Home
http://www.faz.net/-gpg-pxoh
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Illegale Staatsangehörigkeit Mittels „Doppel-Paß-Tricks“ an die Urne

04.03.2005 ·  Haben bis zu 50.000 türkischstämmige Personen mit illegaler doppelter Staatsbürgerschaft seit fünf Jahren unrechtmäßig an Wahlen teilgenommen? Die Union sieht ihren Verdacht bestätigt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten“ in ihrem Verdacht bestätigt, daß bis zu 50.000 türkischstämmige Personen mit illegaler doppelter Staatsbürgerschaft nach dem Jahr 2000 unrechtmäßig an Wahlen teilgenommen haben könnten.

„Die Antwort hat alle Befürchtungen bestätigt“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Koschyk (CSU), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die rot-grüne Bundesregierung müsse nach eigenen Angaben davon ausgehen, „daß mittels des Doppel-Paß-Tricks nicht wahlberechtigte Ausländer in Deutschland Wahlen beeinflussen“. Die Bundesregierung müsse besonders mit Blick auf die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sicherstellen, „daß nur der wählen kann, der wahlberechtigt ist“.

Stimmen für Rot-Grün

Bei der Bundestagswahl 2002 hatten SPD und Grüne nur 6.027 Zweitstimmen mehr als Union und FDP bekommen. Nach Erkenntnissen von Meinungsforschungsinstituten wählten etwa 60 Prozent der türkischstämmigen Deutschen die SPD und 17 Prozent die Grünen.

In ihrer Antwort beziffert die Bundesregierung unter Berufung auf offizielle Angaben aus Ankara die Zahl der türkischstämmigen Personen, die sich nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit aufs neue den türkischen Paß besorgt haben, auf etwa 50.000. Im Herbst 2004 war erstmals bekanntgeworden, daß sich etliche türkischstämmige Deutsche nach dem Jahr 2000 mit Unterstützung türkischer Behörden wieder einen türkischen Paß ausstellen ließen.

Ein Paß „kein Nachweis“

Dies zieht aber nach der zum 1. Januar in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes „automatisch“ den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich - „unabhängig davon, ob der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit von dem Betroffenen beabsichtigt oder ihm überhaupt bewußt ist oder deutschen Behörden bekannt wird“, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt.

Union: „Melderegister durchforsten“

Grundlage für die Eintragung deutscher Bürger in die Melderegister, aus denen jeweils die Wählerverzeichnisse erstellt werden, sei ein deutsches Paß- oder Ausweisdokument, „das nach den entsprechenden gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen ausgestellt worden ist“.

Nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht sei der Besitz von Personalausweis, Reisepaß, Staatsangehörigkeitsausweis oder der Eintrag in den Melderegistern „kein Nachweis, sondern begründet nur eine widerlegbare Vermutung für das Bestehen der deutsche Staatsangehörigkeit“.

Eine „allgemein verbindliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ sei derzeit nur durch ein „rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichtes“ möglich. „Allein der mit der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit verbundene Zeit- und Verwaltungsaufwand“ schließe dieses Verfahren als regelmäßige Überprüfung der in den Melderegistern gespeicherten Daten aus. „Eine eigene Prüfung der Staatsangehörigkeit ist der Wahlorganisation grundsätzlich nicht möglich“ lautet die abschließende Auffassung der Bundesregierung. Der CSU-Abgeordnete Koschyk kritisiert, wer davon wisse, „daß 50.000 Türken betroffen sind, hat die Melderegister zu durchforsten“.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Der Fall Duisburg

Von Reiner Burger

Adolf Sauerland ist auf tragische Weise zum bekanntesten Oberbürgermeister Deutschlands geworden. Und zweifelsfrei ist der Duisburger Wahlgang ein Einschnitt in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Mehr 9 22