11.05.2006 · Sogenannte Stalker, also Menschen, die ihren Opfern systematisch nachstellen und sie nachhaltig belästigen, konnten bisher kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf droht ihnen künftig Gefängnis.
Opfer von systematischen Nachstellungen, dem sogenannten Stalking, sollen bald besser geschützt und die Täter schärfer bestraft werden - im besonders schweren Fall soll ihnen sogar zehn Jahre Haft drohen. In das Strafgesetzbuch wird zu diesem Zweck ein neuer Paragraf 238 „Schwere Belästung“ eingefügt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Donnerstag im Bundestag einen entsprechenden Kompromiß vor, auf den sich Bundesregierung und Bundesrat geeinigt haben. Dem lagen noch ein Entwurf der rot-grünen Vorgängerregierung und des Bundesrates zugrunde, die beide wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht abschließend behandelt wurden. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem tragfähigen Kompromiß.
Nicht nur Prominente betroffen
Betroffen von dieser Art Psychoterror sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger. Dies ist häufig nach einer gescheiterten Beziehung der Fall, wenn beispielsweise ein verschmähter Liebhaber seiner Angebeteten ständig nachstellt. Zwischen den Rechtspolitikern war lange umstritten, wie sich diese Fälle strafrechtlich erfassen lassen.
„Beim Thema Stalking gibt es inzwischen einen breiten Konsens in Deutschland“, sagte Zypries am Donnerstag. Die Schwierigkeit habe darin bestanden, das strafrechtlich Wünschbare mit dem verfassungsrechtlich Vertretbaren zu verbinden.
Weitere Beratung in Ausschüssen
Nach den jetzt vorliegenden Vorschlägen, die zunächst in den Ausschüssen beraten werden, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft, wer sich anderen Menschen beharrlich annähert und deren Lebensgestaltung „schwerwiegend und unzumutbar“ beeinträchtigt. Dies betrifft die unerwünschte räumliche Nähe, das Auflauern, ständige E-Mails oder Anrufe, Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Opfers und auch Fälle, bei denen Leben und Gesundheit des Opfers bedroht sind.
Diese Vorlage der frühere Regierung wurde um Vorschläge des Bundesrates ergänzt. Bis zu fünf oder gar zehn Jahre muß ein Stalker in Haft, wenn für das Opfer oder einen Angehörigen Todesgefahr besteht oder durch die Tat das Opfer oder ein Angehöriger umkommt. In diesen schweren Fällen muß die Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten, in den anderen wird die Tat auf Antrag verfolgt. Hinzu kommt auf Betreiben des Bundesrates eine Deeskalationshaft. Paragraf 112a der Strafprozeßordnung soll künftig die Möglichkeit geben, gefährliche Stalking-Täter bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen.
Pressefreiheit ausdrücklich nicht betroffen
Zypries trat Besorgnissen von Verlegern und Journalistenverbänden entgegen, das Gesetz könnte die Pressefreiheit einschränken. Der grundrechtlich geschützte Bereich der Pressefreiheit bei der Berichterstattung und bei der Informationsbeschaffung werde nicht erfaßt. Presserechtlich zulässige wiederholte Aufforderungen eines Journalisten an einen Betroffenen, zu einem bestimmten Vorwurf Stellung zu nehmen, seien nicht „beharrlich“ im Sinne des Tatbestandes.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, sicherte die konstruktive Mitarbeit seiner Fraktion zu. Eine Deeskalationshaft nannte er aber bedenklich. Der Rechtspolitiker der Grünen, Jerzy Montag, kritisierte das Verfahren. Er könne nicht Stellung nehmen zu einem Gesetzentwurf, der noch gar nicht vorhanden sei. Dem Parlament hätten nur die alten Entwürfe vorgelegen. Sevim Dagdelen von der Links-Fraktion bezweifelte, daß das Gesetz das Ziel des Opferschutzes erreicht.