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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Im Gespräch: Fritz Kuhn „Ein klassischer Wertekonflikt“

 ·  Für Fritz Kuhn, der für die Grünen im Herbst zum Stuttgarter Oberbürgermeister gewählt werden will, muss die Beschneidung von Jungen in Deutschland zulässig sein. Sie sei ein Teil der Identität zweier Weltreligionen, sagt er im Interview mit der F.A.S. 

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Adel Richter
Adel Richter (Kairi) - 24.07.2012 10:36 Uhr

Warum Beschneidung auch gut für den Körper ist.

Beschneidung ist keine Körperverletzung das sagt die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft.
"Die Beschneidung senkt das Risiko, sich mit dem Aids-Virus anzustecken, und kann Schmerzen und Entzündungen ein Ende machen: Aus medizinischer Sicht hat die Beschneidung viele Vorteile" Weitere Vorteile der Vorhaut Beschneidung: "Zu Medizinische oder hygienische Vorteile aus der Beschneidung der Vorhaut zählen beispielsweise chronische Erkrankungen oder Entzündungen der Vorhaut oder aber die Sicherstellung der Intimpflege"
Fragen sie auch ihren Arzt, er wird das auch sagen. Schließlich machen auch vielen Menschen es freiwillig (z.B. in Amerika), allein aus den hygienischen Gründen. ;)
Schließlich machen auch vielen Menschen es freiwillig ohne religiösen Hintergrund (z.B. in Amerika), allein aus den hygienischen Gründen. ;)

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 13:04 Uhr
Matthias Elies
Matthias Elies (Elies) - 24.07.2012 13:04 Uhr

Irrelevant

1. Es gibt Wasser
2. Es gibt Kondome
3. Eine Argumentation, die sich auf Hygiene stützt, begründet nicht, warum bereits ein Neugeborener beschnitten wird. Dann kann man warten bis zur Geschlechtsreife, und den Betreffenden selbst entscheiden lassen.
4. Was in den USA gemacht wird, geschieht vorwiegend aus unreflektierter Gewohnheit, weil es immer schon so war. Man will halt normal sein.
5. Kein als Neugeborener beschnittener Mann kann ermessen, wieviel an sexueller Empfindung ihm entgangen ist. Mag sein, dass die Erektion länger hält. Aber was ist das schon gegen die ganze Tiefendimension an liebevoller Verbindung mit der Frau, die durch das vernarbte Gewebe an genau der Stelle, die bei einem vollständigen Mann die allerempfindlichste des ganzen Körpers ist, unmöglich wird.

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Detlev Beutner

Wenn Sie wüssten, worüber Sie schreiben...

... würden Sie Schweigen. "Beschneidung ist keine Körperverletzung das sagt die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft." Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Zwar gibt es tatsächlich eine Mindermeinung (von der Sie aber nicht schreiben), die grundsätzlich bei eingewilligten Körperverletzungen keinen Tatbestand erkennen will. Rein handwerklich ist das aber ein sinnloser Ansatz. Aber das führt zu weit.

Richtig ist, dass grundsätzlich /völlig unbestritten/ ist, dass jede - auch eingewilligte - Körperverletzung eine Körperverletzung ist. Auch die Beschneidung. Die Frage ist nur - ist sie evtl. gerechtfertigt?!

Naja, jetzt kommen Sie wieder mit den Gründen, die eigentlich wirklich durch sind. Ich will nicht im Einzelnen drauf eingehen, weil's irgendwann albern wird.

Aber vllt. merken Sie, dass Ihre Argumentation sich auf Erkrankungen(!) bezieht oder auf die Prävention von Sexualkrankheiten, die für Babys und Kinder eher irrelevant sind. Und im Westen hilft Wasser statt OP.

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Adel Richter
Adel Richter (Kairi) - 23.07.2012 18:19 Uhr

Beschneidung ist etwas Gutes

Beschneidung ist keine Körperverletzung das sagt die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft. (siehe Thomas Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, München 2008, Verlag C. H. Beck § 223 Rdnr. 6b)
"Die Beschneidung senkt das Risiko, sich mit dem Aids-Virus anzustecken, und kann Schmerzen und Entzündungen ein Ende machen: Aus medizinischer Sicht hat die Beschneidung viele Vorteile" (siehe Stern - 28.04.2007) Weitere Vorteile der Vorhaut Beschneidung: "Zu Medizinische oder hygienische Vorteile aus der Beschneidung der Vorhaut zählen beispielsweise chronische Erkrankungen oder Entzündungen der Vorhaut oder aber die Sicherstellung der Intimpflege" (siehe Männermagazin Menshealth) Schließlich machen auch vielen Menschen es freiwillig ohne religiösen Hintergrund (z.B. in Amerika), allein aus den hygienischen Gründen. ;) also hört doch einfach auf mit dem Antisemitismus und lasst die Juden und Muslime in Frieden.

