17.08.2006 · Nach langem Gerangel soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an diesem Freitag in Kraft treten. Was ändert sich eigentlich im Alltag? Jenseits des Arbeitsrechts wird es weiterhin so manche Ungleichbehandlung geben - oft zum Nachteil der Männer.
Von Stefan TomikIm Alltag jenseits des Arbeitsrechts wird auch nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes so manche Ungleichbehandlung bestehenbleiben. Auch solche Fälle, die Frauen bevorzugen, sind durch umfassende Ausnahmeregelungen gedeckt.
Zwar werden Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder des Alters bei sogenannten Massengeschäften generell verboten, also bei allen Geschäften, die in hoher Zahl zu gleichen Bedingungen und ohne Ansehen der Person abgewickelt werden. Sie können aber zulässig bleiben, wenn dafür „ein sachlicher Grund“ vorliegt. So ist es weiterhin erlaubt, Schülern, Studenten und Senioren Preisrabatte zu gewähren und etwa in Schwimmbädern gesonderte Öffnungszeiten für Frauen einzurichten. Im ersten Fall werden allgemeine Nachteile für finanziell schwache Gruppen durch eine Besserstellung ausgeglichen, im zweiten wird dem Schutz der Intimsphäre Rechnung getragen. Auch die persönliche Sicherheit kann ein legaler Grund für eine Bevorzugung sein: So bleibt es etwa zulässig, in einem Parkhaus Frauenparkplätze zu reservieren.
„Nicht diskriminierend, sondern erwünscht“
Auch die „Ladies night“ mit freiem Eintritt für Frauen in Diskotheken oder Gratisgetränke für Frauen in Bars wird es wohl weiterhin geben. Auch dürfen etwa Partnervermittlungen Frauen kostenlos aufnehmen, während Männer für denselben Dienst bezahlen müssen. „Nur durch diese Maßnahme erreichen wir einen für das Internet sehr hohen Frauenanteil von circa 52 Prozent“, schreibt ein Anbieter eines solchen Dienstes.
In der Begründung des Gesetzes heißt es, „die Vergünstigungen bezwecken die gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte“. Der Gesetzgeber geht sogar so weit, solche Maßnahmen als „nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil sozial erwünscht“ zu bezeichnen. Jedoch heißt es an anderer Stelle desselben Textes, daß mit Preisnachlässen oder Sonderkonditionen „notwendigerweise eine Benachteiligung aller anderen verbunden“ sei. Lapidar stellt der Gesetzgeber fest: „Hier besteht kein Anlaß, den Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen.“
Ein Frankfurter Elektronikkaufhaus gewährte an einem Tag im Juni nur Frauen einen Rabatt von 49 Euro beim Kauf eines iPod-Musikspielers. Die Aktion fand während eines WM-Spiels der deutschen Fußball-Elf statt. Auf Nachfrage teilte das Kaufhaus mit, Ziel sei es gewesen, „den von fußballfixierten Ehemännern und Partnern geplagten Frauen die kleine Freude eines sehr günstigen Preises für ein attraktives und beliebtes Produkt zu bereiten“. Ob der Grund für die Aktion als „sachlich“ im Sinne des Gesetzes anerkannt wird, müßten im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden, falls ein männlicher Kunde bei einer neuen Aktion dieser Art gegen das Kaufhaus klagt. Dann obliegt es dem Händler, die Zulässigkeit der Ungleichbehandlung darzulegen und zu beweisen.
Zündstoff Versicherungen
Noch mehr Zündstoff dürfte es bei Versicherungen geben. Das Geschlecht war stets eines von vielen Merkmalen, mit dem Versicherer vor Abschluß eines Vertrages kalkulierten. Das darf auch weiterhin so bleiben, wenn „dessen Berücksichtigung bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“.
Nach Angaben des Justizministeriums sollen unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen zulässig bleiben. Ob auch die Gerichte das Gesetz so auslegen, sei aber offen, sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. So habe etwa das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Betriebsrenten verboten. In Deutschland „muß von nun an der Versicherer den Richter davon überzeugen, daß seine Kalkulation sachlich gerechtfertigt ist“, sagt Thüsing.
Andere Fälle werden gar nicht die Gerichte beschäftigen. Noch bis vor kurzem bot ein Frankfurter Kino Frauen am Donnerstag vergünstigten Eintritt. „Wir haben uns halt einen Wettbewerbsvorteil versprochen“, sagt ein Unternehmenssprecher. Da sich aber Männer durch den Frauenrabatt benachteiligt fühlten, hat man ihn kürzlich abgeschafft und den Donnerstag zum Kinotag für jedermann gemacht. Mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz hatte diese Entscheidung nichts zu tun.
Grundgesetz Sondertarife
norbert doerre (ndoerre)
- 16.08.2006, 23:10 Uhr
Dann möchte ich aber auch von
Jan Carlos Quistorf (Jan_Carlos_Quistorf)
- 17.08.2006, 00:45 Uhr
Die Anzahl der Gesetze wird weniger ????
Hans Makkensen (hansdampfer)
- 17.08.2006, 01:06 Uhr
Frau von heute
Bastian Bartosch (topax)
- 17.08.2006, 11:02 Uhr
Was ist neu?
Andreas Bräsigk (ABraesi)
- 17.08.2006, 11:45 Uhr
Stefan Tomik Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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