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Geplanter Schießübungsplatz Lautlose Bomben in der Uckermark

08.04.2007 ·  Ostermarsch gegen das „Bombodrom“: In Brandenburg protestieren Bürgerinitiativen gegen einen Militärübungsplatz in der Heide. Der juristische Weg der Schießplatzgegner kann lang werden. Politisch können sie jedoch schon Erfolge feiern.

Von Mechthild Küpper und Stephan Löwenstein
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Am Ostermontag um 14 Uhr geht es los: An der Kirche in Fretzdorf beginnt der Protestmarsch der Bürgerinitiative „Freie Heide“. Es ist ihr 15. Ostermarsch gegen das „Bombodrom“, wie der geplante Schießübungsplatz für die Luftwaffe von seinen Gegnern genannt wird. Erwartet werden der Ministerpräsident von Brandenburg, Matthias Platzeck (SPD), und der katholische Theologe Eugen Drewermann. Die Brandenburger Linkspartei/PDS ruft zur Teilnahme auf und gratuliert zum Jubiläum. Im vorigen Jahr kamen 10.000 Osterspaziergänger in die 144 Quadratkilometer große Heide.

Die Bürgerinitiative hält ihren Osterspaziergang inzwischen für die größte Aktion der deutschen Friedensbewegung. Im März erhielt sie den „Göttinger Friedenspreis“ 2007, weil sie in „beeindruckender Weise“ zeige, wie man für „eine Kultur des Friedens“ streite. Die Laudatio hielt die Vizepräsidentin des Bundestags, Katrin Göring-Eckardt (Grüne). Sie lobte das langjährige Engagement gegen „den Irrsinn eines Luft-Boden-Schießplatzes“.

„Kein Konzept“ des Verteidigungsministeriums

Die Bundeswehr hält dagegen an der Auffassung fest, die Luftwaffe brauche dringend den Übungsplatz. Wittstock sei wegen seiner Ausdehnung der einzige Platz in Deutschland, auf dem die Kampfflugzeugbesatzungen unter realistischen Bedingungen und im Verbund mit anderen Truppenteilen - zum Beispiel Flugabwehr, Elektronische Kampfführung oder Radarführung - Einsatzverfahren trainieren könnten. Den Ängsten und Sorgen der Bevölkerung versucht die Bundeswehr inzwischen durch detaillierte Aufklärung entgegenzutreten - ein Schritt, der Anfang der neunziger Jahre versäumt worden war: Es soll keine scharfe Munition verschossen werden, sondern Übungsmunition, die nicht explodiert. Daher versucht die Bundeswehr auch - vergeblich - den Begriff „Bombodrom“ aus der Welt zu schaffen, der von der Nutzung durch die einstige sowjetische Besatzungsmacht herrührt. Bis zu 1700 Einsätze sollen pro Jahr geflogen werden, davon höchstens 240 Nachteinsätze. Die Zeiten sollen beschränkt sein auf 9 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, die Nachtflüge auf die Zeit von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 23.30 Uhr.

Bis zum Brandenburger Kommunalwahlkampf 2003 sprach sich auch Brandenburgs Innenminister Schönbohm (CDU) für den Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide aus, die etwa hundert Kilometer nordöstlich von Berlin liegt. Der ehemalige Bundeswehrgeneral sagte nun aber auch, weitere Unklarheit sei „den Menschen nicht länger zuzumuten“. Auch 15 Jahre nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands liege „kein Konzept“ des Verteidigungsministeriums vor, wie der Plan für den Schießplatz gegen den Widerstand der Bürger umgesetzt werden könne.

Ein langer juristische Weg für die Schießplatzgegner

Im Mai wird das Potsdamer Verwaltungsgericht drei ausgesuchte Musterklagen gegen die militärische Nutzung der Heide erörtern. Zwanzig Klagen, die seit 2003 gegen die Anordnung des „sofortigen Vollzugs der Inbetriebnahme“ des Geländes durch den damaligen Verteidigungsminister Struck (SPD) eingereicht wurden, sind noch anhängig. Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr getroffen werden.

Mehrere Gerichtsentscheidungen machen es der Luftwaffe bis heute unmöglich, den Platz in Gebrauch zu nehmen: Die Klagen von Anrainergemeinden, touristischen Einrichtungen und Naturschutzverbänden gegen die weitere militärische Nutzung des ehemaligen sowjetischen Bombenabwurfplatzes besitzen eine aufschiebende Wirkung. Vor den Gerichten waren die Kläger gegen den Schießplatz recht erfolgreich: Als „entscheidenden Durchbruch“ nach „16 gewonnenen Prozessen und langen politischen Kämpfen“ wertete ihr Anwalt Geulen Ende Dezember 2004 die Äußerungen des Brandenburger Oberverwaltungsgerichts, nach dem die Lärmberechnung des Verteidigungsministeriums „erheblichen Zweifeln unterliegt“.