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otto sundt
otto sundt (drto) - 23.07.2012 15:55 Uhr

Wertekonflikt?

Für Fritz Kuhn und eine Menge anderer güner Funktionsträger, sonstiger MdB und selbst der Kanzlerin mag hier ein ein rätselhafter persönlicher "Wertekonflikt" vorliegen. Das Die Art. 1-19 des Grundgesetzes bilden ein Grundrechtssystem, in dem, mit Ausnahme des Art. 1, kein Artikel Vorrang vor einem anderen hat. Wer also das Urteil des Köllner Landgerichtes als Verbot der Beschneidung moslemischer oder jüdischer Jungen interpretiert, offenbart nur sein mangelndes Grund- und Menschenrechtsverständnis. Die Beschneidung von Jungen war und ist zulässig, unabhängig von Herrn Kuhns persönlichen "Wertekonflikt". Wer dies in Zweifel zieht, sollte doch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, oder mindestens vor das BVerfG, anstatt sich mit Petitionen und Apellen lächerlich zu machen.

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Phillip Stolze
Phillip Stolze (philze) - 23.07.2012 14:30 Uhr

was passiert eigentlich

wenn eine religion entsteht, die an 2 tagen im jahr christliche kleinkinder kastrieren muss um in den himmel zu kommen? dürfen die das dann auch, nur weil sie genug leute sind oder wird das dann verboten, weil es nicht eine lobby-religionen ist?

wann bemerken die verblendeten menschen endlich, dass es darum geht das man glaubt und nicht, wer die geschichte erzählt...

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Detlef Bosau
Detlef Bosau (bosaudf) - 23.07.2012 13:29 Uhr

Nun, das macht mir die Wahlentscheidung leicht.

Fritz Kuhn will ich als OB nicht haben.

Detlef Bosau, Stuttgart

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 12:30 Uhr
Rolf Joachim Siegen

Ich bin zwar kein Stuttgarter,

wollte Kuhn aber auch nicht haben.

Hanebuechen, was er zum Thema 'Beschneidung' aeussert.

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Phillip Stolze
Phillip Stolze (philze) - 23.07.2012 12:07 Uhr

willkommen im jahr 1712

das ist nichts anderes als ein stimmenkauf in den muslimischen kreisen der deutschen gesellschaft! das ist m.e. nach wieder typisch für die grünen, vergleichbar mit der landtagswahl nach der naturgewalt in japan im letzten jahr.

die religion gehört komplett aus dem grundgesetz gestrichen, erst dann werden diese lächerlichen diskussionen vorbei sein! die unversehrtheit des kindes ist wichtiger als die religiöse verwirklichung der eltern. hierbei geht es aber nicht nur um die beschneidungen in der muslimischen und jüdischen religion, sondern auch die unterlassene hilfeleistung bei zeugen jehovas, die medizinische betreuung auch bei kindern ablehnen, oder die bei vielen afrikanischen, asiatischen und südamerikanischen stämmen übliche verändern des aussehens durch teller in der lippe/ohr/nase, ringe um den hals oder ähnlichem.
deutschland ist ein modernes, fortschrittliches land das jeden aufnimmt, aber wer antike bräuche zelebrieren will, soll bitte in der 3. welt bleiben!

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Gerhard Katz

Angesichts des hohen Anteils von Wählern islamischen Glaubens

gerade in Stuttgart sind die dialektischen Verrenkungen des Herrn K. sehr verständlich.

Ob sie ein Zeichen von Geradlinigkeit und Ehrlichkeit sind, steht auf einem anderen Blatt.

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Ronald Gruenebaum

Danke

Ich bin für dieses Interview dankbar, weil es Kuhn und die Grünen entlarvt.

Hier wird ein Grundrecht relativiert, weil man bei unaufgeklärten Zuwanderern nach Wahlstimmen fischt und weil man Angst davor hat, vom ZJD in die Naziecke gestellt zu werden.

Soviel Mangel an Prinzipienfestigkeit hatte ich nicht erwartet. Damit sind die Grünen für mich nach 30 Jahren zum ersten Mal nicht mehr wählbar.

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 10:14 Uhr

Ich hätte nicht gedacht,

dass ich mal Fritz Kuhn einer Meinung sein würde.

