27.06.2006 · Lockerungen beim Gleichbehandlungsgesetz gegen Änderungen an der Föderalismusreform: Bei SPD und Union wird fleißig gehandelt. Die Behauptung, beide Kompromisse seien ganz unabhängig voneinander erreicht worden, ist nur Koalitionsdialektik.
Von Johannes Leithäuser, BerlinDie Tische der Unions- wie der SPD-Fraktion sind am Dienstag nachmittag sorgfältig mit dem Entscheidungsbesteck eingedeckt gewesen. Das wird die große Koalition künftig noch öfter aus dem Schrank holen, wenn schwierige Entscheidungen von möglichst allen Abgeordneten geschluckt und verdaut werden sollen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer beider Regierungsfraktionen, Röttgen und Scholz, haben mit dem Besteck probegegessen, sie haben darüber Bericht erstattet und ihre Abgeordnetenschar ermuntert, das Kompromißmahl zu sich zu nehmen.
Die Anwendung des Einigungsinstrumentariums erlaubt es beispielsweise der Union, am Dienstag zufrieden zu sein mit „Änderungen im weiten Umfang“ am ungeliebten Gleichbehandlungsgesetz, während die SPD weiterhin den Eindruck pflegen kann, „in der Substanz“ sei das Gesetz trotz der letzten Änderungsverhandlungen von Scholz und Röttgen unverändert geblieben.
Erst bekämpft, dann gebilligt
Umgekehrt funktioniert es bei der Föderalismusreform. Dort ist es der SPD wichtig, im Hochschulwesen noch ein etwas erweitertes Eingriffsrecht des Bundes in den Gesetzestext hineingebastelt zu haben - statt „wissenschaftlicher Forschung“ darf der Bund nun „Wissenschaft und Forschung“ fördern, wenn er will und wenn - hierauf legt wiederum die Union großen Wert - auch alle 16 Länder damit einverstanden sind, womit also ein Vetorecht für jedes einzelne Bundesland in das Föderalismusgefüge eingeführt wäre.
Der Verlauf der Debatte um das Gleichstellungsrecht demonstriert auch beispielhaft, welche Hilfen und Zwänge die Union auf dem Weg zum Koalitionskompromiß zu instrumentalisieren sucht. Eine Koalitionsrunde am 1. Mai billigte den Inhalt des Gleichbehandlungsgesetzes, das sich weitgehend an einen Entwurf aus rot-grüner Regierungszeit anlehnte, der damals von der Union bekämpft worden war.
Sturm des Protestes und der Enttäuschung
Jetzt, in der großen Koalition, ließen die Entscheidungsträger von CDU und CSU das Vorhaben passieren - Frau Merkel bekannte später, das sei geschehen, auch weil sie nicht die Kraft gehabt habe, sich gegen die diskriminierungsempfindlichen Interessengruppen der eigenen Partei zu wehren; aus der CSU hieß es, es sei auch um andere Forderungen gegangen, etwa die Schonung von Landwirten bei der Unternehmensteuerreform.
Den Sturm des Protestes und der Enttäuschung, der sich sogleich in den Unionsparteien und ihrem Wählermilieu erhob, hatten die Führungskräfte offenkundig in solcher Stärke nicht erwartet. Verschiedene Ministerpräsidenten der CDU machten sich mit Stellungnahmen, Kritik und Drohungen bemerkbar - deren politischer Mitwirkungsanspruch über den Anlaß weit hinausgingen. Ja, der Anlaß konnte den Profilierungskritikern in der Union sogar eher willkommen sein, weil im Fall des Gleichbehandlungsgesetzes der Bundesrat keine gesetzgebenden Mitwirkungsmöglichkeiten hat, die Ministerpräsidenten also Lärm erzeugen konnten, ohne daß sie sich an der folgenden leisen Kompromißsuche hätten beteiligen müssen.
