Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum wirksameren Kampf gegen Krebserkrankungen beschlossen. Therapien und Vorsorge sollen verbessert werden. Umfangreicher als bisher sollen die Bürger künftig zur Früherkennung eingeladen werden. Sie sollen regelmäßig Briefe zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs-Untersuchungen erhalten. Bisher gibt es ein solches organisiertes Programm nur zur Brustkrebsfrüherkennung. Nun sollen die Angehörigen bestimmter Altersgruppen auch regelmäßig zur Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs eingeladen werden. Altersgrenzen und Einladungsrhythmus sind noch offen.
Therapie soll verbessert werden
Außerdem sollen die unterschiedlichen klinischen Krebsregister bundesweit ergänzt und vereinheitlicht werden. Erfasst werden sollen die Daten der Patienten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und zu Rückfällen. Die Therapien in den einzelnen Kliniken sollen so besser überprüft werden können. Davon erhofft man sich, die Qualität in weniger erfolgreichen Kliniken zu steigern und Erkenntnisse über die wirkungsvollsten Behandlungen zu gewinnen.
In Teilen von Ostdeutschland gibt es solche Datensammlungen schon seit Jahren, im Westen klaffen hingegen noch große Lücken. „Diese Schritte sind notwendig, da Deutschland wie vergleichbare Industrienationen angesichts des demografischen Wandels vor wachsenden Herausforderungen in der Krebsbekämpfung steht“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in Berlin.
Im folgenden parlamentarischen Verfahren kann es noch Änderungen geben. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn regte finanzielle Anreize für Vorsorge und Früherkennung an. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die Pläne unzureichend. „Die Daten stehen nur Wissenschaftlern und der Politik zur Verfügung, aber nicht der allgemeinen Bevölkerung“, sagte er. „Die Menschen wollen wissen: Wie hoch ist das Krebsrisiko in einer bestimmten Region - etwa in der Nähe einer Chemiefabrik? Wie sind die Ergebnisse in den Kliniken?“ Die Daten müssten generell anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.
Die Deutsche Krebsgesellschaft lobte hingegen die geplante Vereinheitlichung und Ergänzung der bestehenden Register. „Es muss primär darum gehen, dass man die Patientendaten mit einer Bundesbetrachtung auswerten kann“, sagte Generalsekretär Johannes Bruns. „Von vielen lernen ist leichter als von wenigen.“ Gerade bei den Krebsarten mit weniger großen Fallzahlen reichten regionale Register allein nicht aus. „Wenn man schon den Schritt macht, sollte man es auch so machen, dass man aus den großen und den kleinen Datenbeständen etwas lernen kann.“ Diesem Anspruch könne das Gesetz gerecht werden.
Kein Zwang bei der Früherkennung
Für wissenschaftliche Fortschritte bei den Therapien insgesamt komme es hingegen auf die bundesweite Zusammenführung und Analyse der Daten an. „Ansonsten schlummern solche Daten in den Krankenakten“, sagte Bruns. Erst auf diese Weise sei zum Beispiel erkannt worden, dass bei Brustkrebs nicht unbedingt die Entfernung bestimmter Lymphknoten nötig sei. Bruns begrüßte auch die Pläne zur Früherkennung. Zwang solle es dabei nicht geben. „Es geht um eine aufgeklärte Entscheidung.“
Die Verbesserungen bei den Daten sollen spätestens in sechs Jahren umfangreich greifen. Laut Bruns müssen erst die Krankenkassen die Details erarbeiten, dann müssten die Vorgaben umgesetzt werden.
Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der Nationale Krebsplan von 2008. Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Für 2012 rechnet das Robert-Koch-Institut mit mehr als 480.000 Neuerkrankungen.
was hat die Krankenkasse damit zu tun ?
Christian Wolff (ChristianW53)
- 23.08.2012, 12:56 Uhr
Schon erstaunlich
Klaus Letis (odysseus_8)
- 22.08.2012, 19:26 Uhr
wir schreiben das Jahr 50 nach der flächendeckenden Einführung
der EDV,
Emilie Späth (Deutelmoser1994)
- 22.08.2012, 19:11 Uhr