09.01.2004 · Beamte sollen mit einer Jahrespauschale von 20 Euro für die viel diskutierte Praxisgebühr günstig wegkommen. Kassenpatienten zahlen bis zu 40 Euro. Der SPD-Vorsitzende Müntefering will die Ungleichbehandlung ändern.
Beamte und andere Bezieher von Beihilfeleistungen der öffentlichen Hand müssen möglicherweise künftig eine höhere Praxisgebühr zahlen als bisher geplant. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Müntefering, sagte in Leipzig, Anfang der kommenden Woche werde klargestellt, daß Arbeitnehmer und Beamte sowie Abgeordnete gleich behandelt würden. Am Freitag war bekannt geworden, daß beihilfeberechtigte Beamte in bestimmten Fällen eine geringere Praxisgebühr bezahlten als sozialversicherte Arbeitnehmer.
Die Regelung könne nur "eins zu eins" gelten, sagte Müntefering und griff damit den Unmut in der Fraktion auf, der wegen der bekanntgewordenen Ungleichbehandlung entstanden war. So sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirschner (SPD), es gehe nicht an, daß gesetzlich Krankenversicherte mehr Praxisgebühr zahlen müßten als privat versicherte Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Abgeordnete. Der CDU-Sozialpolitiker Storm signalisierte Zustimmung. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Birgit Bender sieht indes keinen Änderungsbedarf.
Auch Parlamentarier betroffen
Nach der Anfang Januar in Kraft getretenen Gesundheitsreform müssen gesetzlich Versicherte einmal im Quartal beim Besuch von Zahnarzt und Arzt eine Gebühr von zehn Euro zahlen. In den Beihilfevorschriften für Bundesbeamte, die Innenminister Schily Mitte Dezember erlassen hatte, ist dagegen für Beihilfebezieher eine einmalige jährliche Pauschalgebühr von 20 Euro vorgesehen, die mit der ersten Erstattung der Behandlungskosten durch die Beihilfestelle verrechnet wird. Als Privatversicherte müssen sie die Gebühr bisher nicht in der Praxis zahlen.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die Pauschale von 20 Euro basiere auf Berechnungen des Gesundheitsministeriums. Sie solle gegebenenfalls angepaßt werden, wenn verläßliche Daten über die Erhebung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Versicherung vorlägen. Abgeordnete hatten in der Pauschale von 20 Euro eine Besserstellung gesehen und die Änderung verlangt. Bundestagsabgeordnete können nach Auskunft der Bundestagsverwaltung wählen, ob sie sich nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beihilferecht versichern wollen. Der Bundestag, gleichsam als öffentlicher Arbeitgeber, erstattet dann entweder den hälftigen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Versicherung oder - als Beihilfe - die Hälfte der Behandlungskosten, deren restlicher Teil privat versichert werden muß. Rund 60 Prozent, etwa 360 Parlamentarier, hätten sich für die Beihilfelösung entschieden, teilte die Bundestagsverwaltung mit.
Gesamtschau aller Belastungen
Die teils öffentlich geäußerte Empörung über diese "Besserstellung" der Parlamentarier - und damit der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes - reflektiert das von Regierung und Union gegebenen Versprechen, öffentlich Bedienstete sollten die Kosten der Gesundheitsreform zu gleichen Teilen mittragen.
Der CDU-Sozialpolitiker Storm verlangte, Schily solle in der kommenden Woche darlegen, wie die Praxisgebühr in den beiden Versicherungssystemen angeglichen werden könne. "Ich gehe davon aus, daß das machbar ist", sagte Storm. Er wies aber auch darauf hin, daß es sich um zwei unterschiedliche Systeme handle. So entgingen den privat Versicherten auch etwaige Vergünstigungen, die die gesetzlich Versicherten durch die Reform erführen. Krankenkassen können Versicherten Teile der Praxisgebühr erlassen, wenn sie sich in Hausarztsysteme einschreiben oder an Programmen zur Behandlung chronisch Kranker teilnehmen. Notwendig sei eine Gesamtschau aller Be- und Entlastungen durch die Reform für gesetzlich Versicherte und Angehörige der öffentlichen Versorgungssysteme, verlangte Storm. Erst dann könne man entscheiden, ob die Reform beide Gruppen gleich belaste.
„Moderate Lösung“
Bei der pauschal erhobenen Gebühr handele es sich um eine "moderate Lösung", sagte die Grünenpolitikerin Bender am Rande einer Fraktionsklausur. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Heesen, nannte es einen "groben Unfug zu behaupten, daß Beamte bei der Gesundheitsreform in irgendeiner Hinsicht bevorteilt wurden". Denn anders als gesetzlich Versicherte hätten sie steigende Beiträge ihrer privaten Versicherungen zu tragen.
Die von der SPD verlangte Neufassung der Verwaltungsvorschriften des Bundesinnenministeriums dürfte die meisten der knapp zwei Millionen Beamten und Beihilfebezieher betreffen, auch wenn die Hilfe Länderangelegenheit ist. Denn viele Länder übernehmen die Bundesregelungen.
Drohbriefe gegen Ministerin Schmidt
Die Praxisgebühr selbst verursacht weiter Streit. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein kündigte eine Klage gegen die Inkassopflicht der Ärzte an. Das Gesundheitsministerium erwägt eine Klage gegen die Schiedsentscheidung beim Gebühreneinzug durch die Zahnärzte. Demnach müssen Patienten für zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr die Praxisgebühr nicht zahlen. Andere Patienten, die ihre Gebühr nicht gezahlt haben, sollen nach einmaliger Aufforderung von den Kassen gemahnt werden. Dagegen müssen Kassenärzte einmal auf eigene Kosten mahnen. Erst nach einem weiteren erfolglosen Versuch durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bleibt dann das Inkassorisiko bei den Krankenkassen.
Das Gesundheitsministerium berichtete unterdessen von Schmäh- und Drohbriefen gegen Ministerin Schmidt (SPD). Einige der Schreiben seien dem Bundeskriminalamt übergeben worden, sagte ein Sprecher. Auslöser der Drohungen sei ein Titelseiten-Bericht der "Bild"-Zeitung mit der Überschrift "Frau Ministerin, Sie machen uns krank" gewesen. Seitdem werde sie in Briefen, Faxen und E-Mails angegriffen, bedroht und mit Sprüchen angegangen wie: "Sie gehören in die Gaskammer."