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Hamburg Beugehaft für den Justizsenator?

13.02.2006 ·  Die Opposition in der Hamburger Bürgerschaft hat Beugehaft gegen Justizsenator Roger Kusch (CDU) beantragt. Dieser hatte vor dem Untersuchungsausschuß zu den Zuständen eines Heimes für kriminelle Jugendliche seine Aussage verweigert.

Von Frank Pergande
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Die an Merkwürdigkeiten nicht arme Geschichte parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist um eine Merkwürdigkeit reicher: In Hamburg hat die Opposition aus Sozialdemokraten und Grünen Beugehaft gegen Justizsenator Roger Kusch (CDU) beantragt.

Allen hanseatischen Ernstes wird sich nun ein Amtsrichter damit beschäftigen müssen. Ein langwieriges juristisches Verfahren könnte die Folge sein, obgleich alle Beteiligten wissen, daß es zu einer Beugehaft nicht kommen wird.

Von Drogenmißbrauch bis Drohungen

Kusch hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern. Der Untersuchungsausschuß in Hamburg beschäftigt sich seit dem vergangenen Jahr mit den Zuständen in einem Heim für kriminelle Jugendliche, der Geschlossenen Unterbringung (GU) in der Feuerbergstraße.

Das Heim mit achtzehn Plätzen war vor drei Jahren eröffnet worden und ist seitdem aus den Schlagzeilen nicht herausgekommen. Mal war von Drogenmißbrauch die Rede, mal von einem unzulänglichen Sicherheitskonzept und Drohungen der Insassen gegen ihre Betreuer. Zuständig für die GU ist Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU).

„Geschützter interner Bereich“

Aber auch die Innen- und Justizsenatoren sind gefragt, wenn es um die Feuerbergstraße geht. Deshalb mußte Kusch vor den Ausschuß. Auf die Frage, ob es stimme, daß der damalige Innensenator Ronald Schill mehrfach mit seiner Kollegin Schnieber-Jastram über die Zustände in der Feuerbergstraße gesprochen habe, antwortete Kusch, er wisse nichts, was über den „geschützten internen Bereich“ des Senats hinausginge. Daß es einen solchen Bereich gebe, habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Auf diese Bemerkung hin, versuchte die Opposition, ein Bußgeld gegen den Senator zu erheben. Die CDU-Mehrheit im Ausschuß verhinderte das erwartungsgemäß. Daraufhin gab es eine Pause, in der die Vertreter von SPD und Grüner Alternativer Liste (GAL) von „grundloser Zeugnisverweigerung“ sprachen und sich dabei auf das „Gesetz über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft“ beriefen, wo tatsächlich Beugehaft als Möglichkeit erwähnt wird.

Kusch kann sich bestätigt fühlen

Kusch nannte das ein „niveauloses Spektakel“ und verwies darauf, daß „eine Aussage zu den Details interner Beratung in hohem Maße schädlich“ sein könnte. Hätte die Opposition maßvoller reagiert, wenn ein anderer als Kusch vor ihnen gesessen hätte? Kusch versteht es, die eigene Partei, die in Hamburg die absolute Mehrheit hat, wie auch die Opposition gegen sich aufzubringen. Zuletzt etwa mit seinen mit der eigenen Fraktion nicht abgestimmten Ansichten zur Sterbehilfe und zur Verschärfung des Jugendstrafrechts.

Den Senator jedoch ficht das alles nicht an. Er kann sich sogar bestätigt fühlen: Am Freitag brachte Baden-Württemberg im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ein. Die Vorschläge darin decken sich zu einem großen Teil mit denen, die Kusch soeben in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht hatte, etwa die Verurteilung von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht. Hamburg unterstützte dann auch den Vorschlag, obgleich der Senator dagegen ist, das eigentliche Strafmaß zu erhöhen, wie Baden-Württemberg es will.

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Jahrgang 1958, politischer Korrespondent für Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin.

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