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Hartz-IV-Reform Keine Einigung über Regelsatz und Bildungspaket

07.02.2011 ·  Koalition und Opposition sind sich bei der Hartz-IV-Reform noch immer nicht einig. Hauptstreitpunkt ist die Regelsatz-Höhe. Die Verhandlungen wurden nach einer Marathonsitzung abermals vertagt. Am Dienstag möchte man weiterverhandeln.

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Eine Einigung bei der Hartz-IV-Reform lässt weiter auf sich warten. Die Kompromissgespräche von Koalition und Opposition wurden in der Nacht zum Montag ohne Ergebnis auf Dienstag vertagt. Zuvor hatten beide Seiten fast zehn Stunden miteinander verhandelt.

Hauptstreitpunkt ist die Höhe des künftigen Hartz-IV-Regelsatzes. Trotz Annäherungen beim Bildungspaket ist nach wie vor offen, wie das Geld dafür an die Kommunen transferiert werden soll. Keine Annäherung gibt es bisher bei der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, wo die Regierungskoalition auf einer Neun-Monatsfrist beharrt.

Eventuell Sondersitzung der Länderkammer

„Wir brauchen eine weitere Unterbrechung“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach der Marathonsitzung. Die Verhandlungen könnten erst abgeschlossen werden, „wenn alle Fragen geklärt sind“. Die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig und Grünen-Chef Fritz Kuhn unterstrichen erneut, dass es ohne Zugeständnisse der Koalition in allen drei Verhandlungsfeldern - Regelsatz, Mindestlohn und Bildungspaket - keine Einigung geben könne.

Sollte bis zur nächsten Sitzung des Bundesrates an diesem Freitag kein Verhandlungsergebnis vorliegen, ist eine Sondersitzung der Länderkammer im Gespräch.

SPD und Grüne verlangen dem Vernehmen nach, dass bei der Berechnung des Existenzminimums für Langzeitarbeitslose jene nicht berücksichtigt werden, die weniger als 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Dadurch würde der Hartz-IV-Regelsatz nicht wie von der Koalition vorgesehen um fünf Euro, sondern um 11 Euro auf 370 Euro im Monat steigen. Kuhn sagte, es gehe darum, die Berechnung „verfassungsfest“ zu machen.

Angebote und Forderungen

Zu Beginn der Verhandlungen hatte die Koalition angeboten, die Kosten der Kommunen für die Grundsicherung armer Rentner komplett zu übernehmen. Von der Leyen sagte: „Wir haben ein milliardenschweres Angebot gemacht“. Schwesig sagte, SPD wie Grüne begrüßten es, dass der Bund hier die Kommunen entlasten will. Damit sei aber immer noch nicht geklärt, wie die Bildungsausgaben garantiert werden.

Die schrittweise Übernahme der Grundsicherung für arme Rentner durch den Bund würde die Kommunen im Zeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt um 12 Milliarden Euro entlasten, hieß es aus Regierungskreisen. Diese Entlastung zielt darauf, der Opposition die Zustimmung zum Hartz-IV-Paket schmackhaft zu machen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte schon im November Bereitschaft signalisiert, den Kommunen die Grundsicherung im Alter abzunehmen. Er erwartet dafür aber deren Entgegenkommen bei der Reform der Gemeindefinanzen, speziell bei der Gewerbesteuer.

Überfällige Einigung

Derzeit tragen die Kommunen die Hauptlast der Grundsicherung im Alter. 2009 schlug diese Sozialhilfeleistung mit knapp 3,9 Milliarden Euro zu Buche. Bis 2020 ist nahezu eine Verdoppelung auf 7,2 Milliarden Euro prognostiziert. Die Grundsicherung im Alter kam zuletzt knapp 800.000 armen Rentnern zugute.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres eine Neuberechnung des Regelsatzes für 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher und mehr Bildungsförderung und Teilhabe für bedürftige Kinder verlangt. Beides ist seit dem 1. Januar überfällig.

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