Eins sei jedoch hinzugefügt: Es ist kein Wertekonflikt zwischen unseren und anderen Werten. Es ist ein Konflikt zweier deutscher Werte. Zweier Werte des deutschen Grundgesetztes.

Für alle, die immer noch fälschlich annehmen, Art. 2 II stünde pauschal über Art. 4 und Art. 6, sei gesagt: Das ist vielleicht Ihr Wunschdenken, aber nicht zutreffend. Es handelt sich um eine klassische Grundrechtskollision, die vom BVerfG über praktische Konkordanz gelöst wird. (Begriffe googeln!). Dagegen spricht auch sicher nicht den Hinweis auf den "Rechtsstaat". Art. 4 GG ist geltendes Verfassungsrecht und als solches elementarer Bestandteil des Rechtsstaats.

Wie diese Abwägung im konkreten Fall vor dem BVerfG ausgehen würde, ist nicht leicht vorherzusagen. Es gibt hörbare Gründe, die gegen Beschneidungen sprechen. Eindeutig falsch ist es aber, zu meinen, die Religionsfreiheit trete grundsätzlich hinter andere Grundrechte zurück.

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Antworten (6) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 11:29 Uhr
Detlev Beutner

Die Objekttheorie ist durchaus griffig

@Markus Barns: Gerade am Beispiel der jüdischen Beschneidung (am Ende aber auch bei der muslimischen) zeigt sich die Objekttheorie sehr griffig: "Ab wann bin ich denn Objekt, an dem vollzogen wird?" Naja, zumindest ganz sicher, wenn ich zu dem, was mir widerfährt, nicht gefragt werde, mich nicht äußern kann, mich nicht wehren kann. Und die Handlungen, die hier am Baby (respektive unmündigem Kind) vollzogen werden, sind nun einmal (mitunter schwere) Körperverletzung. Hintergrund der Handlung ist die Erfüllung eines religiösen Glaubens.

Und genau hier ist der Schnitt. Glaube ich, dass /ich/ nur in den Himmel komme oder mir sonstwas einzig Gutes mir widerfährt, wenn ich mir die Vorhaut abschneide oder Bluttransfusionen verweigere oder mich vom Dach stürze - ich bin frei.

Mein (unmündiges) Kind denkt das aber nicht selbst. Daher hat man nicht das Recht, ihm etwas abzuschneiden, Transfusionen zu verweigern oder es vom Dach zu werfen.

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alois schneider
alois schneider (formal) - 24.07.2012 04:15 Uhr

alle Verfassungsrichter bestätigen

das selbstverständlich die Religionsfreiheit kein anderes Verfassungsrecht außer Kraft setzen kann,
schon gar nicht ein so grundlegendes wie die körperliche Unversertheit

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 14:42 Uhr

Grenzziehung

Alle von uns aufgeworfenen Fragen, beinhalten doch eine schwierige Grenzziehung.
Ab wann bin ich denn Objekt, an dem vollzogen wird? Das ist doch erstmal keine sonderlich griffige Formulierung. Was ist, wenn ich mit sechs oder acht Jahren jeden Sonntag mit in die Kirche muss oder mich meine Eltern zwingen Ministrant zu werden oder Hostien zu essen. Ist das kein "vollziehen"? Das sind immerhin auch alles Straftatbestände (Nötigung etc). Natürlich bleibt der Eingriff Beschneidung schwerwiegender, aber Sie können nicht so tun, als sei es qualitativ etwas anderes.

Ähnlich verhält es sich bei dem Gesundbeterfall: Daraus können wir folgern, dass Eltern ihre Kinder nicht aus Glaubensgründen töten dürfen. Das ist keine neue Erkenntnis. Folgt daraus zwingend, dass sie garnichts mit ihren Kindern tun dürfen? Logisch zumindest nicht. Ich meine, hier ist über die quantitative Grenze nicht viel gesagt worden.

Sie kommen um die Abwägung mE nicht herum.

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Detlev Beutner

Keineswges pauschal

Ich pauschalisiere für gewöhnlich nicht, und auch hier nicht. Vielleicht habe ich mich zu unscharf ausgedrückt, aber mit "Würde man zulassen, den eigenen Glauben "am Anderen" zu vollziehen, wären so einige Türen offen... " meinte ich eigentlich schon, was ich schrieb: Den eigenen Glauben am Anderen "zu vollziehen" heißt nicht, den anderen zu beeinflussen, ihm Wert zu vermitteln o.ä., sondern ihn zum Objekt des eigenen Glaubens zu machen.

