20.01.2011 · Der Verfassungsschutz will seine Frühgeschichte untersuchen lassen. Die Restriktionen, die den Wissenschaftlern dabei auferlegt werden sollen, könnten der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft entgegenstehen.
Von Christoph Luther und Daniel SiemensUnter der Kennziffer 1643/10 hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren am 17. November 2010 ein dreijähriges Forschungsprojekt ausgeschrieben, das zeit- und demokratiegeschichtlich von großem Interesse ist. Gesucht werden Autoren für eine noch zu schreibende Frühgeschichte des Inlandsgeheimdienstes der Bundesrepublik Deutschland. Die offizielle „Leistungsbeschreibung“ lautet: „Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“.
Schon der Titel verspricht Spannendes, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die eine Historikerkommission unlängst über die personellen Kontinuitäten im Auswärtigen Amt vor und nach 1945 recherchiert hat. Über den Inlandsgeheimdienst weiß man hingegen noch kaum etwas. Bekannt ist, dass Hubert Schrübbers, zwischen 1955 und 1972 Chef des Geheimdienstes, in jungen Jahren SA-Mann war. Als Staatsanwalt im „Dritten Reich“ war er mit großer Härte gegen vermeintliche Regimegegner vorgegangen - ein Umstand, den er auch im Jahr 1972 noch verteidigte, kurz bevor er wegen seiner nationalsozialistischen Verstrickungen zum vorzeitigen Rückzug gedrängt wurde.
Auf Anfrage sendet das Bundesministerium des Innern interessierten Wissenschaftlern ausführliche Bewerbungsunterlagen zu. Laut der beigefügten Projektbeschreibung wünscht man sich eine „zeitgeschichtlich fundierte, kontextorientierte und kritische Aufarbeitung der Nachwirkungen des Nationalsozialismus auf den 1949 dezidiert als Wesensmerkmal der ,wehrhaften Demokratie' bestimmten vorverlagerten Verfassungsschutz“. Allerdings deutet wenig darauf hin, dass der Inlandsgeheimdienst es mit der kritischen Aufarbeitung seiner Geschichte übermäßig ernst meint - jedenfalls ist er nicht bereit, seinen Auftragnehmern das für eine seriöse Untersuchung erforderliche Mindestmaß an Unabhängigkeit zu gewähren. Er misstraut ihnen und möchte ihre Arbeit in jedem Stadium kontrollieren.
Das BfV interessiert sich für Trinkgewohnheiten und sexuelle Präferenzen
Zunächst müssen sich die Wissenschaftler einer „erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen“ gemäß § 10, 12 SÜG (Sicherheitsüberwachungsgesetz) unterziehen. Dazu gehört die Befragung von Referenzpersonen (“Bürgen“) durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nach Auskunft eines ehemaligen „Bürgen“ können diese Fragen sehr weitreichend sein: Der Geheimdienst interessiert sich nicht nur für Familienstand, Geschwister und Freunde, sondern auch für die Finanzsituation naher Angehöriger (“Meinen Sie, das Haus der Eltern ist abbezahlt?“), für Freizeitgestaltung, Auslandsreisen, sexuelle Präferenzen und Trinkgewohnheiten der zu überprüfenden Person.
Schon die Vorstellung, dass im Bundesamt neben dem Ordner mit den Vertragsunterlagen demnächst ein Band mit sehr privaten Informationen über die Bearbeiter des Forschungsprojektes steht, lässt Raum für Assoziationen und mag zart besaitete Wissenschaftler von einer allzu kritischen Untersuchung abhalten. Furchtlosere Forscher werden mit anderen Maßnahmen gebändigt. Alle drei Monate müssen sie der Amtsleitung in einem schriftlichen Zwischenbericht über ihre Recherchen, Arbeitshypothesen und weiteren Pläne berichten. Jedes halbe Jahr haben sie einen „Workshop“ mit Amtsvertretern auszurichten.
Sollen Wissenschaftler wieder auf das gewünschte Gleis gesetzt werden?
Auch wenn die Projektbeschreibung in diesem Zusammenhang keine klaren Worte findet - die Workshops scheinen nicht nur die politische Bildung der Geheimagenten zum Ziel zu haben. Man kann sogar den Eindruck gewinnen, dass sie vor allem dazu dienen, wo nötig die Wissenschaftler wieder auf das gewünschte Gleis zu setzen. Ganz in diesem Sinne stellt die Ausschreibung fest: „Ergebnisse des Workshops müssen in den Projektverlauf einfließen. (. . .) Dem Projektnehmer muss bewusst sein, dass eventuell zusätzliche Teilfragestellungen im Rahmen des Forschungsvorhabens bearbeitet werden müssen oder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben des BfV nicht weiterverfolgt werden können.“ Vermutlich weiß nur das Bundesamt für Verfassungsschutz, was Kern- und was Teilfragestellungen sind.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen die Wissenschaftler bis zum Abschluss des Projektes Stillschweigen bewahren. Der Sicherheit halber dürfen sie weder über die Form des Schlussberichtes noch über Art und Umfang seiner Publikation bestimmen. Die Vorstellung des Abschlussberichts erfolgt zunächst in einem internen, vom Verfassungsschutz selbst festgelegten Kreis. Danach findet eine Abschlussveranstaltung statt, die ebenfalls vom Verfassungsschutz organisiert wird. An dieser Veranstaltung dürfen Medienvertreter teilnehmen, wenn der Geheimdienst es für geboten hält.
Das dürfte von den Untersuchungsergebnissen abhängen. Sollten sie unangenehm sein, so darf man folgern, bleibt man eben unter sich. Ähnliches gilt für die Veröffentlichung des Abschlussberichts: Dieser „soll“ als Buch veröffentlicht werden. Allerdings: „Das BfV begleitet die Drucklegung des Buches und entscheidet über presseöffentliche Maßnahmen zu seiner Bewerbung.“ Unter diesen Voraussetzungen werden die Auftragnehmer wohl kaum Wissenschaftsgeschichte schreiben.
Wissenschaftler „Persilschein“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dies hingegen schon mit seiner Ausschreibung getan. Indem es versucht, sich ohne Risiken und Nebenwirkungen einen wissenschaftlichen „Persilschein“ zu verschaffen, begibt es sich in eine rechtliche Grauzone. Denn die Verfassung, die der Geheimdienst schützen soll, verbrieft in Artikel 5 Absatz 3 auch die Freiheit der Wissenschaft. Als schrankenlos gewährtes Grundrecht kann sie nur zugunsten anderer Grundrechte und höherer Verfassungsgüter eingeschränkt werden. Zugunsten von Staatsschutzinteressen kann der Verfassungsschutz der Untersuchung seiner Geschichte daher Grenzen ziehen. Die Einflussmöglichkeiten, die sich das BfV in seiner Ausschreibung sichern will, gehen darüber aber weit hinaus und vermitteln den Eindruck einer Geschichtspolitik, die plumper ist, als die Verfassung es erlaubt.
Man darf gespannt sein, welche renommierten Wissenschaftler sich unter diesen Umständen um das thematisch attraktive Forschungsprojekt bewerben. Allzu viele scheinen es nicht zu sein: Das Bundesamt hat die Bewerbungsfrist kürzlich um einige Wochen, bis zum 1. Februar 2011, verlängert.