Der Deutschlandchef der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den 48 Jahre alten kurdischstämmigen Türken Hüseyin A. am Freitag wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Nötigung. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Strafmaß der Bundesanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte als Deutschlandchef der PKK organisatorische, finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten der Organisation geregelt hat. Auf die Regions- und Gebietsverantwortlichen der PKK soll er „bestimmenden Einfluss“ genommen und ihnen Weisungen erteilt haben. A. selbst sei von der in Brüssel ansässigen PKK-Europaführung instruiert worden.
Das Oberlandesgericht befand den Angeklagten auch für schuldig, im August 2007 eine damals 21 Jahre alte Kurdin, die ein Kind von einem Stuttgarter PKK-Funktionär erwartete, mit einer Morddrohung zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen zu haben.