Natürlich wird das BVerfG etwas zu Art. 4 sagen, ganz viel sogar. Und natürlich, da bin ich zu erfahren in der Realität, wage ich nicht einmal das Ergebnis vorherzusagen. Ich könnte es allerdings, das schon, aus der bisherigen Rechtsprechung ableiten, und so würde eine Freigabe der Beschneidung durch das BVerfG mindestens im unauflösbaren Widerspruch zur bisherigen Theoriefindung stehen.

Gesundbeterfall: Denken Sie den einmal so herum, dass das Kind im Sterben liegt, und die Eltern die Transfusion verweigern... Der Fall gilt als gelöst!

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 13:45 Uhr

@Beutner

Ich stimme Ihnen im Prinzip zu und sehe keinen Widerspruch. Der zitierte Fall hilft uns für die vorliegende Frage nicht wirklich weiter - wurde von mir aber nie als Argument gebracht.
Einzig in Ihrem letzten Satz sind Sie mE etwas pauschal. Eltern vollziehen ihren eigenen Glauben ständig an Ihren Kindern (vgl § 1 KErzG) - im Prinzip wäre sonst Religionsunterricht gegen den Kinderwillen Nötigung. Die Frage ist, wo die Grenze ist. Nichts anderes habe ich aber jemals behauptet. Und Sie würden wohl sicher nicht die Prognose wagen, dass das BVerfG - sollte es das hier jemals zu entscheiden haben - in seinem Urteil nicht ausführlich über Art. 4 sprechen würde.

Ich habe übrigens nie behauptet, man könne mit vernünftigen Argumenten nicht für ein Beschneidungsverbot sein. Ich habe mich in den meisten meiner Beiträge lediglich gegen schlechte Argumente für ein Beschneidungsverbot gerichtet. Und von denen wimmelt es hier. (wie zB: die Religionsfreiheit verstößt gegen den Rechtsstaat und dergl.)

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Detlev Beutner

Scheinbare Differenzierung

Herr Barns, Sie haben hier viele Kommentare in diese Richtung abgegeben, nun lassen Sie mich kurz das juristische Wort hervorholen, auch wenn ich es in der Debatte eigentlich wichtiger finde, sich unabhängig hiervon zu bewegen.

Das BVerfG hat in vielen Entscheidungen, insbesondere aber im sog. Gesundbeterfall (BVerfGE 32, 98; ein Mann hatte seiner Frau eine Bluttransfusion verweigert, sie starb daraufhin, wobei diese bewusstlos war und beide einem strengen Glauben angehörten, die im Beten den besseren Weg sahen) die Reichweite des Art. 4 GG bestimmt. Lustigerweise war es glaube ich sogar in der FAZ, wo vor ca. zwei Wochen jemand sich auf das Urteil bezog und damit die Beschneidung juristisch rechtfertigen wollte. Das Gegenteil ist der Fall: Hier wurde entschieden, dass der Mann durch das Strafrecht nicht genötigt werden kann, gegen seine /und die Überzeugung seiner Frau/(!) zu handeln. Würde man zulassen, den eigenen Glauben "am Anderen" zu vollziehen, wären so einige Türen offen...

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Walpurga Müller-Schmidt

Gewichtung von Werten...

Wieder mal ein perfektes Beispiel warum auch Die Grünen faktisch unwählbar sind. Ich nehme mir mal nur einen Satz raus, aber das ganze Interview ist im Prinzip ein verdrehen von Werten des GG: "Die Prügelstrafe ist eine Form der Erniedrigung von Kindern und deshalb verboten. Für die Beschneidung von Jungen gilt das nicht."

Vorweg: Das Prüfeln von Kindern oder Gewalt jeder Art lehne ich ab. Wenn also einem Menschen ein Köperteil abgeschnitten wird, weil das irgendwo anders in der Welt Ritus ist, dann ist das ok. Wenn ich ein Kind schlage, dann verstösst dass gegen Art. 2 GG und einen Haufen andere Gesetze und das ist das nicht ok?

Welche Art von Abwägung findet denn hier bitte statt? Irgendwelche Religionen haben irgendwelche bräuche und wenn es genug Leute gibt, die diesen Religionen ausreichend lange nachrennen, dann passen wir unser GG bzw. unsere Werte an diese Leute an? Wenn Scientology in 200 Jahren viele Anhänger hat, was machen wir dann? Brainwashing ist dann ok?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.07.2012 10:56 Uhr
Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 10:56 Uhr

Ich finde die Abwägung

nicht so einfach. Ich wage mich mal ganz weit vor: Wenn ich die Wahl hätte, wäre ich vermutlich lieber mit 8 Tagen beschnitten worden, als später von meinen Eltern verprügelt.

