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Hochschulpakt 2020 Bund gibt Hochschulen eine Milliarde Euro

11.10.2006 ·  Durch steigende Studentenzahlen stehen deutschen Universitäten vor großen Herausforderungen. Nun einigten sich Bund und Länder über die „Grundlinien“ des Hochschulpakts 2020. Der Bund will die Hälfte der Kosten übernehmen.

Von Heike Schmoll, Frankfurt
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Bundesbildungs- und Forschungsministerin Schavan (CDU) und die Wissenschaftsminister der Länder haben sich in Berlin auf weitere Schritte zum Hochschulpakt 2020 verständigt. Es herrsche Einvernehmen über „Grundlinien“, sagte Schavan. Beide Seiten betrachteten die Erweiterung des Lehrangebots aufgrund steigender Studentenzahlen und den Ausbau der Forschungsförderung als nationale Herausforderung. Bund und Hochschulen richteten sich auf mehr als 90.000 zusätzliche Studienanfänger in den Jahren 2007 bis 2010 ein (im Vergleich zum Basisjahr 2005).

Schon 2008 werden die ersten Länder wegen der Schulzeitverkürzung auf zwölf Jahre doppelte Abiturientenjahrgänge entlassen. Gleichzeitig strömen geburtenstarke Jahrgänge an die Universitäten. Der Bund bietet an, die Hälfte der entstehenden Kosten zu übernehmen. Frau Schavan sagte, der Bund rechne mit knapp einer Milliarde Euro. Davon werden allein bis 2010 insgesamt 565 Millionen anfallen. Die Hochschulen bezeichneten den vom Bund berechneten Betrag als zu gering.

Abschlußform entscheidend für Kostenentwicklung

Bei allen Prognosen zum Studienplatzbedarf wird vorausgesetzt, daß 80 Prozent der Schulabgänger mit Hochschulreife auch ein Studium aufnehmen. In den Jahren 2011 bis 2013 wird mit jährlich 40.000 zusätzlichen Studienanfängern gerechnet. Zusätzliche Kosten entstehen den Hochschulen durch die Umstellung auf Bachelor und Master; sie rechnen mit etwa 15 Prozent mehr Personalkosten.

Schon im Jahr 2007 werden 400 Millionen Euro mehr gebraucht, die Höchstsumme um 2,2 Milliarden Euro zusätzlich wird um 2012 erreicht und soll den Vorausberechnungen zufolge bis zum Jahre 2014 auf diesem Niveau bleiben. Selbst gegen Ende des Studentenhochs sollen noch 1,1 Milliarden Euro mehr im Jahr vonnöten sein. Entscheidend für die Kostenentwicklung wird sein, ob die Studenten sich mit dem Bachelor zufrieden geben oder noch einen Masterabschluß machen wollen.

Offene Punkte sollen rasch geklärt werden

Bei der Forschungsförderung für die Hochschulen bietet der Bund eine hundertprozentige Finanzierung an. Dabei soll die Fördersumme der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekte um 20 Prozent erhöht werden. Gelten soll das für alle Bewilligungen, von 2007 an für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs, von 2008 an auch für sonstige DFG-Projekte. Bis zum Jahre 2010 sollen dafür rund 700 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat Bund und Länder deshalb aufgefordert, offene Punkte beim Hochschulpakt rasch zu klären. Dieser müsse für den Studentenandrang ein angemessenes Lehrangebot sichern. Allein für das Spitzenjahr 2013 hat die HRK einen Mehrbedarf von 3,4 Milliarden Euro errechnet. Deutschland hat nach den OECD-Berechnungen einen Studentenanteil von 37 und eine Absolventenquote von 20,6 Prozent.

Rechtssicherheit für Beitragserhebung gefordert

Deshalb seien alle Anstrengungen nötig, sagte HRK-Präsidentin Wintermantel. Sie schlug den Hochschulen flexible Möglichkeiten beim Lehrpersonal vor: Dazu gehörten zusätzliche Dozenten in Universitäten mit erhöhtem Lehrdeputat, zusätzliche Lehrkräfte in den Fachhochschulen, Lehraufträge für Doktoranden, Seniorprofessuren mit Schwerpunkt in der Lehre sowie Lehrprofessuren auf Zeit für Habilitierte.

Um die Qualität des Studiums zu verbessern, fordert die HRK außerdem ein neues Kapazitätsrecht. In einem Eckpunktepapier spricht sie sich dafür aus, die Aufnahmekapazitäten nicht als finanzpolitische Festsetzungen je nach Kassenlage des Staates, sondern für jede einzelne Fächergruppe oder Fakultät in Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschule festzulegen. Die in der Zielvereinbarung festgelegten Kapazitäten müßten mindestens den Anforderungen entsprechen, die der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur gestuften Studienstruktur formuliert habe.

Höhere Qualitätsstandards könne die Hochschule durch Studienbeiträge und Drittmittel aufwenden, ohne daß sich diese Mittel auf die Aufnahmekapazität auswirken. Das müsse gesetzlich festgeschrieben werden, fordert die HRK. Sie setzt sich auch dafür ein, daß Studienbeiträge nur der Lehre zugute kämen, und verlangt eine umfassende Rechtssicherheit für die Beitragserhebung.

Quelle: F.A.Z., 12.10.2006, Nr. 237 / Seite 1 und 2
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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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