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Hamburg Ein Angriff auf Schwarz-Grün

05.01.2010 ·  Direkte Demokratie besitzt politische Sprengkraft. In Hamburg steuert Schwarz-Grün nun auf eine Krise zu: Ein Volksentscheid stoppt womöglich die Bildungsreform. Dabei haben die Grünen jahrelang für die Voten gekämpft.

Von Frank Pergande, Hamburg
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In Hamburg wird wieder einmal über die direkte Demokratie mit ihren drei Stufen Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid gestritten. Seit 1996 sind die drei Formen in der Landesverfassung verankert, damals beschlossen noch von einer absoluten SPD-Mehrheit. Bürgermeister war Henning Voscherau. Seitdem hat die direkte Demokratie in allen drei Formen immer wieder in der Hamburger Politik eine große Rolle gespielt, mit unterschiedlichem Erfolg.

Durch ein Volksbegehren bekam die schwarz-grüne Bildungsreform vor einigen Wochen geradezu ein Stoppschild aufgestellt. In Hamburg wurden mehr als 180.000 Stimmen gegen die Reform gesammelt, genauer gesagt gegen zwei ihrer Kernaussagen: die Einführung der Primarschule und die Abschaffung des Elternwahlrechts. Das Volksbegehren hatte eine enorme politische Sprengkraft, weil dreimal mehr Stimmen gesammelt worden waren, als notwendig gewesen wären. Mitte des Jahres könnte es nun in der nächsten Stufe einen Volksentscheid gegen die Reform geben. Wäre der erfolgreich, müsste der schwarz-grüne Senat die Bildungsreform faktisch zurücknehmen - mit unabsehbaren politischen Folgen.

„Paukenschlag“ führt zu schneller Reaktion

Die Hürden beim Volksentscheid liegen zwar hoch, ein Erfolg der Reformgegner ist also ungewiss; dennoch wollen CDU und GAL, wie sich die Grünen in Hamburg nennen, einen Volksentscheid unter allen Umständen verhindern. Selbst wenn er keinen Erfolg hätte, wäre er ein Angriff nicht nur auf das - in der Bürgerschaft längst beschlossene - neue Bildungsgesetz, sondern auf das schwarz-grüne Bündnis insgesamt. Es geht also um die Machtfrage.

Der Senat hat deshalb auf das Volksbegehren „Wir wollen lernen“ sofort reagiert. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sprach von einem „Paukenschlag“ und bat den Hamburger Unternehmer Michael Otto um Vermittlung. Otto hat seine Gespräche mit Befürwortern und Gegnern der Reform beendet. In den nächsten Tagen dürfte bekanntwerden, ob und wie ein Kompromiss möglich ist.

Die Primarschule, also das gemeinsame Lernen bis zur sechsten Klasse, gilt Schwarz-Grün als nicht verhandelbar. Das hat von Beust mehrfach klargestellt. Beim Elternwahlrecht dürfte eine Verabredung möglich sein - wenn sich die Initiative „Wir wollen lernen“ nicht gänzlich sperrt.

Unabhängig aber vom Schicksal der Bildungsreform, dem zentralen Vorhaben von Schwarz-Grün, hat das Volksbegehren einmal mehr gezeigt, dass das Nebeneinander von repräsentativer und direkter Demokratie sich schlecht verträgt. Einerseits wird es der Politik beinahe unmöglich, schwierige und komplexe Entscheidungen zu treffen. Andererseits tritt direkte Demokratie immer dann auf den Plan, wenn eine politische Entscheidung verhindert werden soll.

Politik der Niederlagen

Neu ist der Konflikt in Hamburg nicht. Er hat jetzt nur eine besondere Note bekommen, weil es ausgerechnet die GAL war, die im Koalitionsvertrag durchsetzte, dass Volksentscheide verbindlich für Senat und Bürgerschaft sein sollen. Nun sind vor allem die Grünen von den Folgen betroffen, denn die Bildungssenatorin Christa Goetsch gehört der GAL an, und die Bildungsreform wird vor allem als grünes Projekt gesehen, zumal da große Teile der CDU-Basis gegen die Reform sind, weil sie um die Zukunft des Gymnasiums fürchten.