Sie verkennen, dass auch die Haltung der Eltern, die dadurch zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden muss. Wenn jemand seinem Kind eine Ohrfeige gibt, weil es drei Mal aus Spaß versucht über eine stark befahrene Bundesstraße zu rennen, halte ich das für falsch, es wird aber wohl niemand den Staatsanwalt rufen. Wenn Eltern jedoch durch wiederholte Schläge einen Mangel an Liebe und Respekt ggü. ihrem Kind ausdrücken, ist es in dieser Familie evtl. nicht gut aufgehoben.

Auch wenn es für sie unbegreiflich erscheinen mag, drücken Juden und Muslime durch die Beschneidung gerade keinen Mangel an Liebe, sondern ihren Elternstolz aus. Es gibt also keinen Grund anzunehmen, dass beschnittene Kinder nicht die nächsten 18 Jahre eine hervorragende, liebevolle Erziehung genießen werden.

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Albrecht Schmidt

Also mal ganz ehrlich: wenn nur Juden und gläubige Christen

beschneiden würden wäre das Gezeter dagegen bei den Grünen doch überall zu hören und sie würden den BGH bemühen. Aber die Moslems sind auch davon betroffen also wird gekuscht... sind doch etliche Wähler, die es da zu bedienen gibt....

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Thomas Heinzow

"zum Beispiel was das sexuelle Lustempfinden angeht." : "Viele Ärzte und Psychologen sehen das

vollkommen anders."

Dann möge sich Herr Kuhn seinen Penis umgehend beschneiden lassen und anschließend vor dem Bundestag vortragen, was sich so alles geändert hat.

"Sie sei ein Teil der Identität zweier Weltreligionen" deren Verbrechen, die sie zu Ihrer Identitätsfindung vorgenommen haben, er einmal genau untersuchen sollte.

Die Befreiung vom Joch der Religion hat erst den technischen und damit freiheitlichen Fortschritt ermöglicht, der den Menschen heutiger Zeit ein besseres Leben beschert, als zu Zeiten der Weltherrschaft der katholischen Kirche durch die Spanier oder der Anglikanischen Kirche durch die Briten.

Die Religionsfreiheit im GG und anderen Verfassungen ist nichts weiter als Ausdruck der Erkenntnis, daß ein Verbot irrealer überlieferter Ansichten wirkungslos ist, aber rationale Aufklärung und ein Rechtsstaat die wirksamste Barriere gegenüber religiösen Exzessen darstellt, denn darum handelt es sich bei der Körperverletzung von Säuglingen und Einwilligungsunfähigen.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.07.2012 15:17 Uhr
Thomas Heinzow

@ M.Barns: Bei 1000 Zeichen pro Beitrag kann niemand juristisch "präzise" sein

I.v.B.m. Art 1 GG ergibt sich aus Art 2,1 eine unmittelbare Drittwirkung und auch die Schutzpflicht des Staates.

§ 225 steht im Raum, denn nimmt man die Berichte der betroffenen ernst, liegt eine dauerhafte Quälerei und Beeinträchtigung vor. Machen Sie doch den Test und fixieren sich Ihre Vorhaut zurückgezogen. Und dann machen Sie eine Radtour ... .

"da in sehr vielen Fällen eine Abwägung zwischen 2 II und 6 stattfindet und stattfinden muss."

Genau das ist nicht der Fall, denn gewaltlose Erziehung ist sehr wohl möglich.

"Eltern begehen ständig im Rahmen ihres Erziehungsauftrags tatbestands. Straftaten an ihren Kindern."

Nö. Allerdings gibt es (wieviele?) Eltern, die aufgrund eigener Vorschädigung durch ihre Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können. Soziologisch spricht man dann von sozialer "Vererbung".

Und genau darum handelt es sich bei der religiös motivierten Körperverletzung Einwilligungsunfähiger, denn Religionen überleben nur aufgrund dieser "Vererbung".

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 13:27 Uhr

@Heinzow

Danke für die Antwort.
Richtig ist, Art. 4 ist ebenso wie Art. 2 ein subjektives Abwehrrecht gegen den Staat, das zB gegen ein Strafurteil geltend gemacht werden kann. Bei Art. 2 sind sie nicht präzise, richtig ist, dass Art. 2 über das subjektive Element hinaus einen besonderen objektiv-rechtlichen Schutzauftrag an den Staat enthält. Eine unmittelbare Wirkung zwischen Grundrechtsträgern wird daraus nicht.

