12.06.2009 · In der Bundesregierung gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit den amerikanischen Anfragen über die Aufnahme von Häftlingen aus dem Lager Guantánamo. Deutschland dürfe Obama nicht allein lassen, sagt Außenminister Steinmeier.
Von Günter Bannas, BerlinIn der Bundesregierung gibt es bei der Behandlung amerikanischer Anfragen über die Aufnahme von Häftlingen aus dem Lager Guantánamo weiterhin unterschiedliche Auffassungen darüber, mit welcher Form der Handlungsrahmen des Aufenthaltsgesetzes genutzt werden solle und welche außenpolitischen Rücksichtnahmen zu nehmen seien.
Dies wurde am Freitag deutlich, nachdem das Bundesinnenministerium mitgeteilt hatte, dass auch eine zweite Anfrage der Vereinigten Staaten, Deutschland möge zwei Häftlinge aufnehmen, nach dem bisherigen Stand der Informationen nicht positiv beschieden werden könne. Bei den beiden handelt es sich dem Vernehmen nach um einen Syrer und einen Tunesier. Die erste amerikanische Anfrage hatte 17 Uiguren betroffen; sie hat sich nun weitgehend erledigt, nachdem der pazifische Inselstaat Palau die Männer aufgenommen hat. Weitere Anfragen gebe es bisher nicht, teilte die Bundesregierung am Freitag mit.
Steinmeier: Obama nicht allein lassen
Außenminister Steinmeier (SPD) vertritt nach Darlegungen seines Amtes die Auffassung, es liege im deutschen Interesse, den amerikanischen Präsidenten Obama bei seinen Anfragen zu unterstützen. Es wurde am Freitag in Berlin auf innenpolitische Debatten in den Vereinigten Staaten verwiesen. Diese machten deutlich, dass die Unterstützung für Obamas „mutige Weichenstellungen“, mit denen er sich vom Kurs seines Vorgängers Bush distanziere, nicht selbstverständlich sei. Das betreffe nicht nur die Schließung des Lagers Guantánamo, sondern auch Obamas Gesprächsangebote an Iran, sein Verhältnis zu Russland, seine Auffassungen zur Bedeutung der Vereinten Nationen und seine Linie in der Nahostpolitik.
Deutschland habe ein nationales Interesse an Obamas Kurs. Das solle bei den Einzelfallprüfungen über die Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen berücksichtigt werden. Es müsse die „Grundüberzeugung“ gelten, „Obama nicht allein zu lassen“, äußerte der Sprecher des Amtes. Steinmeier stimme darin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) überein.
Schäuble: Nicht abgelehnt, sondern nicht erfüllt
Auch Innenminister Schäuble (CDU) stimmt nach Darlegungen seines Hauses mit Frau Merkel „völlig überein“. Die Anfragen seien auch nicht abgelehnt, sondern sie seien vielmehr nicht erfüllt worden. Die amerikanischen Informationen über die Häftlinge hätten nicht den Maßstäben Schäubles und der Landesinnenminister genügt.
Es sei nach dem Paragraphen 22 des Aufenthaltsgesetzes vorzugehen, der lautet: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.
Im Falle des Satzes 2 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.“ Zur Auslegung haben die Innenminister ein drei Stufen umfassendes Vorgehen verabredet. Zunächst sei zu prüfen, ob von dem betreffenden Guantánamo-Häftling Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Wenn das nicht der Fall sei, sei zu prüfen, weshalb er nicht in den Vereinigten Staaten bleibe oder in sein Heimatland reisen könne. Wenn das geklärt sei, stelle sich die Frage, ob der Betroffene einen Bezug zu Deutschland habe. Regierungssprecher Wilhelm sagte, „überwölbend“ sei die Bundesregierung der Auffassung, es solle den Vereinigten Staaten geholfen werden. Über den Einzelfall habe der Bundesinnenminister zu entscheiden. Wilhelm sagte, Obama habe bei seinem Besuch in Dresden die Linie der Bundesregierung unterstützt. (ban.)
London grollt Bermuda
Großbritannien zeigte sich derweil verstimmt über die Entscheidung der Regierung der Bermuda-Inseln, vier bislang in Guantánamo internierte Uiguren aufzunehmen, ohne London vorab zu unterrichten. Die Bermudas sind seit 1612 britisches Kolonialgebiet, verfügen aber über eine weitreichende Autonomie. In London sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, offenkundig habe der Premierminister von Bermuda, Ewart Brown, die Einreise der vier Uiguren in der Annahme gestattet, es handele sich um eine normale Einwanderungsentscheidung.
Die britische Regierung habe gegenüber den Behörden auf Bermuda hervorgehoben, dass sie zuvor die britischen Stellen hätten konsultieren sollen, ob der Vorgang nicht Sicherheitsfragen oder auswärtige Angelegenheiten betreffe; in beiden Fällen bleiben Entscheidungen dem Mutterland vorbehalten. Das britische Auswärtige Amt teilte weiter mit, es helfe den Behörden von Bermuda nun dabei, ein „Sicherheitsgutachten“ für die vier Eingewanderten zu erstellen. Sollte die Regierung von Bermuda den eingereisten Uiguren die Staatsangehörigkeit und einen Pass gewähren, könnten sie damit auch nach Großbritannien reisen. In London wurde Wert auf die Feststellung gelegt, einstweilen hätten die vier keine Reisepapiere, sie könnten daher nicht über den Atlantik gelangen. Unterdessen schob die amerikanische Regierung zwei Guantánamo-Häftlinge aus Tschad und dem Irak in ihr jeweiliges Heimatland ab. (Lt.)
Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen ... Wozu eigentlich? Nützt das Deutschland?
Sönke Peters (soenkepeters)
- 12.06.2009, 19:36 Uhr
Verfehlte Anwendung des Auslaendergesetzes
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 12.06.2009, 20:14 Uhr
Nix da!
dieter diehm (johndow)
- 13.06.2009, 18:09 Uhr
Deutschland sollte auch die 2 nicht aufnehmen
Lill-Karin Bryant (kb26919)
- 17.06.2009, 02:32 Uhr