16.06.2009 · Die Koalition hat sich auf wesentliche Änderungen am Gesetz zu den Internetsperren gegen Kinderpornographie verständigt. Dabei kam die Union der SPD weit entgegen. Doch die Internet-Community ist trotz allem nicht zufrieden.
Die Koalition hat sich auf Änderungen am Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet geeinigt. Mit diesen Änderungen soll der Bundestag das Gesetz an diesem Donnerstag verabschieden. Der unter Federführung von Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg (CSU) eingebrachte Entwurf der Regierung wurde in fünf zentralen Punkten geändert. Das Gesetz verbleibt aber in der Federführung des Wirtschaftsministeriums. Sobald es in Kraft tritt, soll das Bundeskriminalamt (BKA) Internetprovidern Listen übermitteln, auf denen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt verzeichnet sind. Die Anbieter müssen dann Aufrufe dieser Seiten unterbinden und die Nutzer auf eine „Stoppschild“-Seite umleiten.
EIGENES GESETZ: Die Internetsperren werden jetzt in einem eigenen „Zugangserschwerungsgesetz“ geregelt und nicht mehr in das Telemediengesetz eingefügt. Das war der SPD wichtig, um klarzustellen, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornographie und nicht etwa gegen andere Delikte eingesetzt werden können. Ausdrücklich wird ausgeschlossen, dass die Sperr-Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche angewendet wird - etwa wegen Verletzungen des Urheberrechts.
KONTROLLGREMIUM: Zweitens soll ein vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestelltes Kontrollgremium die Sperrlisten „mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben überprüfen“. Das Gremium soll die Listen zudem jederzeit einsehen können. Mindestens drei seiner fünf Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Allerdings hatte der Bundesbeauftragte, Peter Schaar, sich über diesen Vorschlag ablehnend geäußert. „Mit mir hat bisher niemand gesprochen, und ich finde das auch keine gute Idee“, sagte Schaar am Montag der „Tageszeitung“. „Wie soll ich Experten für ein solches Gremium auswählen? Ich kenne mich in der Thematik doch gar nicht aus. Das hat mit Datenschutz ja nichts zu tun.“
KEINE STRAFVERFOLGUNG: Anders als zunächst vorgesehen sollen bei der Sperrung anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten nicht mehr für die Strafverfolgung genutzt werden. Diese Regelung war auf Insistieren von Justizministerin Zypries (SPD) in Guttenbergs Entwurf aufgenommen worden. Die Ministerin hatte eine Inkonsistenz gefürchtet, wenn eine strafbare Handlung (der Bezug von Kinderpornographie) vermittels der Sperr-Infrastruktur verfolgt werden könnte, aber nicht verfolgt wird. Jetzt wird im Gegenteil eine Nutzung der Daten zum Zweck der Strafverfolgung ausdrücklich ausgeschlossen.
LÖSCHEN VOR SPERREN: Ins Gesetz aufgenommen wird zudem der Grundsatz, dass zunächst versucht werden muss, kinderpornographische Seiten zu löschen, ehe man das (technisch umgehbare) Mittel der Sperrung anwendet. Zunächst müssen also die Behörden in dem Staat, in dem der Diensteanbieter sitzt, benachrichtigt werden, damit sie dort eine Löschung veranlassen können. Im Inland werden Content- und Hostprovider ohnehin vom BKA zum Löschen solcher Seiten verpflichtet. Sitzt der Anbieter im nicht-EU-assoziierten Ausland, kann das BKA entscheiden, ob eine baldige Löschung der strafbaren Inhalte „in angemessener Zeit erfolgversprechend“ ist. Auch den Diensteanbieter selbst muss das BKA benachrichtigen, sofern er „mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist“.
BEFRISTUNG: Schließlich wird das Gesetz auf zunächst drei Jahre befristet. Dann sollen die Erfahrungen damit ausgewertet werden. Gegen eine Befristung des Gesetzes hatte es in der Union Bedenken gegeben, das könne dazu führen, dass das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode nicht verlängert werde, weil der Wunschkoalitionspartner FDP die Internetsperren sehr kritisch sieht. Die CDU-Abgeordnete Krogmann sagte aber jetzt: „Wir betreten hier Neuland. Daher ist es richtig, nach einer Frist zu sehen, ob sich die Regelungen bewährt haben.“
Weitere kleinere Änderungen betreffen etwa die Haftung der Provider. Sie sollen nur noch dann für eine eventuell nicht korrekte Umsetzung der Sperrliste haften, wenn sie mindestens fahrlässig gehandelt haben. Die IT-Wirtschaft hatte wiederholt die nun überholte Formulierung als zu unbestimmt kritisiert, nach der die Provider haften sollten, wenn sie die Maßnahmen „nicht ordnungsgemäß“ umsetzen.