Sie sprechen hier 225 StGB an. Der steht garnicht im Raum. Es ging um 224. Im Übrigen kann das Strafrecht nicht einen Vorrang von Grundrechten "klarstellen". Stichwort Normenhierarchie. Wäre auch widersinnig, da in sehr vielen Fällen eine Abwägung zwischen 2 II und 6 stattfindet und stattfinden muss. Sonst wäre Erziehung schlicht nicht mehr möglich. Eltern begehen ständig im Rahmen ihres Erziehungsauftrags tatbestands. Straftaten an ihren Kindern.

"Es besteht dementsprechend auch kein Bedarf Art. 2 mit den Art. 4 und 6 abzuwägen."
Das würde das BVerfG sicherlich anders sehen.

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Thomas Heinzow

@ M. Barns: Es liegt keine Grundrechtskollision vor:Das Grundrecht auf Relegionsfreiheit ist ein

individuelles Recht. Art. 4 GG ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und hat keinerlei Ausstrahlung in die Privatssphäre Dritter.

Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, sondern hat auch Auswirkungen auf die Beziehungen Dritter untereinander, so daß der Staat zu gewährleisten hat, daß jeder das Recht anderer Menschen beachtet. Damit ist auch die Legitimation des Strafrechts und des staatlichen Gewaltmonopols geschaffen worden.

Mißhandlung Schutzbefohlener ist strafbar, womit klar gestellt wird, daß Art. 2 GG bei Kindern dem Art. 6 vorgeht.

Es besteht dementsprechend auch kein Bedarf Art. 2 mit den Art. 4 und 6 abzuwägen.

Kinder sind weder Eigentum der Eltern noch dürfen sie zum Eigentum von Religionsgemeinschaften gemacht werden. Wer 14 Jahre alt ist, kann entscheiden, ob er einer Religionsgemeinschaft angehören möchte. Leider findet meist davor eine massive Gehirnwäsche an den wehrlosen Kindern statt.

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 11:01 Uhr

@Stegmann

Nein, Narrenfreiheit gibt es nicht. Das hat auch niemand behauptet. Aber die Religionsfreiheit ist durchaus auch eine Religions-ausübungs-freiheit. Diese ist sicher nicht schrankenlos, aber in gewissem Umfang durchaus in der Lage, gegen andere Grundrechte abgewogen zu werden.

Wo die Grenze ist, ist eine schwierige Frage. Aber um die Abwägung werden Sie nicht umhin kommen, sonst missachten Sie einen Teil der Grundrechte. (google: Grundrechtskollision, praktische Konkordanz)

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bernd stegmann

Ich stimme Ihnen und den bisherigen Kommentaren zu. Die Religionsfreiheit garantiert auch nur

die Freiheit zu glauben, NICHT die Ausübung allem, was derjenige glaubt. Es ist kein Paragraph, der jedweder Religionsgemeinschaft "Narrenfreihei" in all ihrem Tun und Handeln gibt.

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Jens Hunger
Jens Hunger (hero02) - 22.07.2012 20:15 Uhr

irritation.......

eigentlich wünsche ich herrn kuhn viel glück auf dem weg zum ob von stuttgart. aber was er hier vom stapel lässt, das macht mich fassungslos und entsetzt. wenn wir nicht mal mehr minderjährige vor medizinisch nicht notwendigen eingriffen schützen wollen, dann ist das eine bankrotterklärung unserer gesellschaft. die inquisition gehörte auch mal zur identität des christentums und glücklicherweise liegt das hinter uns. judentum und islam gehören sehr wohl zu europa, aber mittelalterliche rituale, ausgeführt an minderjährigen dürfen in unserer zeit nicht mehr stattfinden. wie ein erwachsener mensch mit seinem körper umgeht, ist sein sache, aber hände weg von kindern! hier auch noch einen unterschied zwischen der beschneidung von mädchen und jungen zu konstruieren ist abenteuerlich!

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Jörn Hoos

Fassungslos

Es macht mich fassungslos, was die Grünen für Verrenkungen machen, um zu rechtfertigen,
was nicht zu rechtfertigen ist.

Zitat: "Die Prügelstrafe ist eine Form der Erniedrigung von Kindern und deshalb verboten. Für die Beschneidung von Jungen gilt das nicht."

So ein paar Hämatome wären also ganz ok, wenn das nur nicht so erniedrigend wäre? Zur Erziehung also? Das verweigern von lebenserhaltenden Maßnahmen durch Eltern bei ihren Kindern wäre also auch zulässig, solange das Kind dadurch nur nicht erniedrigt wird? Was ist das für eine merkwürdige Auffassung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit?

