Die Koalitionspartner CDU und FDP sind sich uneins darüber, wie zügig die Vorteile des Ehegattensplittings auf homosexuelle Lebensgemeinschaften übertragen werden sollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage entscheidet. Urteile in anhängigen Verfahren werden im nächsten Jahr erwartet. Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler teilte hingegen mit, die Frage der Gleichbehandlung der Eingetragenen Partnerschaften müsse jetzt „politisch geklärt“ werden.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, die Kanzlerin halte es für „vernünftig“ und „sinnvoll“, zunächst die Richtersprüche aus Karlsruhe abzuwarten. Seibert gab an, es herrsche in der Koalition nicht grundsätzlich Uneinigkeit darüber, dass die Benachteiligung von Partnern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegenüber Eheleuten abgebaut werden solle. Dies sei ja in den Regeln zur Erbschafts- und zur Grunderwerbssteuer schon geschehen. Beim Ehegattensplitting handele es sich aber um „einen Spezialfall“, zu dem es unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe.
Westerwelle: Regelung jetzt ändern
Gegen eine Ausdehnung der Splittingregeln auf homosexuelle Partnerschaften hatte sich prinzipiell die CSU ausgesprochen. Der Regierungssprecher sagte, die Kanzlerin wolle das Thema „zu gegebener Zeit“ innerhalb der Koalition erörtern; eine Sprecherin Röslers sagte hingegen, es gebe in dieser Frage jetzt „Erörterungsbedarf“.
Der FDP-Vorsitzende ließ weiter mitteilen, die bisherigen Entscheidungen des Verfassungsgerichts in der Frage der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Paare lieferten „starke Indizien“ dafür, dass auch beim Ehegattensplitting eine Gleichstellung geboten sei. Am Sonntag hatte Außenminister Guido Westerwelle (FDP) in der Zeitung „Bild am Sonntag“ eine Gleichstellung beim Splitting in der laufenden Legislaturperiode verlangt. Er verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem als Absicht vereinbart worden sei, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beseitigen. Sollte auf das Karlsruher Urteil gewartet werden, bliebe vor der Bundestagswahl womöglich keine Zeit mehr für eine gesetzliche Änderung.
Gibt es eigentlich eine politische Frage,...
Closed via SSO (thammbe)
- 15.08.2012, 16:45 Uhr
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