27.01.2007 · Der RAF-Terrorist Klar hat schon 2003 an den früheren Bundespräsidenten Rau geschrieben: „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen.“ Gegen eine Begnadigung der RAF-Mitglieder durch Bundespräsident Köhler spricht sich Union-Fraktionschef Kauder aus.
Das Begnadigungsverfahren des früheren RAF-Mitglieds Christian Klar macht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ Fortschritte. Ein mehr als 100 Seiten starkes Gutachten des Freiburger Kriminologen Helmut Kury über Klar sei positiv ausgefallen, meldete das Magazin am Samstag vorab aus seiner neuen Ausgabe.
Die Expertise liege nun im baden-württembergischen Justizministerium und solle auch an das Bundespräsidialamt geleitet werden. Bundespräsident Horst Köhler prüft derzeit das Gnadengesuch Klars, das noch aus der Zeit von Altbundespräsident Johannes Rau stammt. In dem Schreiben an Rau hat Klar dem „Spiegel“ zufolge bereits 2003 seine Schuld anerkannt. „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen“, zitiert das Magazin aus dem Schreiben Klars an Rau. Kritiker der Begnadigung des 54-Jährigen hatten in den vergangenen Wochen stets argumentiert, Klar zeige keine Reue und verdiene deshalb keine Gnade des Staates.
Kauder eindeutig gegen Begnadigung
Ungewöhnlich deutlich plädierte Unions-Fraktionschef Volker Kauder im Vorfeld der Entscheidung Köhlers gegen eine Begnadigung für Mitglieder des „harten Kerns“ der RAF. „Es sollte keine Gnade für diejenigen geben, die gnadenlos Ehefrauen die Männer und Kindern die Väter weggemordet haben mit dem Ziel, unsere Demokratie zu zerstören“, sagte der Christdemokrat der „Bild am Sonntag“
Kauder kritisierte zudem, dass die inhaftierten RAF-Mitglieder nicht zur Aufklärung ungeklärter Verbrechen beigetragen hätten. „Gnade darf es für terroristische Verbrecher nicht geben, die sich in keinster Weise an der Aufklärung der erbarmungslosen RAF-Verbrechen beteiligt haben“, fügte er hinzu.
Limbach empfindet Begnadigungen als Stärke des Rechtsstaats
Dagegen trat die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, für die Freilassung der Langzeitgefangenen ein. Sie teile die Ansicht, dass Begnadigungen eine Stärke des Rechtsstaats seien, sagte Limbach dem Deutschlandradio Kultur. Der Rechtsstaat habe sich in der Auseinandersetzung mit der RAF behauptet, argumentierte die Präsidentin des Goethe-Instituts. „Es ging darum, das Rechtsvertrauen der Bevölkerung zu erhalten. Das ist durch die Strafverfolgung gelungen“, sagte Limbach.
Die in den frühen siebziger Jahren als Stadtguerilla nach dem Vorbild lateinamerikanischer Befreiungsbewegungen gegründete linksradikale und antikapitalistische „Rote Armee Fraktion“ hatte im März 1998 ihr Scheitern eingestanden und sich selbst aufgelöst. Neben Klar sitzen noch drei weitere ehemalige RAF-Mitglieder in Haft. Für die ebenfalls seit weit über 20 Jahren inhaftierte Brigitte Mohnhaupt hatte auch die Anklagebehörde vor kurzem eine Haftentlassung auf Bewährung beantragt. Eine Entscheidung soll noch im Februar fallen.
Besondere Schwere der Schuld
Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis, zurzeit im baden-württembergischen Bruchsal. Er war wegen der Morde am damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und an dem Bankier Jürgen Ponto zu fünf Mal lebenslang verurteilt worden.
Wegen der festgestellten „besonderen Schwere der Schuld“ legten seine Richter eine Mindeststrafe von 26 Jahren Haft fest. Damit könnte er ohne einen Gnadenakt frühestens 2009 aus dem Gefängnis entlassen werden.
Keine Reue (1)
Christof Hangkofer (donatello123)
- 27.01.2007, 18:35 Uhr
Keine Reue (2)
Christof Hangkofer (donatello123)
- 27.01.2007, 18:36 Uhr
Sturm im Wasserglas
thomas schulz (peanutbutter)
- 28.01.2007, 13:29 Uhr
Rache des Staates
Schoppe Petzer (schoppepetzer)
- 29.01.2007, 17:07 Uhr
Oh je, Frau Limbach....,
Christian Ermecke (ChristianErmecke)
- 29.01.2007, 22:29 Uhr