Die GAL erlebt im Bündnis mit der CDU derzeit Politik vor allem als Niederlage. Schon im Wahlkampf war es so, als die Zustimmung für die GAL immer mehr sank, je wahrscheinlicher ein Bündnis mit der CDU wurde. Dann konnten die Grünen die Genehmigung für das Steinkohlekraftwerk Moorburg - die zentrale Wahlkampfforderung - nicht nur nicht verhindern, ihre Senatorin Anja Hajduk musste die Genehmigung sogar aussprechen. Und jetzt wendet sich auch noch die direkte Demokratie gegen die GAL, wo Grüne doch direkte Demokratie als Kern ihrer Politik ansehen. Das ist schon kurios.

Bedingungen für Volksbegehren verschärft

Seit 2008 gibt es den schwarz-grünen Senat. Davor, als die CDU allein regierte, wurde auch schon immer über Volksentscheide diskutiert - und die Hürden dafür erhöht. So wandte sich 2004 ein Volksentscheid gegen eine Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser. Die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft setzte dennoch den Verkauf an die Asklepios-Kliniken durch. Ein zweiter Fall betraf das neue Wahlrecht. Der Verein „Mehr Demokratie“ hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem die Hamburger per Volksentscheid zustimmten. Damit sollte es möglich sein, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu häufen (kumulieren) oder auf verschiedene Kandidaten zu verteilen (panaschieren).

Die CDU nahm den Volksentscheid zwar als Grundlage für das dann in der Bürgerschaft beschlossene neue Wahlrecht, veränderte die Vorlage aber in wichtigen Punkten, nämlich beim Gewicht der Parteien. Die Einzelwahl von Kandidaten sollte insofern erschwert werden, als eine bestimmte Stimmenzahl erreicht werden muss, um den Kandidaten auch zu berücksichtigen. Gegen das Gesetz klagten die Fraktionsmitglieder von SPD und GAL. Sie bekamen in einigen Punkten recht. Daraufhin wurde das Wahlgesetz im Juli 2007 noch einmal überarbeitet, bevor es bei der Bürgerschaftswahl 2008 erstmals Anwendung fand. 2004 waren die Bedingungen für Volksbegehren verschärft worden.

Regierungskoalition in der Krise

Dagegen gab es ein erfolgreiches Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“. Das Thema beschäftigte dann zwar die Bürgerschaft, der Volksentscheid konnte jedoch nicht verhindert werden. „Mehr Demokratie“ wollte den Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung ändern. Die wichtigsten Punkte, die beim Volksentscheid zur Abstimmung standen, waren: Wenn Volksentscheide von der Bürgerschaft aufgehoben oder verändert werden sollen, können 2,5 Prozent der Wahlberechtigten beantragen, dass über die Änderung in einem vereinfachten Volksentscheid abermals abgestimmt wird.

Die notwendige Mindestbeteiligung für Verfassungsänderungen durch Volksentscheid sollte von derzeit fünfzig auf 35 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden, wobei mindestens zwei Drittel der Teilnehmenden mit Ja gestimmt haben müssen. Der Volksentscheid „Rettet den Volksentscheid“ lief bis Oktober 2007. Das erforderliche Quorum für eine Verfassungsänderung, mindestens fünfzig Prozent der Abstimmungsberechtigten, wurde jedoch nicht erreicht. Es sollte aber einen neuen Anlauf geben. Dem wollten CDU und GAL in ihrer Koalitionsvereinbarung vorbeugen und Volksentscheide verbindlich machen. 2007 gab es auch ein Volksbegehren „Hamburg braucht eine Schule für alle“, das aber scheiterte. „Wir wollen lernen“ jedoch - mit beinahe entgegengesetzten Zielen - setzte sich durch und hat die Hamburger Politik in eine Krise gestürzt.

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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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