Der juristische Weg der Schießplatzgegner kann noch lang werden. Politisch können sie jedoch schon gute Erfolge feiern: Die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (regiert von großen Koalitionen) und Berlin (Rot-Rot) sind an ihrer Seite, dazu 260 Bürgermeister aus der Region. Im Bundestagswahlkampf 2005 sagte Wolfgang Schäuble, damals zuständiger stellvertretender Fraktionsvorsitzender, auf einer Veranstaltung in der Region, der Schießplatz „könnte im Widerspruch zu der Tourismusregion“ stehen. Er empfehle einer neuen Regierung, „sich dies noch einmal genau anzusehen“.

Merkel will mit Jung sprechen

Im Landtagswahlkampf im Herbst 2006 führte dann auch Bundeskanzlerin Merkel ein Gespräch mit der Bürgerinitiative „Freier Himmel“ - so heißt die Partnerinitiative der Brandenburger „Freien Heide“ in Mecklenburg-Vorpommern. Die Schießplatzgegner werteten dies als „qualitativen Fortschritt“. Sie setzen auf eine Verbundenheit der Kanzlerin, die in der Uckermark aufgewachsen ist und dort ihr Ferienhäuschen hat. Ein unbedingter Willen, den Schießplatz durchzusetzen, ist im Kanzleramt jedenfalls nicht zu spüren. Dorthin selbst wollte Frau Merkel die Aktivisten zwar nicht einladen. Sie versprach jedoch, mit ihrem Verteidigungsminister Jung zu sprechen. Jetzt setzte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Künast hier wieder den Hebel an und bat Frau Merkel in einem Brief, ihre Richtlinienkompetenz dafür einzusetzen, dass auf den Luftwaffenübungsplatz verzichtet werde.

Als Rückschlag empfanden die Schießplatzgegner den Rücktritt Platzecks als SPD-Vorsitzender, doch engagiert sich der Ministerpräsident weiter in der Sache. Auf einen Brief Platzecks antwortete Jung im Januar, er beabsichtige, an der Nutzung des Übungsplatzes festzuhalten. Doch ging er auch auf die Möglichkeit ein, dass das Lärmschutzgutachten „wider Erwarten“ erweisen würde, dass die Schutzinteressen der Region mit den Plänen der Bundeswehr unverträglich sind. Dann müsse man „über eine Änderung der Nutzungspläne oder über einen Verzicht auf den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock befinden“ - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber von den Bürgerinitiativen als Erfolg verbucht.

Wirtschaftliche Vorteile einer Garnison

Im Bundestag scheiterte vor zwei Jahren ein Gruppenantrag von 58 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linkspartei gegen den geplanten Übungsplatz. Der damalige Parlamentspräsident Wolfgang Thierse argumentierte, er würde die Gegend, die zwischen den Großstädten Hamburg und Berlin liegt, ihrer Entwicklungschancen als „stadtnahes Erholungsgebiet“ berauben. Inzwischen liegt die Sache beim Petitionsausschuss. Der wird das Gelände im Mai besuchen. Die Brandenburger Grünen-Abgeordnete hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie nach der Entwicklung der Tourismuswirtschaft in der Region und nach den Auswirkungen des geplanten Flugverkehrs darauf sowie nach dem Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz in der Kyritz-Ruppiner Heide fragt.

Die Bundeswehr hält diesen schlechten Aussichten die wirtschaftlichen Vorteile einer Garnison von geplant 800 Soldaten entgegen. Die Kaufkraft in der Region werde dadurch erheblich steigen. Zusätzlich würden zivile Arbeitsplätze entstehen. Tatsächlich ist die Bundeswehr in Standortfragen auch anderswo mit Bürgerprotest konfrontiert: nämlich dort, wo sie Standorte aufgeben muss.

Nach dem Ostermarsch, das ist in diesem Jahr auch vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm. Einige Organisationen rufen dazu auf, vor dem Gipfel am 6. bis 8. Juni am 1. Juni den früheren Truppenübungsplatz der Roten Armee zu „besiedeln“. Zwar warnt der Kommandant vor lebensgefährlicher Altmunition, die dort noch liegt, doch wollen die Aktivisten recherchieren, welche Flächen weniger belastet sind. Genau gegen diese Belastungen will die Bundeswehr angehen, sollte sie die Freigabe für die Nutzung der Heide als Luftwaffenübungsplatz erhalten. Dann sollen weitere Arbeitsplätze entstehen, wenn die Fundmunition aus früheren Nutzungen geräumt werden muss.

Quelle: F.A.Z., 05.04.2007, Nr. 81 / Seite 3
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