SPD: „Wir haben alle Punkte durchgesetzt“
Die zuständigen Politiker von Union und SPD, die den Kompromiss am Montagabend ausgehandelt hatten, zeigten sich gleichermaßen zufrieden. „Wir haben alle Punkte durchgesetzt,“ sagte der Abgeordnete Martin Dörmann (SPD) der F.A.Z. „Die SPD hat von Anfang bis Ende eine klare Linie verfolgt.“
Dörmann gab an, die Fraktion sei im ständigen Austausch mit Frau Zypries gestanden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Ministerin die Wünsche akzeptiere, die Strafverfolgung auszuschließen. „Der Datenschutz ist uns sehr wichtig,“ sagte Dörmann. Durch Einsetzung des Kontrollgremiums sei ausgeschlossen, dass das BKA nach Gutdünken Seiten auf die Liste setze. Eine Verbesserung stelle auch das „Subsidiaritätsprinzip“ dar: „Erst Löschen, dann Sperren“. Wichtig sei es der SPD gewesen, die Regelungen in einem Spezialgesetz zu treffen. „Sonst hätte es das Gesetz nicht gegeben.“
Frau Krogmann sagte, sie sei „mit den Änderungen sehr zufrieden, weil sie einige Schwachpunkte beseitigen“. Über die zunächst erwogene Datenspeicherung zwecks Strafverfolgung sagte die CDU-Politikerin: „Wir haben dieses Begehren der Bundesjustizministerin von Anfang an für falsch gehalten. Das hätte eine Umkehr bedeutet vom konkreten Tatverdacht zu einem generellen Tatverdacht gegen jeden, der vielleicht auch durch Zufall auf die Stoppseite gelangt ist.“
Frau Krogmann rief dazu auf, nicht eine vermeintliche Alternative von völliger Freiheit oder Zensur im Internet zu sehen. „Es ist in der Internetgemeinde ein regelrechter Kulturkampf entstanden“, sagte sie. „Das ist viel zu hoch gehängt. Uns geht es darum, die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen.“ Daher sei ausdrücklich verankert worden, dass das Sperrlistensystem nicht für Verstöße gegen den Markenschutz oder das Urhebergesetz gelten solle. „Es ist legitim und richtig, das auf die Kinderpornographie zu begrenzen. Denn dort ist auch das Strafrecht so scharf wie nirgendwo sonst: Schon das Betrachten solcher Seiten ist eine Straftat.“
„Internet-Community“ nicht zufrieden
Kritik äußerten die Opposition sowie Verbände von Internetunternehmen und Netznutzern. Der Abgeordnete Jörn Wunderlich (Die Linke) bezeichnete den Ansatz der Koalition als „schlicht falsch“, auch wenn der geänderte Entwurf „die offensichtlichsten Mängel ausräumt“. Im Übrigen rügte Wunderlich die Regierung dafür, dass sie bei der Bekämpfung von Kinderpornographie „jahrelang geschlafen“ habe. Das Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz sieht durch die Regelungen die „Freiheit des Internets massiv bedroht“, weil der Entwurf nicht dem unterstützenswerten Ziel diene, Kinderpornographie zu bekämpfen, sondern „zu einem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur“ führe.
Verschiedene Politiker der Union hatten schon angedeutet, dass sie sich eine Ausweitung der Sperrung auf andere Bereiche wünschten. Mit diesem Hinweis kritisierte auch ein „Arbeitskreis Zensur“, der als Vertretung von Internetnutzern auftritt, die SPD dafür, dass sie trotz Warnungen die „Büchse der Pandora“ öffne. „Daher sehen wir, die Internet-Community, keinen Grund mehr, weiter mit Ihnen zu reden“, schrieb der Arbeitskreis in einem offenen Brief. „Alle weiteren Gespräche zu diesem Thema sagen wir hiermit ab.“