Partner in einer Homo-Ehe müssen beim Verkauf eines Grundstücks untereinander ebenso wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Gericht erklärte damit die Ungleichbehandlung von Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer für Altfälle rückwirkend vom 13. Dezember 2010 bis zur Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 für verfassungswidrig. (Az: 1 BvL 16/11)
Das derzeit geltende Gesetz zur Grunderwerbsteuer sieht eine Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen erst ab dem 14. Dezember 2010 vor. Zuvor galt die Steuerbefreiung nur, wenn Eheleute ein Grundstück an ihren Gatten verkauften.
Fraktionsübergreifender Antrag
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einem abermaligen „Schlag auf den Hinterkopf für die schwarz-gelbe Koalition“. Im Deutschlandradio Kultur forderte Beck, auch die Ehe an sich müsse für lesbische und schwule Paare geöffnet werden, um den „Sonderweg mit der Lebenspartnerschaft zu beenden“.
Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) sprachen sich am Mittwoch abermals für Gesetzesänderungen aus.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hingegen sieht trotz wachsenden Drucks aus der Koalition und der Bundesländer keinen Handlungsbedarf und will zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. „Es gibt immer unterschiedliche Bewertungen“, sagte eine Sprecherin Schäubles am Mittwoch mit Blick auf den Streit innerhalb der Bundesregierung. Dieser blockiert auch eine Stellungnahme der Regierung zu Forderungen der Bundesländer, das Ehegatten-Splitting für die Lebenspartnerschaften in das Jahressteuergesetz 2013 aufzunehmen.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier kündigte einen fraktionsübergreifenden Antrag an. „Meine Fraktion wird schnellstmöglich eine Initiative für einen interfraktionellen Antrag zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partner mit Eheleuten in den Bundestag einbringen“, sagte Steinmeier der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Dann werden wir sehen, ob die Unionsfraktion sich dazu bekennt.“
Zur Frage der Kinder von Schwulen und Lesben
Dieter Borrmann (dborrmann)
- 10.08.2012, 07:41 Uhr
Herr Scheffler, Homosexualität hat nichts mit Unfruchtbarkeit zu
tun !
Joerg Meyer (meyerjoe)
- 08.08.2012, 16:17 Uhr
Frau Nicolaus, wie kommt man denn als
Michael Scheffler (Striesner)
- 08.08.2012, 15:45 Uhr
Bevor das hier ausartet, zum einen enthält Art. 6 I unseres GGs...
Julia Susan Nicolaus (Lady_Julicious)
- 08.08.2012, 15:37 Uhr
Nicht aufregen,
Michael Arndt (Mikel1962)
- 08.08.2012, 15:26 Uhr