Home
http://www.faz.net/-gpg-10ng5
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Große Koalition Streit über Erbschaftsteuer eskaliert

09.10.2008 ·  Wieder haben Union und SPD ihre Gespräche über die Erbschaftsteuer vertagt. Der ursprüngliche Zeitplan wird wohl nicht mehr einzuhalten sein. Die SPD macht dafür „renitentes Verhalten“ der CSU verantwortlich und droht mit dem Ende der Verhandlungen: „Dann wird es ab Januar keine Erbschaftsteuer mehr geben.“

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (15)

Union und SPD haben sich auch am Donnerstag nicht über die letzten offenen Punkte der Erbschaftsteuer verständigen können. Die Unterhändler haben sich deshalb abermals vertagt. Es gebe weiterhin in mehreren Punkten Beratungsbedarf, teilten anschließend der Vorsitzende der Unionsfraktion, Kauder (CDU), und der CSU-Landesgruppenvorsitzende Ramsauer mit. Für die SPD drohte deren Fraktionsvorsitzender Struck mit einem Abbruch der Verhandlungen.

Die offenen Fragen betreffen nach den Worten Kauders und Ramsauers unter anderem das selbstgenutzte Wohneigentum und die Frist, mit der Betriebe fortgeführt werden müssen, wenn sie vom geplanten Abschlag für Unternehmen profitieren wollen. „CDU und CSU sind weiterhin an einer guten Lösung für eine Reform der Erbschaftsteuer interessiert, die dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei Betriebsübergaben gerecht wird und das Wohneigentum schützt“, hoben sie hervor.

„Renitentes Verhalten“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck machte dagegen „renitentes Verhalten“ der CSU-Landesgruppe für das Scheitern der Gespräche verantwortlich. In der Debatte gehe es um „relativ einfache Fragen“, sagte Struck. Wegen der Turbulenzen in der CSU sei die Union aber nicht fähig, diese Fragen zu beantworten. Struck rief die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel und den designierten CSU-Vorsitzenden Seehofer dazu auf, die CSU auf Linie zu bringen. Andernfalls werde die SPD nicht weiterverhandeln. „Dann wird es ab dem 1. Januar keine Erbschaftsteuer mehr geben“, sagte Struck.

Auch der rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel (SPD) warf der CSU vor, die Gespräche „sabotiert“ zu haben. So habe die CSU einen unrealistischen Freibetrag von zwei Millionen Euro für selbstgenutzte Immobilien gefordert.

„Die CSU ist nicht verhandlungsfähig“

Anfang der Woche hatten sich Union und SPD weitgehend über Erleichterungen für Unternehmenserben verständigt, bevor die Gespräche dann doch abgebrochen wurden. Unklar ist, wann CDU, CSU und SPD wieder zusammenkommen werden. Kauder und Ramsauer sprachen von nächster Woche, Deubel sagte dagegen: „Es gibt keinen Termin, weil die CSU nicht verhandlungsfähig ist.“

Das Aufkommen der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Zuletzt betrug es gut vier Milliarden Euro, tendenziell steigen die Einnahmen der Länder aus dieser Steuerquelle. Die SPD beharrt darauf, dass das Aufkommen nach der Reform nicht sinken darf.

Zeitplan auf der Kippe

Der Zeitplan für die Reform wackelt nun mehr denn je. Bisher war geplant, dass der Finanzausschuss die Neuregelung am kommenden Mittwoch beschließt, der Bundestag sollte zwei Tage später folgen. Der Gesetzgeber muss das Erbschaftsteuerrecht bis Ende des Jahres neu regeln. In seinem am 31. Januar 2007 bekanntgemachten Beschluss formuliert das Bundesverfassungsgericht: „Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen.“

Die Karlsruher Richter waren der Ansicht, dass die erbschaftsteuerlichen Vorschriften mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren seien. Die Erhebung der Steuer knüpfe an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genüge.

Zwar hat das Gericht nicht ausdrücklich gesagt, dass das geltende Recht nur bis spätestens Ende dieses Jahres anwendbar sei. Dennoch gilt der klare Auftrag an den Gesetzgeber, bis zum 31. Dezember eine Neuregelung zu treffen. Er verstößt selbst gegen Verfassungsrecht, wenn er diese - alles andere als kurze - Frist überschreitet. Zähe Koalitionsverhandlungen sind keine Notlage. Das Erbschaftsteuerrecht dürfte nach dieser äußersten Grenze wohl nicht mehr angewendet werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel