23.06.2006 · Der Hartz-IV-Ombudsrat kritisiert in seinem Bericht an Arbeitsminister Müntefering die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen als „schlecht organisiert“. Die Debatte über den Mißbrauch von Leistungen sei überzogen.
Der Hartz-IV-Ombudsrat hat die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen als „schlecht organisiert“ kritisiert und wirkungsvollere Strukturen gefordert. Die örtlichen Arbeitsgemeinschaften seien in der Struktur „ein bürokratisches Monster“, sagte Ratsmitglied Christine Bergmann. Das dreiköpfige Gremium hat nach eineinhalbjähriger Arbeit am Freitag seinen Abschlußbericht an Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) überreicht.
In dieser Zeit haben etwa 70.000 Anfragen und Beschwerden aus der Bevölkerung die ehemalige Familienministerin, den früheren sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) und den einstigen Gewerkschaftsfunktionär Herrman Rappe (SPD) erreicht. Das Gremium war noch von der rot-grünen Koalition eingesetzt worden, um Schwachstellen der Hartz-IV-Reform zu überprüfen und Beschwerden von Arbeitslosen nachzugehen.
„Organisationschaos in den Arbeitsgemeinschaften“
„Wir brauchen klare Strukturen, es muß ein klares Weisungsrecht geben, klare Leitungsstrukturen, also eigentlich eine eigenständige Einheit“, sagte Frau Bergmann. Sie plädierte für eine eigenständige Behörde, die die dezentrale Verantwortung auch wahrnehmen könne. Bei den Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen gebe es derzeit „ganz unklare Zuständigkeiten“.
Biedenkopf hatte zuvor das „Organisationschaos in den Arbeitsgemeinschaften“ bemängelt. Zu diesem „Durcheinander“ hätten einige der Ministerpräsidenten von CDU / CSU beigetragen, die nun eine Generalrevision forderten. Auf deren Druck waren gegen Ende 2003 im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat Strukturen vereinbart worden, die nun nach Auffassung des Ombudsrates korrigiert werden müssen.
Rappe: Mißbrauchsverdacht überzogen
Rappe, der ehemalige Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, sagte, der Hauptkritikpunkt des Ombudsrates sei die Organisationsfrage. Zu viel Personal werde für Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die Debatte über den Mißbrauch von Leistungen hielt er für überzogen: Es gebe bei Hartz IV nicht mehr Mißbrauch als bei anderen Gesetzen. Die zu Beginn des Jahres 2005 vorgenommene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II sei „der richtige Ansatz“. „Die Sozialhilfeempfänger sind aus der dunklen Ecke rausgeholt worden“, sagte Rappe.
Müntefering will anscheinend Überlegungen des Ombudsrates aufgreifen. Schon umgesetzt hat die Regierung die Anregung des Ombudsrates, das Arbeitslosengeld II im Osten an das Westniveau von 345 Euro monatlich anzugleichen. Diese Angleichung gilt ab dem 1. Juli.
Das wusste der Fachmann schon vor Inkrafttreten der Reform.
Wilhelm Friedrich (WillyF)
- 23.06.2006, 21:59 Uhr
Schröders Hartz-Etikette als Lügen-Monstrum entlarvt
Rudolf Neuber (r.neuber)
- 24.06.2006, 15:41 Uhr