21.11.2006 · Das Hin und Her nimmt kein Ende: Womöglich ist das Lottospielen im Internet künftig wieder möglich. In einer Abmahnung, die der F.A.Z. vorliegt, hat sich das Kartellamt im Kampf um mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt gegen die Länder gestellt.
Die gemeinsame Entscheidung der Bundesländer, ihren Internetvertrieb für Lottospiele zu schließen, verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamtes gegen Kartellrecht. Das geht aus einer Abmahnung hervor, die die Bonner Wettbewerbsbehörde am Dienstag an die Lottogesellschaften der Länder erlassen hat.
Das europäische Kartellrecht verbiete den Bundesländern, den Markt für das Online-Glücksspiel regional aufzuteilen, heißt es in der Abmahnung, die der F.A.Z. vorliegt. Die Länder hätten sich folglich auch nicht darauf einigen dürfen, ihre Online-Lotteriedienste in einer konzertierten Aktion abzuschalten.
Kartellamt will Länder zu mehr Wettbewerb zwingen
Die Abmahnung ist eine weitere Etappe im Konflikt der Länder mit dem Bundeskartellamt. Die Wettbewerbsbehörde will die Bundesländer zwingen, ihre Lottoangebote dem Wettbewerb auszusetzen. So sei es unzulässig, daß die Lottospieler eines Bundeslandes nur bei „ihrem“ staatlichen Anbieter tippen dürften. Schon im August hatte das Amt die staatlichen Lottogesellschaften aufgefordert, die Websites für alle Spieler zu öffnen.
Anderslautende Vorschriften im Lotteriestaatsvertrag müßten ignoriert werden, weil sie gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstießen. Eine Beschwerde der Länder beim Oberlandesgericht Düsseldorf scheiterte. Um weiteren Sanktionen zu entgehen, hatten die Chefs der Staatskanzleien der Länder daraufhin in einer Telefonkonferenz vom 6. November beschlossen, ihre Internetangebote vorläufig einzustellen (siehe auch: Vielerorts kein Lotto mehr im Internet).
Monopol nur zur Bekämpfung der Spielsucht
Diese Absprache sei jedoch ein weiterer Kartellrechtsverstoß, heißt es nun in der Abmahnung. Die Länder hätten nur unilateral beschließen können, ihr Lotto-Angebot vom Netz zu nehmen. Der Bescheid ist zwar nur vorläufig und kann gerichtlich angefochten werden. Im Prozeß dürfte ihr aber eine hohe Präjudizwirkung zukommen.
Der gesamte Rechtsstreit steht vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht vom März dieses Jahres: Darin wurde ein staatliches Monopol für Glücksspiele zwar für grundsätzlich verfassungsgemäß erachtet, gleichzeitig erhielten die Bundesländer aber den Auftrag, das Monopol nicht primär als Einnahmequelle zu nutzen, sondern für die Bekämpfung der Spielsucht. Am 13. Dezember wollen sich die Regierungschefs der Länder auf einen neuen Staatsvertrag einigen.