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Homosexuelle Partnerschaften Bayern gibt Widerstand gegen Stiefkindadoption auf

10.08.2009 ·  Bayern hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das eingeschränkte Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zurückgenommen. Gegen Volladoptionen will der Freistaat aber weiter Widerstand leisten.

Von Martin Wittmann, München
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Die bayerische Staatsregierung hat ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz zurückgezogen. Er habe die Klage gegen das Gesetz vom Januar 2005, das Homosexuellen die sogenannte „Stiefkindadoptionen“ erlaubt, bereits im Juli zurückgenommen, sagte der Bevollmächtigte der Staatsregierung, Jestaedt, am Montag.

Dem Gesetzestext zufolge ist die Adoption eines Stiefkindes durch den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner möglich, wenn der zweite, leibliche Elternteil des Kindes zustimmt. Die bayerische Staatsregierung hatte ihre Klage gegen das Gesetz damit begründet, dass diese Art der Adoption der „Natürlichkeit“ widerspreche und zudem dem Wohlergehen des Kindes schaden würde. Das Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen. Nach der Rücknahme der Klage seitens der bayerischen Staatsregierung sei das Verfahren nun eingestellt worden, sagte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Anja Kesting.

Merk: „Volladoption wird es mit mir nicht geben.“

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will trotz der Rücknahme auch weiterhin gegen eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe eintreten. „Insbesondere eine Volladoption durch Lebenspartner wird es mit mir nicht geben“, sagte Frau Merk am Montag in der bayerischen Landeshauptstadt. Jestaedt widersprach unterdessen Berichten, wonach die Rücknahme der Klage zusammenhänge mit den beiden vom Bundesjustizministerium im Juli veröffentlichten Studien, die kaum Unterschiede in der Entwicklung von Kindern, die in einer klassischen Ehe oder in einer Homo-Ehe aufwachsen, gezeigt hätten.

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