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Hochschulen Kabinett billigt Lockerung des Kooperationsverbots

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes für mehr Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaft beschlossen. Danach soll der Bund künftig „Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ (Artikel 91b, Absatz 1, Nummer 2) fördern können. Bisher konnte das Bundesbildungsministerium nur zeitlich befristete Vorhaben und Projekte wie den Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative, die Offensive zur Lehrerbildung oder die Qualitätsoffensive zur Lehre finanzieren. Immer häufiger aber sind Hochschulen nicht in der Lage, Institute von überregionaler Bedeutung zu unterhalten. Bisher wurden gefährdete Institute dann in Leibniz-Institute oder in die Helmholtz-Gemeinschaft überführt, weil der Bund sie auf diese Weise mitfinanzieren konnte, sofern sie zu den jeweiligen Institutionen passten. Die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat ist für Mitte September vorgesehen, die erste Lesung im Bundestag soll Mitte Oktober stattfinden.

„Die Hochschulen sind mit ihrer Verbindung aus Forschung und Lehre das Herzstück des Wissenschaftssystems“, sagte Forschungsministerin Annette Schavan. Der Bund stelle die Weichen, dass der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinne und die Studenten davon profitierten. Bund und Länder hätten damit mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich als vor der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Denkbar sei nun auch eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach dem Vorbild des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). An die Opposition appellierte die Ministerin, sich einer Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. Der Kooperation im Wissenschaftsbereich stimmten alle zu, allerdings gebe es immer noch einige, die den Schulbereich einbeziehen wollten. Dafür gebe es jedoch keinen Konsens unter den Ländern.

Ulla Burchhardt (SPD): Ein Dokument der Mutlosigkeit

Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ulla Burchardt (SPD), kritisierte den Gesetzentwurf als Dokument der Mutlosigkeit. Die von der Regierungskoalition vorgesehene Bündelung von Bundesmitteln auf den Wissenschaftsbereich werde die Ungleichheit der Ressourcenverteilung im Bildungssystem selbst und zwischen den Ländern noch verschärfen. Der Plan sei überdies eine „Exzellenzinitiative im neuen Gewand“. Denn nicht alle, sondern nur ein paar handverlesene Hochschulen profitierten nach diesen Plänen vom Bundesgeld - diejenigen, die überregionale Bedeutung und internationale Leuchtkraft hätten. Frau Schavans „Reförmchen“ sei eine „Nebelkerze, die eine echte Föderalismusreform verschleiern soll“. So verspiele die Bundesregierung die einmalige Chance für eine gemeinsame Kraftanstrengung, bemängelte Frau Burchardt. Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Hochschulpolitik, Martin Neumann, forderte SPD und Grüne auf, im Bundesrat und im Bundestag hochschulpolitische Verantwortung zu zeigen.

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