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Gewalt gegen Polizisten Im Suff gegen den Staat

03.09.2010 ·  Angriffe auf Polizisten haben in den vergangenen Jahren eklatant zugenommen. Bei einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei zeigten sich nun SPD-Politiker, Berlins Innensenator Körting und der CDU-Politiker Bosbach geneigt, den Strafrahmen für die Täter zu erhöhen.

Von Peter Carstens, Berlin
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Manchmal liegt es bloß an „interkulturellem Missverstehen“, wenn Bürger Feuerwehrleute, Sanitäter oder Polizisten beschimpfen oder tätlich angreifen. So berichtet der Berliner Innensenator Körting (SPD) von einem Vorfall, bei dem ein ausländisches Kind in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Rasch kam der Rettungswagen und wollte das Kind ins Krankenhaus bringen. Das verstand die ausländische Mutter nicht und versuchte deshalb, es zu verhindern. Schnell sei, so sagt es Körting, die ganze Verwandtschaft auf der Straße gewesen und habe die Sanitäter bedrängt. In solchen Lagen helfen Feingefühl vor Ort, vielleicht Sprach- und Integrationskurse.

Doch Angriffe auf Polizisten beruhen selten auf solchen Missverständnissen, sondern haben ihre Ursache meistens in Trunkenheit oder Staatsverachtung. Das schlägt sich auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik nieder. So wurden im Jahre 1993 in ganz Deutschland 18.300 Widerstandsdelikte gegen die Staatsgewalt registriert, 2009 waren es 26.300. In zwei Drittel aller Fälle standen die Täter, fast immer Männer, unter Alkoholeinfluss.

Trotz einschlägiger Fernsehbilder – randalierende Linke in Kreuzberg, prügelnde Skinheads in Fußballstadien – werden Beamte in geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei statistisch seltener Opfer von Gewalt als Polizisten im Streifendienst, die etwa bei der Schlichtung von Familienstreitigkeiten, beim Vorgehen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung oder Festnahmen angegriffen werden. Bei einer Befragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, an der im vergangenen Jahr etwa 21.000 Polizisten teilgenommen haben, gaben 80 Prozent der Teilnehmer an, mehrfach im Monat beschimpft zu werden. Fast die Hälfte der Befragten wurde in dieser Zeit im Dienst wenigstens einmal geschubst, festgehalten, leicht geschlagen. Ein Viertel der Beamten gab an, Schlägen oder Angriffen mit Werkzeugen ausgesetzt gewesen zu sein, fast jeder Zehnte wurde mit Waffen bedroht. Von den befragten Polizisten in zehn Bundesländern gaben 2693 an, sie seien in den letzten fünf Jahren wegen gewalttätiger Angriffe wenigstens einen Tag dienstunfähig gewesen.

Solche Zahlen untermauern nunmehr die Forderung der Polizeigewerkschaften nach höheren Strafen für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu zeigten sich sowohl SPD-Politiker wie Berlins Innensenator Körting als auch der CDU-Politiker Bosbach geneigt, den Strafrahmen im Paragraph 113 des Strafgesetzbuches – „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ – zu erhöhen. Sie warnten aber davor, darüber die Gewaltprävention und eine angemessene Schutzausstattung für die Polizisten zu vernachlässigen. Außerdem verbergen sich Meinungsunterschiede in den Details einer im Koalitionsvertrag von Union und FDP vereinbarten Gesetzänderung.

Bosbach plädiert für eine höhere Höchststrafe

Der CDU-Politiker Bosbach, der dem Innenausschuss des Bundestages vorsitzt, beklagte, es sei merkwürdig, dass „Fischwilderei“ mit derselben Höchststrafe von zwei Jahren belegt sei, wie der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch finde er es seltsam, dass man höher bestraft werden könne, wenn man ein Polizeiauto demoliere (fünf Jahre), als wenn man die Beamten angreift. Er plädiere, sagte Bosbach, zusätzlich zur höheren Höchststrafe auch für eine Mindeststrafe. Dieser Forderung wolle sich aber nicht einmal das Innenministerium anschließen. Uneinigkeit herrscht auch noch darüber, ob der Begriff „Vollstreckungbeamte“, erweitert werden soll.

Ein Polizist, der neben einer Demonstration herlaufe und dann aus dieser heraus angegriffen werde sei zwar „im Dienst“ aber in diesem Augenblick nicht ein „Vollstreckungsbeamter“. Vielfach gewünscht wird außerdem, den Schutz dieses Gesetzes auch auf Feuerwehrleute und Sanitäter zu erweitern. Im Gegenzug könnte man „Soldaten der Bundeswehr“ streichen. Der GdP ist das alles zu kompliziert, sie fordert deshalb ein ganz neues Gesetz, einen Paragraph 115 des Strafgesetzbuches. Einig ist man wiederum mit der CDU, dass der Begriff „Waffe“ in dem bestehenden Gesetz erweitert werden soll. Wer einen Pflasterstein mit sich führt, um diesen für seine Tat zu verwenden, solle ebenso hart bestraft werden können, wie derjenige, der eine Pistole bei sich trägt.

Auch wenn die Aufmerksamkeit der Gesetzgeber derzeit mehr denen gehört, die Polizisten als Repräsentanten des Staates angreifen, halten die Kieler Kriminologen auch gute Nachrichten für die Polizei bereit. So hätten 77 Prozent der Deutschen eine positive oder sehr positive Einstellung gegenüber der Polizei. In den westlichen Bundesländern sei ihr Ansehen noch höher als in den östlichen. Bemerkenswert ist aber auch, dass in Berlin, wo Polizisten am häufigsten angegriffen werden, zugleich die Polizei das schlechtestes Image hat. In Bremen und Hamburg, wo Polizisten ebenfalls sehr oft angriffen werden, sind sie vergleichsweise beliebt.

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