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Gerichtsverfahren Entschädigung bei zu langen Prozessen

08.04.2010 ·  Wer unter einem zu langen Gerichtsverfahren leiden muss, soll künftig mit 100 Euro pro Monat entschädigt werden. Davon verspricht sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger „positive Effekte für die Justiz insgesamt“.

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Wer unter einem unangemessen langen Gerichtsverfahren zu leiden hat, soll künftig entschädigt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte am Donnerstag einen Gesetzentwurf vor, zu dem Länder und Verbände noch Stellung nehmen müssen.

Wenn Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wird, dann meist wegen überlanger Verfahren. Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, hob jetzt die Justizministerin hervor. Doch stehe das Land insgesamt gut da. So dauerten Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht im Durchschnitt nur viereinhalb Monate. Aber es komme auch immer wieder zu unangemessen langen Verfahren, die Privatpersonen wie Unternehmen finanziell und persönlich stark belasteten.

100 Euro pro Monat

Die Entschädigung soll 100 Euro pro Monat betragen. Bevor sie geltend gemacht werden kann, muss der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese „Vorwarnung“ biete den zuständigen Richtern Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen und das Verfahren zu beschleunigen. So könne ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt oder ein noch ausstehendes Gutachten eingeholt werden. Geschieht das nicht, kann der Betroffene nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Zuständig für solche Entschädigungsklagen sollen die Oberlandesgerichte sein. Nicht nur für materiellen Schaden, auch für immaterielle Nachteile kann Ersatz geleistet werden.

„Von der Neuregelung erwarte ich positive Effekte für die Justiz insgesamt“, sagte die Ministerin am Donnerstag. Bei berechtigten Klagen würden „die Verantwortlichen über Verbesserungen bei Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken“. Für die Entschädigung komme es nicht darauf an, ob einzelnen Richtern ein Vorwurf zu machen sei. Der Staat trage schließlich für Organisation und Ausstattung der Justiz Verantwortung. „Mängel müssen unabhängig vom Verschulden zu Lasten des Staates gehen.“

Die Entschädigung stärke den Rechtsschutz vor deutschen Gerichten, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Doch dürfe die Regelung nicht zur unnötigen Mehrbelastung werden, „die dem Rechtsschutz unter dem Strich mehr schadet als nützt“.

Der Deutsche Richterbund unterstützte den Vorschlag, da er bei den für die Sach- und Personalausstattung zuständigen Ländern und nicht bei den Richtern ansetze, wie der Vorsitzende, Christoph Frank, am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion und frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic sprach hingegen von „Steinen statt Brot“. Statt Entschädigungen forderte er: „Wir brauchen mehr Richter und Staatsanwälte.“

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