hätte der Gesetzentwurf den Regierungswechsel wohl nicht überstanden, denn die Union begleitet das Vorhaben mit Skepsis und spricht von „willkürlichen ,Kontrollen' der Verwaltungstätigkeit durch irgendwen“.

In den Ländern sieht das anders aus. So hat die CDU in Nordrhein-Westfalen das Landesinformationsgesetz nicht nur initiiert, sondern später sogar verlangt, das weitgehend unbekannte Gesetz stärker zu bewerben. „Wir wollen kein behördliches Herrschaftswissen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Theo Kruse. „Es kann nicht sein, dass das Geld fehlt, um auf dieses Gesetz aufmerksam zu machen.“ Die CDU war damals allerdings noch in der Opposition.

Acht Länder haben Informationsfreiheitsgesetzte

In den Ländern hat sich seither einiges getan. Nach dem Vorbild des Bundes haben auch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland neue Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Zusammen mit Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein verfügen mittlerweile acht der sechzehn Bundesländer über eigene Informationsfreiheitsgesetze. In Sachsen-Anhalt brachte die Regierung im Juli einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.

Doch bis der Wandel im Alltag der Amtsstuben ankommt, werden wohl noch einige Jahre vergehen. Praktisch unbeachtet blieb lange Zeit auch die sogenannte Internetklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Laut Paragraph 11 müssen die Bundesbehörden Organisations- und Aktenpläne ohne Aufforderung im Internet veröffentlichen, um Bürgern die Suche nach Informationen zu erleichtern. Erst mit monatelanger Verzögerung kamen einige Ministerien ihrer aktiven Informationspflicht nach.

Wer aber heute im Internetangebot von Arbeits-, Verteidigungs-, Familien-, Gesundheits- oder Umweltministerium nach einem Aktenplan sucht, stößt schnell auf die Mitteilung: „Zu Ihrer Suchanfrage sind keine Einträge vorhanden.“

Quelle: F.A.Z., 06.08.2007, Nr. 180 / Seite 4
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Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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