Sorgen kennen und mildern
Diese ohnehin vorhandene Kritik in CDU und CSU suchte die Unionsregie in produktive Energie zu verwandeln. Es kam zu einer vorfühlenden Anfrage des Unionsfraktionsvorsitzenden Kauder bei seinem SPD-Kollegen Struck und der federführenden Ministerin Zypries, ob und wo womöglich Änderungen möglich seien. Es entstand dann in der Besprechung der Ministerpräsidenten am Vorabend der Bundesratssitzung im Mai die Absicht einer gemeinsamen Resolution der von CDU und CSU regierten Länder im Bundesrat, die allerdings keine pauschale Abweisung des Gesetzes mehr zur Folge haben konnte, sondern die Kritik auf bestimmte einzelne Regelungen lenken mußte.
Diese Bundesratsresolution diente wiederum in der jüngsten Runde der Koalitionsführungen am vergangenen Sonntag als Beleg für den Hinweis, die Union könne ohne Änderungen ihr einst gegebenes „Einverstanden“ nicht halten - zu dieser Zeit war in vorhergegangenen Runden schon einmal Änderungen beschlossen worden, die auf Wunsch der SPD an der Föderalismusreform hatten vorgenommen werden müssen, um deren Zustimmung zu stabilisieren. Und zu diesem Zeitpunkt hatte auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck schon öffentlich - im Plenum des Bundestages - erkennen lassen, daß er die Sorgen in der Union hinsichtlich des Gleichbehandlungsgesetzes sehr wohl kenne und, sofern möglich, sie zu mildern versuchen wolle.
Änderungen in allen sieben Fällen
In der letzten Sonntagskoalitionsrunde sprach Kauder die Sache neuerlich an. Die Parlamentarischen Geschäftsführer Röttgen (Union) und Scholz (SPD) wurden ausgeschickt, eine Einigung zu formulieren. Dies gelang, indem in allen sieben Fällen, in denen die Bundesratsresolution Änderungen verlangte, auch Änderungen im Gesetzestext vorgenommen wurden - oft durch die Auswechslung einzelner Worte oder Zahlen: „in Paragraph 15 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort ,drei' durch das Wort ,zwei' ersetzt“. Damit wurde beispielsweise die Anspruchsfrist für Entschädigungen bei erlittenen Diskriminierungen um ein Drittel verkürzt.
Und Gewerkschaften im Betrieb und Betriebsräte behalten zwar ein Klagerecht, dürfen es aber künftig statt bei einem „Verstoß“ des Arbeitgebers gegen das Diskriminierungsverbot bloß noch bei einem „groben Verstoß“ ausüben; auch dürfen sie nicht stellvertretend Ansprüche eines Benachteiligten geltend machen. Aus solchen mittleren und kleinen Happen setzten die geschäftsführenden Manager der Koalitionsfraktionen am Sonntag abend und am Montag eine Speise zusammen, die am Dienstag von den Koalitionsfraktionen zu verzehren war.
„In sich tragfähiger Kompromiß“
Die Dialektik in den Entscheidungswegen der großen Koalition erzwingt auch die Behauptung, beide Änderungen - die beim Gleichstellungsrecht und die bei der Föderalismusreform - seien ganz unabhängig voneinander erreicht worden. Oder in den Worten Röttgens: Man habe für jede Sache einen „in sich tragfähigen Kompromiß“ gefunden. Das sei schon deshalb notwendig gewesen, weil die ernsthaften Kritiker, die es zu beiden Vorhaben gegeben habe, nicht mit ausgehandelten Vorteilen beim jeweils anderen Gesetzesvorhaben „zu trösten gewesen wären“.
Allerdings mochte auch Röttgen einen Zusammenhang zwischen den ausgehandelten Kompromissen nicht völlig in Abrede stellen. Wenn die Aussicht bestanden hätte, daß das Gleichbehandlungsgesetz am Donnerstag im Parlamentsplenum wegen des Unmuts der Union keine Mehrheit finden könne, dann wäre dadurch „ja nicht die Aussicht befördert“ worden, am Freitag im Parlament eine Zweidrittelmehrheit für die Föderalismusreform zustande zu bringen.