Ich persönlich kann mir übrigends nichts erniedrigenderes vorstellen, als dass mir fremde Männer vor aller Augen was vom Penis wegschneiden würden.

Ich weiß wirklich nicht, was ich sagen soll, dass Grüne derartige Positionen vertreten.

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Detlev Beutner

Banale Ahnungslosigkeit

Ganz klar: Selbstverständlich sollte Bei Mädchen verboten bleiben. Nur warum "um Gottes Willen" soll dieser Vorgang bei Jungen erlaubt sein? Soweit Kuhn erklärt, das wäre halt Sitte in zwei bei uns vertretenen Weltreligionen, handelten es sich um puren Kulturchauvinismus, der erklärt, welche Religion (un)beachtlich sei.

Die "Milde Sunna", die Beschneidung der Clitoris-Vorhaut, ist unter allen Aspekten (Probleme, freiwillige Durchführung bei Erwachsenen, Studien über angebliche Vorteile, Existenz einer medizinischen Indikation unter besonderen Umständen) vergleichbar. Wer ohne Verstoß gg. Art. 3 GG eine Beschneidung von Jungen wie diskutiert straffrei stellt (der derzeitige Vorsschlag würde gg. Art 3 GG verstoßen), würde dies auch für die Milde Sunna tun. Bei Mädchen haben die Deutschen scheinbar gelernt, dass man da nicht aufgrund von Kultur, Glaube & Überlieferung zwischen den Beinen herumzuschnippeln hat. Bei Jungen scheint man von dieser Erkenntnis noch etwas entfernt zu sein...

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Antworten (6) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 01:26 Uhr
Detlev Beutner

Am Ende eine schlichte Frage

Die Debatte um "inwieweit ist die Klitoris-Vorhautbeschneidung mit der hier in Frage stehenden Beschneidung bei Jungen vergleichbar" lenkt auch ggf. vom Kern der Frage ab, wenn man sich mit Fragen wie den u.a. (Peniskarziom, US-historische Entwicklung) befasst. Denn diese sind nicht entscheidend für die Frage:

Was ist aus Ihrer Sicht das überzeugendste Argument, warum die "Milde Sunna" bei Mädchen verboten sein soll, während sie bei Jungen erlaubt wird?

Die Antwort ist die Frage, an der sich entscheidet, ob man von vornherein eine Bigotterie erkennt oder ein Argument anführt, auf das ich gespannt bin ;-)

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 18:44 Uhr

Also wie gesagt

möglicherweise haben Sie Recht. Ich stelle jedoch fest, dass es offenbar eine Kontroverse gibt. Ob die eine Seite davon jetzt überzeugende Argumente hat, vermag ich nicht zu sagen. Bitte verzeihen Sie es mir deshalb, dass ich auf Grund meiner mangelnden medizinischen Kenntnisse die Frage für mich offen lasse. Ich schließe aber ausdrücklich nicht aus, dass Sie Recht haben. Vielleicht gibt es dazu ja noch eine breitere, öffentliche Diskussion.

Ihre Einwände gegen meine Argumentation zu Art. 3 sind nicht von der Hand zu weisen. Ich werde darüber nochmal nachdenken. Aber es erscheint in der Tat schwierig, ohne medizinische oder andersartige sachliche Unterschiede über Art. 3 hinwegzukommen. Das Argument scheint mir jedenfalls wesentlich gewichtiger als 2 II GG.

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Detlev Beutner

Zu Ihren Quellen

Ich habe nur wenig Zeit, aber lesen Sie Ihre Quellen doch bitte differenziert: Der erste Link beschäftigt sich mit den kulturellen und kulturhistorischen Unterschieden /in den USA/ (das wird keiner bestreiten). Der zweite bezieht sich auf die Präventionsfolgen (Peniskarziom, was eh kein Grund zur Beschneidung sein kann, da dabei mehr sterben als am Peniskarziom selbst) und auf den angeblich nicht sexualfeindlichen Hintergrund der Beschneidung bei Männern, was nun gerade für die USA wiederum erwiesen falsch ist (hier gibt es ja ohne Ende Zitatenachweise aus den letzten 100 Jahren...).

"Die meisten mir bekannten Religionen machen einen Unterschied zwischen den Geschlechtern." Die Religionen dürfen das, das Grundgesetz kann dies aber in einer allgemeinen Regel eben nicht. Eine Regelung müsste eine Relgion, die die Beschneidung von Mädchen damit begründet, dass diese einen Bund mit Gott eingehen, eben gleich werten.

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Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 14:17 Uhr

@Detlev Beutner

Hier ein paar der gewünschte Quellen:
google: "project muse cutting history cultrue" "batzer male neonatal circumcision".
Wie gesagt, ich kanns nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, dass Sie Recht haben.

Eins müssen Sie mir aber erklären:
Warum soll Religion grundsätzlich keine Ungleichbehandlung rechtfertigen können? Die meisten mir bekannten Religionen machen einen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Auch das ist wohl von Art. 4 umfasst. ZB darf die katholische Kirche arbeitsrechtswidrig Frauen von bestimmten Posten ausschließen, was gegen Art. 3 GG verstößt aber von 4 GG gedeckt ist. Ich kann nachvollziehen, dass Sie im konkreten Fall hier eine Rechtfertigung ablehnen würden. Aber dass Art. 4 grundsätzlich nicht als Rechtfertigung iRd Art. 3 herangezogen werden kann, verwundert mich doch.

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Detlev Beutner

@Markus Barns

"Sind die beiden Vorgänge medizinisch tatsächlich vergleichbar was Sinn, Risiken und Folgen angeht? Zu dieser Frage scheint es in der Medizin unterschiedliche Meinung zu geben."

--- Ähm, das würde mich wundern, und ich wage es sogar zu bezweifeln, dass Sie auch nur einen konkreten Nachweis für eine Gegenmeinung finden werden. Denn es handelt sich um das unmittelbare physiologische Analogon, so dass aus medizinischer Sicht hier gar keine echte Frage besteht. Bei der Beschneidung der inneren Schamlippen, was es auch gibt, wird mitunter auch angeführt, dass dies nach allen Faktoren auch vergleichbar wäre, aber /das/ wäre sicherlich schwieriger zu diskutieren und daher am Ende auch völlig egal.

Und: Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung kann es hier nicht geben, gerade da religiöse Bräuche nicht einem Geschlecht vorbehalten werden können (und der Regelungsspielraum nicht von vornherein ungleich abgeschlossen werden kann).

Es bleibt dabei: Hü oder hott.

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Weitere Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Markus Barns
Markus Barns (mabarn) - 23.07.2012 10:48 Uhr

Sie haben insofern Recht

als wir in dieser Diskussion bislang wohlmöglich zu wenig übr Art. 3 GG gesprochen haben. Bei dieser Frage müsste man aber folgendes berücksichtigen:

- Sind die beiden Vorgänge medizinisch tatsächlich vergleichbar was Sinn, Risiken und Folgen angeht? Zu dieser Frage scheint es in der Medizin unterschiedliche Meinung zu geben. Da bin ich kein Experte.

- Wenn sie vergleichbar sind, muss man bedenken, dass Art. 3 nicht schlechterdings jede Ungleichbehandlung von gleichartigen Lebenssachverhalten verbietet. Erlaubt ist sie, wenn es eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gibt. Dann müsste man sich auch hier wieder über Art. 4 Gedanken machen. Ob im Ergebnis dann Art. 4 überwiegt, ist eine andere Frage. Der pauschale Hinweis auf Art. 3 ohne sich Gedanken über verfassungsrechtliche Rechtfertigungen zu machen, überzeugt jedoch nicht.

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Hans Glück

Es sagt...

Es sagt einiges über Grüne Spitzenpolitiker aus, wenn sie religiöse Rituale über die körperliche Unersehrtheit von Kindern stellen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.07.2012 10:05 Uhr
bernd stegmann

Naja, die wollen halt die entsprechenden Wahlstimmen. Dafür wurden die ja auch ins Land geholt.

Jeder kennt Fischers Spruch mit "einhegen und ausdünnen" oder Kohn-Bendits Sprüche gegen die Deutschen und Deutschland.
Ein Grüner ist halt ein Grüner. Muß aber niemand mit seiner Wahlstimme unterstützen.

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Daniel Grün

Grüner Genderwahn!

Ich dachte immmer im Grün-roten Menschenbild gibt es keine Jungs oder Mädels sondern nur Menschen. Dieses Interview ist das beste Beispiel für den wahnsinnigen Genderwahn der zur Zeit in der westlichen Welt stattfindet.

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Frank Sperling

Nichts von dem zur Beschneidung Gesagten ...

unterscheidet sich von salzlosem Brot, welches bekanntlich zu Therapiezwecken gereicht wird. Als Oberbürgermeister-Kandidat zu fade.

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