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Gesetzentwurf Länder regeln Jugendstrafvollzug neu

13.01.2007 ·  Die Bedingungen für Jugendliche im Strafvollzug sollen sich ändern. Ein Gesetzentwurf sieht künftig einheitliche Anstaltskleidung vor. Für die Nacht soll es Einzelzellen geben und Sport- sowie Besuchszeiten sollen länger werden.

Von Peter Carstens, Berlin
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Jugendliche Straftäter sollen in der Haft künftig einheitliche Anstaltskleidung tragen. Auf diese Weise sollen Neid, Streitereien und Gewalt wegen modischer Kleidungsstücke in den Jugendstrafanstalten verhindert werden. Neun Justizminister kleinerer Bundesländer haben sich auf diese und andere Veränderungen im Jugendstrafvollzug geeinigt.

Am Freitag legten sie in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Die Gesetzgebung zum Strafvollzug ist wegen der Föderalismusreform seit einigen Monaten Ländersache. Deshalb und wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 1673/04) vom Mai 2006 werden Änderungen und Rechtsetzungen für den Jugendstrafvollzug nötig.

Grundlegende, aber kostspielige Änderungen

Wegen hoher Rückfallquoten und zunehmender Gewalttätigkeit in den Jugendstrafanstalten haben sich die Justizminister zudem zu grundlegenden, wenngleich kostspieligen Änderungen entschlossen. Dazu gehört die Unterbringungen von Jugendlichen während der Nacht in Einzelzellen, was sowohl der Wahrung der Privatsphäre diene wie auch dem Schutz der Gefangenen vor nächtlichen Gewalttaten, so die Berliner Justizsenatorin von der Aue (SPD).

Gemeinsam stellte sie mit ihren Kollegen aus Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt das Vorhaben in Berlin vor. Außer den genannten Ländern beteiligen sich Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und das Saarland an dem gemeinsamen Vorhaben.

Mehr Sport und Vervierfachung der Besuchszeiten

Die Justizminister wollen Ausbildung und Sozialtherapie in den Gefängnissen größere Bedeutung beimessen. Sie haben zudem festgestellt, dass vielfach der Übergang von der Haft in die Freiheit misslingt und dieses Scheitern oft Ursache von Rückfällen ist. Als ungenügend wird auch die derzeitige Freizeitgestaltung in den Haftanstalten begriffen. Künftig sollen pro Woche zwei Stunden Sport angeboten werden. Geplant ist auch eine Vervierfachung der Besuchszeiten von derzeit einer Stunde im Monat auf künftig vier.

Die Gesetzestexte sollen zunächst den Länderkabinetten vorgelegt werden, dann den neun Landtagen und soll bis zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die fünf größeren Bundesländer arbeiten unterdessen an eigenen Jugendstrafvollzugsgesetzen. Sachsen hatte die gemeinsame Arbeitsgruppe verlassen und muss nun ebenfalls ein eigenes Gesetz vorlegen.

Quelle: F.A.Z., 13.01.2007, Nr. 11 / Seite 4
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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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