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Hochschulen Hessen führt allgemeine Studiengebühr ein

 ·  Ein Hochschulstudium kostet in Hessen vom Wintersemester 2007/08 an Geld. Nach einem Beschluß der Landesregierung müssen Studierende 500 Euro je Semester zahlen. Den Hochschulen sollen dadurch 135 Millionen Euro zufließen.

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Das Land Hessen führt nach einem Beschluß der Wiesbadener CDU-Regierung zum Wintersemester 2007/2008 allgemeine Studiengebühren von 500 Euro pro Semester ein. Wie der hessische Wissenschaftsminister Corts (CDU) am Freitag in Wiesbaden sagte, sollen die erwarteten Einnahmen von vermutlich 135 bis 140 Millionen Euro pro Jahr vollständig den Hochschulen zugute kommen; die bisherigen staatlichen Zuschüsse sollen nicht gekürzt werden.

In Ausnahmefällen, bei besonders hochwertigen Studiengängen, die mit Angeboten teurer ausländischer Einrichtungen konkurrieren, sollen die Hochschulen auch eine höhere Studiengebühr erheben können, die aber nicht mehr als 1500 Euro je Semester betragen soll.

Zehn Prozent mehr Geld

Corts rechnet damit, daß die finanziellen Mittel der Hochschulen insgesamt um etwa zehn Prozent steigen werden. Die zusätzlichen Gelder sollen vor allen einer Verbesserung der Lehre und der Betreuung der Studenten dienen.

Nach den Worten des Ministers hat die bevorstehende Einführung von Studiengebühren in mehreren Nachbarländern Hessens die Landesregierung in Zugzwang gebracht. Man habe eine „Sogwirkung“ nach Hessen verhindern müssen, weil ein verstärkter Zuzug von Studenten aus diesen Ländern die Kapazitäten der hessischen Hochschulen hätte sprengen können.

Öffentlich-rechtliche Förderbank

Durch die Beteiligung der Studenten an den Kosten ihrer Ausbildung wird nach der Überzeugung des Ministers eine „Gerechtigkeitslücke“ geschlossen. Denn für viele nichtakademische Ausbildungsarten müßten die Lernenden längst Entgelte bezahlen.

Damit die künftigen Studiengebühren niemanden aus finanziellen Gründen von einem Studium abhalten, wird nach Auskunft des Ministers jedem Studenten von der hessischen Treuhandstelle (einer öffentlich-rechtlichen Förderbank) ein Darlehen angeboten, das zu günstigen Konditionen verzinst wird.

Die Rückzahlung des Darlehens soll erst zwei Jahre nach dem Ende des Studiums beginnen, unter Umständen auch nur in sehr kleinen Beträgen - und auch nur dann, wenn die wirtschaftliche Situation des Betroffenen es erlaubt.

SPD will Gesetz prüfen lassen

Corts ist davon überzeugt, daß auch die Einschränkungen, die sich aus der hessischen Landesverfassung ergeben, die geplanten Studiengebühren nicht ausschließen. Ein Rechtsgutachten habe ergeben, daß diese dann möglich seien, wenn die gewährten Darlehen nur bei einem entsprechenden Einkommen zurückgezahlt werden müssen.

Die Einführung von Studiengebühren ist in Hessen juristisch umstritten, weil nach der Verfassung des Bundeslandes der Besuch von Schulen und Universitäten kostenfrei sein muß. Die SPD, die sich wie die Grünen gegen Studiengebühren aussprach, hat deshalb verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz und will es gerichtlich prüfen lassen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung / ptn.
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