14.01.2010 · Die Hartz-IV-Reform soll reformiert werden. Auf der Wunschliste stehen: ein höheres Schonvermögen, höhere Zuverdienstgrenzen und höhere Regelsätze.
Von Kerstin Schwenn, BerlinAlle reden über die Reform der Reform: Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV eine „Totalrevision“, weil die Arbeitsmarktreform gescheitert sei. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers (CDU) hält eine eine „Grundrevision“ für erforderlich. Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht Nachbesserungsbedarf. Eine „Totalveränderung“ ist ihrer Ansicht nach aber nicht nötig. Sie will verbessern, „was bei Hartz IV zu hastig umgesetzt wurde, wo Menschen durchs Netz gefallen sind“. Es fallen Stichworte: höhere Regelsätze für Kinder, mehr Hilfen für Alleinerziehende, höheres Schonvermögen und höhere Hinzuverdienstgrenzen für Langzeitarbeitslose.
Einige Vorschläge, die Rüttgers zum Auftakt seines Landtagswahlkampfes jetzt aufgreift, sind schon im Koalitionsvertrag von Union und FDP verankert: Unter dem Kernsatz „Leistung muss sich wieder lohnen“ haben sich die Koalitionäre im Bund vorgenommen, die Hinzuverdienstgrenzen für jene heraufzusetzen, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. So soll der Anreiz für die Arbeitslosen steigen, sich eine bezahlte Beschäftigung zu suchen. Bisher wird die Initiative oft schon dadurch im Keim erstickt, dass Hilfeempfänger einen großen Teil des erarbeiteten Lohns gar nicht bekommen, weil er ihnen auf die staatliche Stütze angerechnet wird.
Zur Zeit gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von 100 Euro vom Bruttoverdienst. Von dem darüber hinausgehenden Verdienst sind 20 Prozent von 100 bis 800 Euro anrechnungsfrei, zwischen 800 und 1200 Euro nur noch 10 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium will bis zum Sommer Vorschläge für höhere Grenzen erarbeiten. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger würde sich damit allerdings auf einen Schlag erhöhen. Denn die Grenzen werden auch herangezogen, wenn Beschäftigte wenig verdienen und als „Aufstocker“Anspruch auf Hartz-IV-Zuschüsse haben.
Schonvermögen soll erhöht werden
Schon auf dem Weg ist eine Erhöhung des Schonvermögens. Dieses Vorhaben haben die Parteien schon in ihren Wahlprogrammen angekündigt. Dahinter steckt die Absicht, dem Arbeitslosen zu erlauben, mehr von seinen Ersparnissen für das Alter zu behalten, ohne dass ihm umgehend die Sozialleistung gekürzt wird. Die Verdreifachung des Schonvermögens von 250 auf 750 Euro je Lebensjahr für eine zusätzliche, über die gesetzliche Rente hinausgehende Altersvorsorge hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Die Gesetzesänderung muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden.
Rüttgers fordert ferner, dass die Hartz-Leistungen für Kinder bedarfsgerecht ermittelt werden. Derzeit bekommen sie nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes der Erwachsenen von 359 Euro: Kinder bis 5 Jahre bekommen 215 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen 251 Euro, jene zwischen 14 und 17 Jahren 287 Euro. Doch mit seiner Forderung stößt Rüttgers offene Türen auf, denn die Bundesregierung hat die Kinder-Regelsätze längst im Visier.
Sie will die Sätze anpassen, sobald das Bundesverfassungsgericht sein Urteil dazu gefällt hat - möglicherweise schon im Februar. Erwartet wird, dass die Richter der Politik auferlegen, die den Kindern zustehenden Beträge eigenständig zu ermitteln, statt sie vom Bedarf der Erwachsenen abzuleiten. Das hat das Gericht in seiner mündlichen Verhandlung schon erkennen lassen. Auf den Bund kämen damit erhebliche Mehrausgaben zu. Unter den rund 6,7 Millionen Hilfeempfängern befinden sich knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Beobachter vermuten zudem, dass das Verfassungsgericht auch die Erwachsenen-Regelsätze unter die Lupe nimmt. (Siehe auch: Hartz IV wird zur Grundsatzentscheidung)
Hilfen für Alleinerziehende
Im Zusammenhang mit den Kinder-Regelsätzen ist ein anderes Problem identifiziert worden: der hohe Anteil der Alleinerziehenden unter den Hartz IV-Empfängern. Nach den Forschungsergebnissen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leben rund 40 Prozent aller Alleinerziehenden von Hartz IV. Mehr als die Hälfte von ihnen bekommt drei Jahre ununterbrochen Leistungen. Alleinerziehende (neun von zehn sind Mütter) tun sich besonders schwer, den Status wieder zu verlassen; Mutterschaft wird so zum Risikofaktor für Langzeitarbeitslosigkeit. Die Arbeitsmarktforscher empfehlen wie der Arbeiterführer Rüttgers: mehr Kindertagesstätten, mehr Ganztagsplätze und mehr Hilfen beim Wiedereinstieg in den Beruf. Hier sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen gefragt.
Im Rahmen einer „Grundrevision“ verlangt Rüttgers überdies eine Neuregelung der Kosten der Unterkunft. Der Staat zahlt Hartz IV-Empfängern über die Geldleistungen hinaus eine angemessene Wohnung und Energiekosten. Dieses Thema wird im Koalitionsvertrag nur gestreift, eine Pauschalierung der Wohn- und Heizkosten soll „geprüft“ werden.
Hinter Rüttgers‘ Forderung steht ein Streit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung der Kosten. Der Bund hat seinen Anteil - einer gesetzlich fixierten Rechenformel gemäß, die sich an der Zahl der Hartz IV-Haushalte („Bedarfsgemeinschaften“) orientiert - zu Jahresbeginn gekürzt. Die Kommunen befürchten dadurch Mehrbelastungen; ihre Kosten könnten dieses Jahr von 10 auf 12 Milliarden Euro emporschnellen, der Bund zahlt nur noch 3,7 Milliarden Euro. Die Länder streben deshalb über den Bundesrat eine Neujustierung der Rechenformel an, der Bund sträubt sich. Er gibt für Hartz jedes Jahr annähernd 40 Milliarden Euro aus.
Schwerer dürfte es Rüttgers außerdem mit seiner Idee haben, Transferleistungen nach Dauer der Berufstätigkeit zu staffeln. Er plädiert dafür, dass jemand, der lange einzahlt in die Arbeitslosenversicherung, mehr bekommen muss als der, der nur kurze Zeit eingezahlt hat. Seit 2005 ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I aus der Arbeitslosenversicherung deutlich reduziert, grundsätzlich auf zwölf Monate. Danach gibt es nur noch Hartz IV. Anfang 2008 verlängerte die große Koalition diese Bezugsdauer für ältere Beschäftigte von 50 Jahren an. Auch damals war Rüttgers eine treibende Kraft.